Ölkesseltausch Fachunternehmererklärung

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 22.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von manter.

  • Hallo,




    wir haben vor 2 Wochen die Ölheizung meiner Schwiegermutter


    (Logana 105 von Buderus) gegen einen G 125 Be Eco getauscht.




    Alle Anschlüsse des neuen Kessels sind gleich. Also Schrauben ab, Kessel weg, neuen dran und fertig.




    Der Schwager meiner Schwiegermutter ist gelernter HB (Rente).


    Jetzt will der Schornsteinfeger eine Fachunternehmererklärung.




    Kann ich da was dagegen machen? Das ist in meinen Augen völlig sinnfrei.


    Standort Rlp.




    Danke.




    Gruß Manuel

  • Hallo Manuel


    Leider kann ich Dir da keine Hoffnung machen.
    Selbst uns im Installateurgewerk stinkt es an,für jeden Umbau einer Anlage eine FU-Erklärung zu machen.
    Dann hast Du sicherlich auch so einen "gewissenhaften" BSFM.
    Wenn Du noch 1-2 Tage warten kannst,mach ich mich trotzdem gerne mal kundig ob es rechtens ist.
    Aber "Ellern" sollte es ganz genau wissen.


    Schönen Abend

    mit freundlichem Gruß aus der Niederlausitz


    Erik


    DC30GSE/2000 l Puffer/160 l WWB/ACD01/8m DW Schornstein 180 mm/Laddomat/Zugbegenzer/Belimo/120 m² Wohnfläche/2 Personen
    DC25GSE(long Version)/2400 l Puffer/ACD01/Viessmann 24kw Öler mit 160l WWB/Laddomat 21/Zugbegrenzer/Belimo/120m² Wohnfläche/3 Personen
    DC25GSE(long Version)2000 l Puffer/keine ACD01/Viessmann Vitola 18kw/Regelung Dekamatik/ 120m² Wohnfläche/4 Personen
    Attack DPX 25 Profi

  • Hallo Manuel,


    die BAFA akzeptiert auch Fachunternehmererklärungen die von "Fachleuten" ausgefüllt sind. Das müssen keine Unternehmer sein.
    Ein Gesellenbrief im SHK-Handwerk oder Artverwandtes wie z.B. Schorni reicht. Daher sollte eine FU-Erklärung unterschrieben von deinem Schwager reichen. Zum Nachweis der Gesellenbrief dazu.


    Wenn das für die BAFA reicht, reicht es wohl auch für deinen Schorni.

    Grüsse


    Volker


    -altes Bauernhaus 280m² etwas gedämmt, DC40GS
    -2x2750l ex Gastanks als Puffer, mit Stroh gedämmt im Holzverschlag, Anlage in 5/4" Schwarzrohr geschweißt
    - Centramischer als RLA, WMZ, gemauerter 25x25cm Schornstein, ca.6,5m hoch, alles in der Garage, 20m Fernwärmeleitung
    -Solar seit Sep.2013, Direktwasseranlage, 20m² "Wuxi-Wankang" Heatpiperöhren, 60°, fast Süden, Resolregler "Deltasol BX", WMZ über "Grundfoss Dirkt Sensors"
    -Brauchwasserwärmepumpe seit Sep.2014, Dimplex BWP30HS

  • Soweit ich weiß, würde es reichen, wenn Dein Schwager die Fachunternehmererklärung unterschreibt. Kopie vom Gesellenbrief dabei. Der BAFA reicht sowas zumindest.
    Hier ist eine zum runterladen:
    http://www.juelich.de/lw_resou…s/item_924/63heizuevo.pdf
    Aber normalerweise stellen Dir das gegen Entgelt auch Fachbetriebe aus, die überprüfen sozusagen, ob es fachgerecht ausgeführt ist.

    Viele Grüße
    Thomas


    Atmos P14/130 mit A25, Selbstbaupressluftreinigung und Laddomat, 850 l Puffer, Regelung mit UVR 63-H und ESR 21R + DK Flame Domo (Kaminofen) im Wohnzimmer.


    :lager:

    Einmal editiert, zuletzt von juergen ()

  • Hallo


    Jungs das geht hier nicht um die BAFA,
    Er will das , was er gebaut hat abgenommen kriegen.

    mit freundlichem Gruß aus der Niederlausitz


    Erik


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    Attack DPX 25 Profi

  • BAFA und Landesbauordnung sind zwei verschiedene Dinge. Schau in Deine Landesbauordnung.


    Da sehe ich schwarz, das mit dem Schwager der Schwiegermutter hinzubekommen.


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Manuel,
    da wirst Du nicht gegenan kommen. Das mit der Fachunternehmererklärung steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier bei uns in Niedersachsen wird es nicht gefordert, während in Schleswig Holstein schon wieder ein muß ist. Also,besorg Dir die Landesbauordnung und lies dich schlau.
    Der Schorni fordert die nicht für sich, sondern muß die unternehmererklärung beim zuständigen Bauamt einreichen. Bekommt er diese nicht, geht eine Meldung an das Bauamt und die Anlage wird nach entsprechender Mahnung und Ordnungsstrafe Zwangs-stillgelegt.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Manuel


    Solltest Du einen (gut Bekannten) Heizungsbau-Meister in deinem Kreis haben,lass ihn Dein Werk abnehmen und unterschreiben.


    Gegen die Schornies kommst Du eh nicht an.(riskiere nicht die Sperrung der Anlage !!!)

    mit freundlichem Gruß aus der Niederlausitz


    Erik


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  • Danke erst mal für die rege Beteiligung.


    Was heißt denn Geschäftsmäßig?


    Zusammenfassend heißt das also, das es nichts nutzt einen HB in der
    Familie zu haben?


    Mal angenommen es wäre nicht der Schwager, sondern der Bruder, was dann?
    Es war ja nicht bei mir.


    Oder was ist wenn der bei sich selbst die Anlage tauscht? Armes...


    Gruß Manuel

  • Hallo Manuel,
    rechtlich gesehen duerftest Du einen Oelkessel garnicht alleine Austauschen. Das darf nichtmal jede Heizungsbaufirma. Um das zu machen muss man sich nach Paragraph 19(buchstabe weiss ich jetzt gerade nicht)Wasserhaushaltsgesetz zertifizieren lassen, sowie in der Betriebshaftpflicht dafuer einen Zusatz mit buchen.
    Geschaeftsmaessig heisst nichts anderes, als das der jenige der mit dem Kesseltausch sein Geld verdient, dazu verpflichtet ist Dir diese Fachunternehmererklaerung auszufuellen und auszuhaendigen.


    Gruss
    Michael

  • Achso, nochwas,
    Mit der Erklaerung unterschreibt derjenige, das die Anlage auf den Stand der gueltigen ENEV gebracht wurde.( z.b. Regelung oder 100%Isolierung der Rohrleitungen u.s.w)
    Also mal eben ausfuellen und abschicken ist normalerweise nicht.


    Gruss
    Michael

  • Man sagt zwar immer dieser Bürokratismus soll/muss verringert werden. Überall in den Verwaltungen usw. werden Stellen abgebaut und dies soll auch dazu beitragen das bestimmte Verwaltungswege kürzer werden. Das Gegenteil ist der Fall. Es will keiner mehr die Verantwortung übernehem von dem was er jetzt zusätzlich abarbeiten soll/muss aber man gibt einfach dies weiter weil man noch nicht eingearbeitet ist. So wird der zu berbeitende Aktenberg auf dem Schreibtisch immer größer. Ich war jetzt zu einer Weiterbildung/Schulung dort wurde uns dies von zwei Verwaltungs Angestellten berichtet. Als sie uns dies sagten haben wir alle den Kopf geschüttelt.

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

    https://zitatezumnachdenken.com/dalai-lama


    Mit freundlichem Gruß Jürgen


    Ekomet mini Plus

    2 x 1000 lt Puffer

    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • Hallo manter,


    Diese Erklärung braucht man nicht nur beim Kesseltausch, sondern auch wenn der Kamin saniert wird.
    Ich habe, nachdem mein Kamin versottet ist, meinen Schornie gefragt was für einen Edelstahlkamin ich einziehen soll.
    Die antwort war ein 180er einwandiges Edelstahlrohr langt. Das ganze hätte ich für ca. 500 € bekommen und selbst eingezogen. Ist ja kein Problem.
    Aber dann kams, er wollte eine Fachwerkstatterklärung über den ordnungsgemäßen Einbau des Kamins.
    Wenn ich den Kamin bei einer Fachwerkstatt beziehe und selbst einbaue mit erklärung ca. 1000 €.


    Also lasse ich es bleiben, bleibe bei 180° AGT und habe den Kamin auf dem Speicher außen isoliert. Das hat mich 50 € gekostet. Der Schornie hat es aber noch nicht gesehen.


    Gruß Monty

    DC 25 GSE, 2 x 800 L Puffer, 7,5 qm Solar


    Was lange währt,wird endlich gut.

  • Die Schornis sind und bleiben eine Monopol Lobby. Ab 1.1. wurde sie zwar öffentlich laut Verordnung/Gesetz ein wenig aber... man sieht es doch wie sie ihre Macht ausüben. Feuerstätten Bescheid usw. Aber eins ist uns aufgefallen als er jetzt kam. Er klingelte meine Frau machte auf und wollte ihn rein lassen. Nein ich sehe ihr Mann heizt gerade da komme ich ein ander mal wieder. Meine Frau sagte das habe ich von ihnen noch nicht erlebt das sie nicht kehren wollen wenn der Kessel läuft. - Ja wissen sie der Kunde ist doch König und ich möchte mir keinen Ärger bei ihnen einhandeln. Sie rief mich dann ich machte die Zugklappe zu und er kehrte. Er sagte mir dann das jetzt manche Leute richtig bissig uns gegenüber sind. Er hätte dann gesagt dann suchen sie sich doch einen anderen. Der andere hätte ihn dann angerufen und gefragt ob er auch die Schuhe an der Haustür aus ziehen müßte und in Socken bis aufs Dach müßte.
    Diese Schornis. Nichts gegen unseren Hartmut er ist ein freundlicher Schorni. Er war schon mal wegen einer Lambda Test Sache fast einen Tag bei uns zu hause.

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

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    Mit freundlichem Gruß Jürgen


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    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • http://joh-berenz.de/heizung-sanitaer/index.php?menuid=29


    Fachunternehmerbescheinigung / Heizungsabnahme für Schornsteinfeger
    Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine Fachunternehmerbescheinigung / Fachunternehmererklärung für die Abnahme Ihrer selbst gebauten Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger.
    Die Bescheinigungen können für jede Art von Heizung wie z.B. Öl- und Gaskessel, Heizthermen sowie Festbrennstoffkessel ausgestellt werden. Voraussetzung ist die fachgerechte Erstellung der Anlage mit allen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Preise auf Anfrage und unter Einsichtnahme von Vorabbildern sowie Typenbezeichnung der Anlage.
    Mit einer Fachunternehmererklärung (FUK) bestätigt ein Fachbetrieb, dass seine ausgeführten Bauleistungen und eingebauten Anlagen- und Bauteile den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) und/oder den bei Fördermaßnahmen geforderten Vorgaben entsprechen. Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn (Eigentümer) nach der Fertigstellung (Abschluss) seiner beauftragten Arbeit schriftlich zu übergeben. Die Bescheinigung kann formlos ausgeführt werden. Sie muss 5 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer evtl. Überprüfung vorgelegt werden kann.
    Fachunternehmerbescheinigung als PDF-Datei.
    Fachunternehmerbescheinigung / Fachunternehmererklärung / Fördermaßnahme / Gesetz / KfW / Richtlinie / Verordnung / Vorschriften Anlagenteil / BAFA / Bauleistung / Bauteil / DIN-Norm / Fachbetrieb
    Konkurrenz bei Heizungsanlagen
    Die Sicherheit von Heizungsanlagen wird durch Unternehmen gewährleistet. Häufig werden Anlagen aber von Unternehmen ohne die nötigen Qualifikationen erstellt. Neue Fachunternehmerbescheinigungen sollen zukünftig vor unqualifizierten Betrieben schützen. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Firmen ohne die erforderlichen Qualifikationen in diesem Handwerksbereich betätigt. Zum Schutz vor unseriöser Konkurrenz für qualifizierte Betriebe hat der SHK das Verfahren der Fachunternehmerbescheinigungen erneuert.Bei der Erstellung und Erneuerung von Heizungsanlagen muss ein Betrieb eine Fachunternehmerbescheinigung ausfüllen. Diese bekommt der zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister zur Abnahme der Anlage. Zukünftig akzeptiert der nur noch diese neuen Bescheinigungen.Je nach Brennstoff gibt es eigene Vordrucke für Gas, Öl und feste Brennstoffe. Diese Bescheinigungen werden nur noch an Betriebe herausgegeben, die ihre erforderlichen Qualifikationen schriftlich nachgewiesen haben. Hierzu hat der SHK-Fachverband eine Datenbank erstellt, auf die die Kreishandwerkerschaften zugreifen können.
    Weitere Informationen zum Download (PDF-Dateien) (Quelle: Schornsteinfegerinnung):
    - Feuerungsanlagen
    - Schornsteinfegerabnahme
    - Schornsteinfegerarbeiten
    - Kehrordnung

  • Danke dir Hubschrauber, ich habe eben die Nachricht gelesen.


    Ich melde mich sobald ich Zeit dafür habe per Mail.
    Der Schornie hat es wohl nicht übereilig und wir tauschen diese Woche
    erst mal den Drehkranz unseres 76er MH4, der ansonsten 1a da steht.


    Zur Sache an sich: Da steht also, das die Erklärung auszufüllen ist, wenn
    jemand geschäftsmassig tauscht.
    Warum heißt das dann im Umkehrschluß, dass das zwingend ein Fachbetrieb machen muß?
    Was ist mit dem pensionierten HB, der mit 67 seinen Heizkessel selbst erneuert?
    Braucht der eine FU-Erklärung?
    Armes Deutschland echt. Und dann muß ich den Schorni bezahlen mit der Begründung,
    dass auch der Beste Fachbetrieb mal Fehler machen kann und er deren Arbeit überprüft.
    Mahlzeit!!! Sehr logisch!


    Wenn wir einen Wisch für den Elektroteil bräuchten ok, aber diese Begründung stinkt.
    Gut, vermutlich lässt sich aber nichts dran ändern. Zum Glück wird man hier geholfen.


    Gruß Manuel

  • Mal am Rande die Meßwerte:


    Abgas 122, O2 3,2 gut?
    Wie hoch ist in dem Fall der Co2? Ok?
    Co ist 13ppm.


    Kenne mich halt mit den Ölerwerten nicht so aus.


    Gruß Manuel

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