Buderus: Kaufberatung S151-15

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 22.115 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von schuesche.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe günstig einen S151-15 angeboten bekommen, jetzt wollt ich mal von euch wissen auf was ich achten muss wenn ich mir den Vergaser vor Ort anschaue.
    Ich hoffe ihr habt da Erfahrungen und könnt diese mit mir teilen.


    Gruß


    KrishanKaufberatung S151-15

  • Hallo


    sprich vorher mit Deinem schwarzen Mann.
    Wichtig Baujahr, Abgaswerte, Wertetripel, Feinstab und Co-Werte.


    ciao Peter

  • Hallo,


    Holzvergaserofen und die BImSchV: Kein Problem?


    Für ältere Kessel und Öfen steht, je nach Schadstoffaustoß, seit dem Jahr 2017 eine gesetzlich vorgeschriebene Zwangsmodernisierung ins Haus.


    Ausnahmen für Übergangsregelungen bei Inbetriebnahme vom


    1. Januar 1995 bis einschließlich 31. Dezember 2004betreibbar bis1. Januar 2019 ohne Messpflicht



    vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010betreibbar bis 1. Januar 2025 ohne Messpflicht



    Der Grund dafür ist das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchV):


    Bereits seit dem 22.03.2010 gilt die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“


    (kurz: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen).



    Durch sie wurden Kessel und Öfen mit schlechten CO (Kohlenstoffmonooxiden) und Feinstaubwerten ausgemustert.


    Die Stufe 1, gültig ab 22.03.2010, definierte einen maximalen CO-Wert von 1,0 g/Nm³ und einen Feinstaubgehalt von 0,09g/Nm³ als Grenzwert.



    Ab dem 01.01 2015 galt die BImSchV Stufe 2, die Grenzwerte für Feinstaub von 0,02g/Nm³ und einen maximalen CO-Gehalt von 0,4g/Nm³ vorschreibt.


    Das heißt konkret:


    Seit dem 01.01.2017 gilt die BImSchV Stufe 2 für alle Anlagen


    – auch jene, die händisch mit Holz oder Kohle bestückt werden!



    Alle Kessel und Öfen, die die vorgegebenen Werte in ihrer Klasse überschreiten, werden vom Schornsteinfeger künftig nicht mehr zugelassen!


    Neue Holzvergaseröfen erfüllen jedoch alle die Stufe 2 und eine Inbetriebnahme kann damit ohne Bedenken stattfinden.


    Was benötigst du beim Bau einer Anlage:


    Zuerst sollte man einen Hydraulikplan erstellen,


    Dann die benötigte Angaben zur Anlage:


    1. Heizlast der Wohnung in kW oder


    Energieverbrauch in 1 Jahr Öl/Gas in kWh oder L bzw. m³
    2. Gewünschte Raumtemperatur
    3. Hersteller Holzvergaser/Ofen
    4. genauer Type/Leistung Holzvergaser/Ofen
    5. Ladetemperatur zum Speicher (in der Regel 80°C)
    6. mittlere Rücklauftemperatur,


    Temperatur zum Speicher von Heizkörper/Verbraucher


    kommend. (Auslegung Heizflächen/Hz.-Körper)


    7. Höhe vom ADG bis zum höchsten Heizkörper in Meter


    8. Druckbegrenzungsventil (2,5 oder 3,0 bar)


    9. Sollwert in °C für Rücklauftemperaturanhebung >65°C


    10. Warmwassererzeugung (FRIWA, Boiler, Hyg.-Speicher, WP,)


    11. Schornsteinausführung, Höhe, Durchmesser innen



    Erst dann kann man etwas zur Auswahl/Auslegung der Geräte sagen.


    Die notwendigeHV-und Speichergröße ist abhängig von:


    1. Heizlast des Hauses


    2. Leistung HV


    3. Größe Füllraum HV (bestimmt Laufzeit mit Leistung)


    4. Rücklauftemperatur zum Speicher


    5. Anzahl der gewünschten Auflegeintervalle


    6. Heizverhalten des Betreibers


    7. Wohnfläche in m²


    8. Umhüllungsfläche des Hauses in m²
    (Außenmaß von Dach, Wände, Fenster, Türen, Bodenplatte)


    mfg
    HJH

  • Hallo Krishan,


    was v-two und HJH zum Ausdruck bringen wollten - wenn du den Kessel von dort wo er aktuell steht abbaust und bei dir einbaust, wird er behandelt als ob er zum ersten mal aufgebaut wird! Sprich er wird nach der neuesten/schärfsten BImSchV gemessen.
    Da haben ältere Kessel oftmals ein Problem mit dem erreichen der Werte. Und wenn er die nicht erreicht dann lässt dich dein Schornsteinfeger das Teil nicht betreiben!


    Deshalb genau schauen!


    Gruß
    Jürgen

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