Der Schwindel mit Wärmedämmung und Energiesparen Kapitel 11 Die Befreiung und Ausnahme von der Energieeinsparverordnung EnEV und dem Erneuerbare Energien Wärme Gesetz EEWärmeG in der Verwaltungspraxis Baurechtliche Hinweise und Tipps

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.996 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Yogibaer.

  • Hallo Wong,


    was lerne ich aus dem Inhalt des Links.... Dämmen will gelernt sein. Zuviel kann schaden und zu wenig kostet mehr Energie zum Heizen.


    Grüße

    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von 420 ()

  • was lerne ich aus dem Inhalt des Links....

    Jo, und was noch ?!
    Sollte mal unsere GmbH nach weiteren Einnahmen suchen, und sich an dies Gesetz erinnern, kann man vorab schon sich davon Befreien lassen, oder :?:


    LG
    W.

  • und was sagt mir das. ich brauch mir keine gedanken mehr um meine Fassase von 1890 machen. der Stuck bleibt wo er ist frische Farbe drauf fertsch. :flipaus:

    ETA SH 30 TOUCH :flipaus: seit 06/15
    Schornstein Keramik 11m hoch. 2000l Puffer. 1.Puffer mit WW-Spirale. 1 Mischerkreis obere Etage. 1 Mischerkreis untere Etage nur Fußbodenheizung. Altbau BJ 1890 ohne Fassadendämmung.
    Zu beheizende Fläsche ca 160m² auf mollige 23 Grad das meine 3 Mädels nicht frösteln. :)

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