Bafa mal ganz verückt !!!!

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 3.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RalleT.

  • Aus meinem Bekanntenkreis folgende Situation:


    MAP 2019 Antrag Biomasse und Solar:


    Bekannter hatte in 2019 zwei Förderanträge am 12.12.2019 gestellt.
    Anlage am 13.12.2019 beim Heizungsbauer bestellt.
    Bewilligungsbescheide erhalten. Verwendungsnachweis für Solar
    im Oktober 2020 hochgeladen. Auszahlung erhalten.
    Nach der Messung durch den Schornsteinfeger Verwendungsnachweis
    Biomasse hochgeladen. Dann geht das Drama los:



    Die Bafa verlangte von ihm nun die original Einkaufsrechnungen
    vom Heizungsbauer also die Rechnungen vom Großhändler der den Heizungsbauer beliefert
    hat. Soweit OK. Der Heizungsbauer hat dann seine Einkaufsrechnungen mit geschwärzten
    Preisen zur Verfügung gestellt. Da der Heizungsbauer Kessel und Solaranlage in dieser Form
    sehr oft verkauft und einbaut hat er Kessel und Solaranlage Anfang Dezember für sich als
    Lagerbestellung bei seinem Großhändler bestellt um immer kurzfristig liefern zu können.


    Die Bafa hat nun einen Ablehnungsbescheid gesendet. (Biomasse)


    Nun behauptet die Bafa das mein Bekannter die Anlage schon vor Beantragung der Födermittel beim Heizungsbauer bestellt
    hat da der Heizungsbauer diese ja beim Großhändler schon Anfang Oktober gekauft hat.
    (ist ja ersichtlich auf den eingereichten Einkaufsrechnungen (Heizungsbauer / Großhändler).
    Im übrigen hatte der Heizungsbauer die Solaranlage auch schon Anfang Dezember 2019 bei seinem
    Großhändler gekauft. Die Förderung wurde aber ausbezahlt. (Vermutlich ein anderer Sachbearbeiter).
    (Jetzt hofft mein Bekannter das diese nicht im nachhinein nicht auch noch verwehrt wird.....).
    Um Umkehrschluss darf man dann bei keinem Heizungsbauer / Händler etwas kaufen das er schon bei sich im Lager stehen hat ??? ;( .


    Jetzt bleibt nur der Weg des Widerspruchs...Kennt jemand einen Anwalt der sich mit solchen
    Sachen auskennt denn schon bei dem Widerspruch sollten keine Formfehler entstehen.
    Denn die Versendung der Widerspruchs per Einwurf-Einschreiben wäre schon der erste Fehler...
    da bei der Bafa das Postfach den Rückschein nicht unterschreiben kann... ?( Und muss der Widerspruch begründet werden ? Oder stellt man sowas formlos ?

  • Da wünsche ich Euch viel Erfolg. Das hätte ich mir auch nicht bieten lassen.
    Meine Meinung:
    Es geht das Bafa garnichts an was welcher Heizi wann gekauft hat...Er ist nicht der Antragsteller...
    Gekauft wird für mich erst wenn der Auftrag ausgelöst wird.
    Alles andere Ist für mich ein Kostenvoranschlag bzw. Angebot...
    Habt ihr mal mit dem Bearbeiter gesprochen? Anwälte arbeiten ja auch nicht kostenlos...

    Steht einem das Wasser bis zum Hals, Kopf hoch!!!

  • Hallo,
    meine Sichtweise der Dinge ohne juristische Ausbildng aber mit gesundem Rechsempfinden.

    Das der Antrag vor der Beauftragung bzw. Kauf gemacht werden muss ist unstrittig. Ob das erst nach dem Bewillungsbescheid erfolgen darf geht aus den Bedingungen nicht hervor.
    Früher war das so, dass die Beauftragung direkt nach der Antragsstellung erfolgen konnte.
    Das der HB seine EK-Rechnungen offenlegen muss, ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Handelspartner nach der Antragsstellung ist der HB und seine Rechnungen sind verbindlich was das Datum angeht. Ob die Materialien schon vor der Antragsstellung bei ihm auf dem Lager gestanden haben, aufgrund der Nachfrage und um Lieferengpässe zu verhindern, ist dabei unerheblich.

    Jetzt bleibt nur der Weg des Widerspruchs...Kennt jemand einen Anwalt der sich mit solchen
    Sachen auskennt denn schon bei dem Widerspruch sollten keine Formfehler entstehen.
    Denn die Versendung der Widerspruchs per Einwurf-Einschreiben wäre schon der erste Fehler...
    da bei der Bafa das Postfach den Rückschein nicht unterschreiben kann... Und muss der Widerspruch begründet werden ? Oder stellt man sowas formlos ?

    Jeder Widerspruch kann formlos erfolgen, d.h. ein "Zweizeiler" mit meiner Willensbekundung (Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom XXX Widerspriuch ein) reicht erstmal aus.
    Eine Begründung, warum Widerspruch erhoben wird, ist in jedem Fall ratsam. Aber auch ohne Begründung ist es erstmal formaljuristisch ein aufbegehren gegen eine Entscheidung der Gegenpartei. Auch kann, falls es um Fristenwahrung geht und die Begründung aufwändiger ist, diese später nachgereicht werden.
    Formfehler kann man also beim Widerspruch nur dergestalt machen, indem man die Widerspruchsfrist verstreichen lässt, die steht in der dem Ablehnungsbescheid beiliegenden sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung und beträgt vier Wochen.


    Ob man den Widersprich per Einschreiben mit und ohne RS oder als normalen Brief verschickt, ist erstmal egal. Zu Einschreiben habe ich hier schon so viel geschrieben, ich möchte das hier nicht wieder auswalzen.
    Sollte die erste private Schlacht (Abweisung des Widerspruchs) erfolglos sein, rate ich die Hilfe eines RAs in Anspruch zu nehmen. Jeder zweitklassige Anwalt kennt sich mit dem BGB aus.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Ich zitiere mal die Regeln, welche die BAFA für die Förderung 2020 aufgestellt hat:



    Das war bei mir auch im Zuwendungsbescheid explizit nochmals aufgeführt.
    Wenn das 2019 auch so war (das sollte Dein Bekannter in seinen Unterlagen haben), dann hat er sich richtig verhalten. Am 12.12. hat er die Anträge gestellt und erst danach den Auftrag an seinen Heizungsbauer vergeben. Nur das ist nach den oben stehenden Regeln relevant. Dein Bekannter hat erst am 13.12. den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer abgeschlossen. Mit dem Großhändler hat er keinen Vertrag. Wenn man diesen Bearbeiter freundlich mit einem Widerspruch auf die eigenen Regeln hinweist, sollte er hoffentlich einlenken.

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