Hilfe beim Bafa Antrag

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 11.826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Holzmacher.

  • Hallo,


    ich möchte dieses Jahr eine Heizung einbauen lassen.
    Eben haben wir noch eine Ölheizung aus den 90er Jahren, jetzt möchten wir den SP Dual von Fröling.


    Bei folgenden Fragen bin ich mir nicht ganz sicher:


    1 Datum des Bauantrages bzw. der Bauanzeige zum Gebäude
    Das eigentliche Haus ist ca. 1900 gebaut worden, dann wurde immer mal wieder gebaut. Grössere Änderungen mit Baugenehmigung sind in den siebzieger Jahren und 2011 gewesen. Kann ich einfach 1900 eintragen? Ich habe aus dieser Zeit keinen Bauantrag bzw. Bauanzeige.


    2 Anlage einer oder mehrere Anlagen zur Wärmeerzeugung
    Dort würde ich Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien einschl. Erneuerbaren Energien-Hybridheizungen und dann Biomasseanlage eintragen. Da bin ich mir eigentlich sicher, frage aber trotzdem sicherheitshalber nach.


    3 Ausgaben:
    Summe der Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung x €
    Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen X €


    Folgende Angebote habe ich vorliegen:
    Heizungsanlage vom Heizungsbauer mit Puffer und Installation
    Neuer Schornstein mit Ausbau des Alten Schornsteins
    Entsorgung der Öltanks
    Entsorgung Mutterboden vom Erdkeller
    Estricharbeiten Erdkeller


    Ich hätte jeztz bei Summe Anlagentechnik das Angebot vom Heizungsbauer, sowie den Schornstein angegeben.
    Auf diesen Betrag hätte ich dann noch die Öltanks, Mutterboden, sowie die Estricharbeiten im Feld Gesamtkosten eingetragen.
    Ist das richtig?


    Kann mir jemand sagen ob die Erde, sowie der Estrich überhaupft gefördert wird?
    Bei der Heizung wäre ich dann noch als Sicherheit € 2000 höher gegangen, da ja nach Rechnungen gezahlt wird wäre das doch auch möglich.


    Wäre echt klasse wenn mir jemand helfen kann, nicht dass ich zum Schluß wg. Kleinigkeiten weniger gefördert bekomme.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Zu 1) hilft vielleicht die FAQ zum BEG weiter.

    Zitat

    1.12 Kann für jedes Wohnhaus eine Sanierung beantragt werden oder muss das Haus ein bestimmtes Alter haben?


    Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, also ein Wohngebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.


    Also ich würde 1900 eintragen, denn das war ungefähr das Baujahr.


    2) Ich weiß nicht, wie die entsprechende Antragsseite aussieht. Du möchtest eine Anlage zur Biomasseenergienutzung einbauen. Das ist keine Hybridheizung, doch wenn der Punkt einfach "Erneuerbare Energien einschließlich Hybridheizungen" -> Biomasseanlage heißt, dann paßt das wohl.


    3) Schau mal in das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Dort sind die einzelnen Kostenpositionen aufgeschlüsselt und dem Wärmeerzeuger/-speicher (3.1 bis 3.6) bzw. den Umfeldmaßnahmen (3.7.x) zugeordnet. Der Schornstein zählt dort zu den Umfeldmaßnahmen, die Entsorgung der Öltanks zum Wärmeerzeuger.


    Was es mit dem Erdkeller, der Erde und dem Estrich auf sich hat, verstehe ich nicht.

  • Den Heizungsraum hat sich vielleicht noch niemand sanieren lassen?


    Bei 3.7.1 steht:

    Zitat

    3.7.1 Heiz- bzw. Technikraum
     Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums, sofern dies für den Betrieb des
    geförderten Wärmerzeugers erforderlich ist

    Ist die Sanierung nötig, um die neue Anlage aufstellen zu können? Dann kommt eine Förderung wohl infrage, ansonsten eher nicht. Das sollte Dein Heizungsbauer bei einer Ortsbesichtigung eher beurteilen können. Er wird die Anlage sicher nicht aufs blanke Erdreich stellen.

  • Hallo,


    was ich angebe wird auch alles benötigt.
    Mein Problem sind die beiden Felder bei Ausgaben.

    • Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung [gemäß Richtlinie 5.3 b) bis h)]: *(energetische Kosten)


    • Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen

    Da Feld Gesamtkosten aber kein Pflichtfeld ist, denke ich, dass alle förderfähigen Summen in Punkt 1 kommen?


    Kann mir das jemand vielleicht bestätigen, bzw. erklären was in das Feld Gesamtkosten muß?

  • Das Feld Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen muß auch neu sein?


    In diesem Video sieht man bei ca. 4 Minuten das es nur das Feld 1. gegeben hat.


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  • 2020 gab es mehrere Felder, nämlich die Anlagenkosten des Wärmeerzeugers und die Nebenkosten (Umfeldmaßnahmen). Daraus ergaben sich die Gesamtkosten.
    Wenn man jetzt nur noch die Anlagenkosten und Gesamtkosten angeben kann, dann trägt man sie so ein. Die Nebenkosten ergeben sich automatisch aus der Differenz.

  • Hallo Frank,


    Danke das du immer antwortest.
    Kannst du vielleicht mal auf die Förderung gehen und selbst Seite 2 ansehen?
    Wenn man nämlich beim Feld Ausgaben auf die Information geht, kommt folgende Info:


    Bitte geben Sie jeweils nur die förderfähigen Investionskosten gemäß geltender Förderrichtlinie an. Als förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen werden neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahmenverbunden Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für Inbetriebnahme von Anlagen, sowie die Kosten der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Umfeldmaßnahmen, bspw. bei der Dämmung der Aussenwände auch die Kosten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Errichtung eines Baugerüstes, oder beim Einbau einer Edwärmepumpe bspw. auch die Kosten der Deinstallation und Entsorgung der Altanlage und der Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur, sowie die Erschließungder Wärmequelle und die zugehörigen Anschlussleitungen sowie deren Verlegung.


    Ich verstehe es so, als ob unter energetische Kosten alles reinkommt. Aber wofür ist dann noch das Feld Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen?

  • Hallo ich habe die gleiche Probleme wie du. Alle machen dich verrückt mit zweifelhaften Ratschlägen, die alle nicht zielführend sind. Lass deinem Heizungsbauer den Antrag machen. Wenn du glaubst der kann es nicht so richtig, dann gehe zu Febis und lass denen den Antrag machen. Die machen ca 7000 Anträge pro Jahr. Die Kosten 350€ die Hälfte bekommst du gefördert. Eigentlich bekommst du alles gefördert Heizung und Umfeldmaßnahmen.

  • Danke für den Tipp, ich habe mit Febis gesprochen und werde die Firma beauftragen. Der Heizungsbauer muß auch noch Unterlagen ausfüllen, hatte ich nicht gewusst.
    Die machen für viele Kesselhersteller die Anträge, aber leider nicht bei Fröling. Deshalb kostet es € 100 mehr.


    Laut Febis muß man die € 350 komplett zahlen, wenn ich aber dafür endlich Ruhe habe ist mir das auch egal.


    Der Antrag wird in 2 bis 4 Wochen gestellt, die BAFA würde bis zu 3 Monate brauchen.
    Ich hätte gerne alles in der Hand bevor ich loslege.


    Jetzt hoffe ich nur nicht das es noch Lieferprobleme wg. Corona gibt...

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