BAFA-Förderung 45% für Einbau Pelletheizung erhalten - Restl. 55% bei Einkommensteuer als Handwerkerleistung angeben?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 8.759 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Holzpille.

  • Hallo,


    ich habe eine Pelletheizung einbauen lassen inkl. Austausch der Ölheizung.

    Dafür habe ich von der BAFA 45% Förderung erhalten.


    Darf man die restlichen 55% Handwerkerleistung bei der Einkommensteuer angeben?


    Gruß

    meute

    Fröling Pelletskessel PE1 25 kW, Fröling Hygiene-Solarschichtspeicher H3 850, 4x Buderus Flachkollektor SKN4.0-w


    fraenk for friends Code: MATF103

  • Ja, würde Ich so machen, da 55% ja deine tatsächlichen Aufwendungen waren.


    Aber eine andere Frage. Wie lange hat es gedauert, bis dein Antrag genehmigt worden ist? Seit Anfang November ist mein Antrag weg… und warte immer noch auf den Bescheid

  • Du hast recht….

    35a Abs.3 S.2




    (3)
    1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

  • Meines Wissens funktioniert das nicht!

    Du hast recht….

    35a Abs.3 S.2


    (3)
    1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Schade.

    Habe mir das fast gedacht.


    Wo findet man "35a Abs.3 S.2"?


    EDIT:

    Habs gefunden:

    § 35a EStG - Einzelnorm

    Fröling Pelletskessel PE1 25 kW, Fröling Hygiene-Solarschichtspeicher H3 850, 4x Buderus Flachkollektor SKN4.0-w


    fraenk for friends Code: MATF103

  • Hallo,

    wie lange dauert es aktuell bis die bafa die Förderung ausbezahlt? Bei mir wurde die Holzvergaserheizung am 10. März installiert. Ich habe am 31.März die Unterlagen eingereicht, aber bis heute noch keine Förderung erhalten.

  • Ich habe Rechnungen usw alles komplett am 29.12.21 eingereicht u das Geld war dann Mitte Mai auf meinem Konto… also das dauert 😉

    Hargassner Smart HV & PK,

    🚜Deutz DX 3.65 Tajfun Winde

    🪚Husqvarna 346 XPG & 135

    🪓 Scheppach Spalter

    🐶🐶 Magyar Vizsla

  • Versuch macht wohl klug!? Mein Steuerberater meint das er es sehr wohl probieren würde die restlichen nicht geförderten Kosten (in meinem Fall 45%) anzusetzen. Und bei nicht Anerkennung zu Klagen.

    Nach EStG § 35c sind alle Kosten ansetzbar (nicht wie bei 35a z.B. nur die Handwerkerkosten). Somit ist es auch ein einfaches die schon geförderten Summen anteilig herauszurechnen (nicht wie bei 35a erst die Handwerkerkosten anteilig zu ermitteln) und den Rest an zugegeben. Mehr als nicht anerkennen kann das FiA auch nicht...

    Ob ich mir das aber wirklich antue, muss ich noch entscheiden.

  • Hi,


    grundsätzlich ist eine steuerliche Förderung der Maßnahme nach § 35c EStG nach Abzug der direkten BaFa-Förderung zulässig, wenn alle Voraussetzungen des §35c EStG erfüllt sind wie Einbau durch Fachunternehmer incl. Bescheinigung, Banküberweisung der Rechnung etc..


    Gruß, Uwe

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • Hi,


    grundsätzlich ist eine steuerliche Förderung der Maßnahme nach § 35c EStG nach Abzug der direkten BaFa-Förderung zulässig, wenn alle Voraussetzungen des §35c EStG erfüllt sind wie Einbau durch Fachunternehmer incl. Bescheinigung, Banküberweisung der Rechnung etc..


    Gruß, Uwe

    Was ja ohnehin eigentlich der Fall gewesen sein muss weil es ja sonst schon keine BaFa Förderung gegeben hätte.

  • Hallo,


    bei mir stand im Auszahlungsschreiben des Bafa Antrags für Fensterförderung das eine Eingabe nach § 35c EStG nicht zulässig ist da es keine Doppelförderung gibt.

    Sonnige Grüße Reiner

    ETA BK 15 mit Saugzuggebläse und Lambdasonde geregelt mit UVR16x2

    3 X 800 l PS zwei mit Solarwendel und 14 m2 FK mit einem CTC 265 EM als

    Backup und LUVANO 10kW geregelt mit zwei UVR16x2, UVR610 mit CAN-I/O45

    CAN-MTx2 und CMI für eine DHH mit Anbau und 110m2 Heizfläche

  • Ich gehe davon aus das dies aber nur für die im Auszahlungsschreiben genannte Fördersumme gilt.

    Eine Doppelförderung würde ja nur vorliegen wenn du den kompletten Betrag ansetzt inkl. der Fördersumme. Deine Schlussrechnung vom Heizungsbauer abzüglich Fördersumme sollte dennoch ansetzbar sein.

  • Hi,


    in § 35a EStG ist ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Ansatz NICHT erfolgen kann, wenn die Maßnahme öffentlich gefördert wurde.


    Diese Einschränkung ist in § 35c EStG nicht enthalten. Damit kann man die Aufwendungen grundsätzlich trotz BAFA-Förderung auch in § 35c EStG geltend machen.

    ABER: Wenn in einem Steuergesetz von "Aufwendungen" die Rede ist, dann ist vereinfacht ausgedrückt, immer das gemeint, was man selber tragen muß. Also der Betrag ohne die BAFA-Förderung!


    meute: Du kannst also völlig legitim die von Dir getragenen 55% der Aufwendungen in Deiner ESt-Erklärung geltend machen und bekommst die entsprechende Steuerminderung.


    Gruß, Uwe

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