Aus meinem Bekanntenkreis folgende Situation:
MAP 2019 Antrag Biomasse und Solar:
Bekannter hatte in 2019 zwei Förderanträge am 12.12.2019 gestellt.
Anlage am 13.12.2019 beim Heizungsbauer bestellt.
Bewilligungsbescheide erhalten. Verwendungsnachweis für Solar
im Oktober 2020 hochgeladen. Auszahlung erhalten.
Nach der Messung durch den Schornsteinfeger Verwendungsnachweis
Biomasse hochgeladen. Dann geht das Drama los:
Die Bafa verlangte von ihm nun die original Einkaufsrechnungen
vom Heizungsbauer also die Rechnungen vom Großhändler der den Heizungsbauer beliefert
hat. Soweit OK. Der Heizungsbauer hat dann seine Einkaufsrechnungen mit geschwärzten
Preisen zur Verfügung gestellt. Da der Heizungsbauer Kessel und Solaranlage in dieser Form
sehr oft verkauft und einbaut hat er Kessel und Solaranlage Anfang Dezember für sich als
Lagerbestellung bei seinem Großhändler bestellt um immer kurzfristig liefern zu können.
Die Bafa hat nun einen Ablehnungsbescheid gesendet. (Biomasse)
Nun behauptet die Bafa das mein Bekannter die Anlage schon vor Beantragung der Födermittel beim Heizungsbauer bestellt
hat da der Heizungsbauer diese ja beim Großhändler schon Anfang Oktober gekauft hat.
(ist ja ersichtlich auf den eingereichten Einkaufsrechnungen (Heizungsbauer / Großhändler).
Im übrigen hatte der Heizungsbauer die Solaranlage auch schon Anfang Dezember 2019 bei seinem
Großhändler gekauft. Die Förderung wurde aber ausbezahlt. (Vermutlich ein anderer Sachbearbeiter).
(Jetzt hofft mein Bekannter das diese nicht im nachhinein nicht auch noch verwehrt wird.....).
Um Umkehrschluss darf man dann bei keinem Heizungsbauer / Händler etwas kaufen das er schon bei sich im Lager stehen hat ??? .
Jetzt bleibt nur der Weg des Widerspruchs...Kennt jemand einen Anwalt der sich mit solchen
Sachen auskennt denn schon bei dem Widerspruch sollten keine Formfehler entstehen.
Denn die Versendung der Widerspruchs per Einwurf-Einschreiben wäre schon der erste Fehler...
da bei der Bafa das Postfach den Rückschein nicht unterschreiben kann... Und muss der Widerspruch begründet werden ? Oder stellt man sowas formlos ?