Thermoflux Holzvergaser Angebot Inbetriebnahme

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ginatrick.

  • Hallo,


    da sich meine Heizungsodyssee (hoffentlich) langsam dem Ende nähert habe ich Thermoflux zwecks Inbetriebnahme kontaktiert. Der Kessel ist ein 34 KW PID Logic Lambda Plus. Heute kam das Angebot, für die Inbetriebnahme wollen sie 837 €! Ob Anfahrtskosten dazukommen habe ich noch nicht gefragt. Das finde ich schon ziemlich heftig.

    Ich habe auch schon vor dem Angebot mit dem Gedanken gespielt den Kessel selber in Betrieb zu nehmen, allerdings hat man ja dann keine Garantie. Bei diesem Preis ist der Gedanke aber ehrlich gesagt wieder aktuell. Muss man bei der Inbetriebnahme denn irgendwelche speziellen Sachen beachten, gibt es irgendwelche Tricks?


    Viele Grüße,


    Alex

  • ......allerdings hat man ja dann keine Garantie.

    Das möchte ich hier mal vehement bestreiten. Auch die Selbstinbetriebnahme rechtfertigt kein Ausschließen der gesetzlichen Gewährleistung!

    Man sollte sich selbstverständlich vor dem Kauf über solche "Kleinigkeiten" informieren und vorher entscheiden wie man das dann händeln will.


    Was du mit Tricks meinst vermag ich jetzt nicht zu deuten. Die Anlage sollte hydraulisch und elektrisch betriebsfertig sowie nach den allgemein gültigen Regeln angeschlossen sein. Brennstoff sollte selbstverständlich in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Kurzum: Die Anlage muss betriebsfertig sein.

    Außerdem informieren die Hersteller vorher in einem kurzen Infoschreiben welche Anlagensituation sein muss um eine Inbetriebnahme vornehmen zu können. Ist das nicht der Fall muss trotzdem gezahlt werden.

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Für die Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet.

    Für die Garantie in der Regel der Hersteller.

    Im Problemfall ist dann nur zu klären ist der Verkäufer dafür haftbar oder ist das Problem von dem der die Installation gemacht hat zu verantworten.

    Die Inbetriebnahme ist dementsprechend nur für die Garantie durch den Hersteller zu machen.

    Der wird sagen keine Inbetriebnahme keine Garantie.

  • Gewaltiger Unterschied (Beweislastumkehr) zw. Garantie und Gewährleistung. Garantie = Hersteller Hersteller muss dir nachweisen das der Fehler nicht von ihm kommt, Gewährleistung= Verkäufer da musst du Nachweisen das der Fehler von Anfang an bestanden hat.

    Sonnige Grüße Reiner

    ETA BK 15 mit Saugzuggebläse und Lambdasonde geregelt mit UVR16x2

    3 X 800 l PS zwei mit Solarwendel und 14 m2 FK mit einem CTC 265 EM als

    Backup und LUVANO 10kW geregelt mit zwei UVR16x2, UVR610 mit CAN-I/O45

    CAN-MTx2 und CMI für eine DHH mit Anbau und 110m2 Heizfläche

  • Gewaltiger Unterschied (Beweislastumkehr) zw. Garantie und Gewährleistung. Garantie = Hersteller Hersteller muss dir nachweisen das der Fehler nicht von ihm kommt, Gewährleistung= Verkäufer da musst du Nachweisen das der Fehler von Anfang an bestanden hat.

    Warum wirft man eigentlich immer Garantie und Gewährleistung durcheinander?


    Garantie= Eine freiwillige Leistung des Herstellers, die aber durchweg an Bedingungen geknüpft ist. Bspw. eben bei Biomassekessel die Inbetriebnahme durch den Hersteller bzw. regelmäßige Wartung durch den Hersteller bzw.- eines vom Hersteller autorisierten Fachbetriebs. Da muss überhaupt nichts bewiesen werden hier gelten allein die Spielregeln des Herstellers. Er bestimmt auch den Umfang der Garantie.


    Gewährleistung (gesetzlich verankert) = Verbraucherschutz. Die (gesetzliche) Gewährleistung gilt 24 Monate. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird angenommen, dass der Mangel ab Kauf vorlag und somit gibt es für den Kunden keine (Beweis) Probleme. Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass er den Mangel nicht zu verantworten hat, also nicht durch ein Fehlverhalten seinerseits entstanden ist. Dieser Vorgang nennt sich Beweislastumkehr.

    Das alles gilt natürlich nur, wenn der Kaufgegenstand artgerecht benutzt wurde.


    Gewährleistung Garantie
    zwei Jahre bzw. 24 Monate Dauer ist abhängig vom Hersteller
    gesetzlich festgeschrieben basiert auf freiwilliger Kulanz des Herstellers
    Verkäufer steht in der Pflicht der Hersteller selbst steht in der Pflicht
    Schäden, die die Waren bereits von Anfang an hatte Art der abgedeckten Mängel leckt die Firma selbst fest
    bei Kauf von gebrauchten Waren einer Privatperson kein Anspruch mehr auf Gewährleistung Restgarantie ab dem Datum des Erstkaufes besteht auch weiterhin
    Geld zurück, Reparatur oder kompletter Ersatz meist nur Reparaturanspruch
    uneingeschränkter Anspruch (auch auf sogenannte Verschleißteile) Umfang der Garantie wird vom Hersteller festgelegt

    Quelle: sevdesk.de

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Danke für die ganzen Info's, das ist ja schonmal gut zu wissen. Was ist mit dem technischen Aspekt der Inbetriebnahme, gibt es hier vielleicht einen Thermofluxnutzer der das kurz umreißen könnte?

  • Hallo Holzpille

    Trotz der guten Differenzierung zwischen Garantie und Gewährleistung muss ich doch eine kleine Berichtigung anbringen.


    Für die Beweislastumkehr sind die Bestimmungen des § 477 BGB zu betrachten. Da gab es mit Wirkung zum 1.1.2022 im Absatz 1 eine Änderung dahingehend, dass diese nun von 6 Monate auf 12 Monate erhöht wurde.

  • Für die Beweislastumkehr sind die Bestimmungen des § 477 BGB zu betrachten. Da gab es mit Wirkung zum 1.1.2022 im Absatz 1 eine Änderung dahingehend, dass diese nun von 6 Monate auf 12 Monate erhöht wurde.

    Danke für die Berichtigung aber das war mir bekannt. Ich habe es bewusst weggelassen weil ich nicht noch mehr "Unruhe" hineinbringen wollte, denn nicht wenige Zeitgenossen haben ja schon Probleme mit den alten Gesetzen.

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Es kommt noch hinzu ist der Ofen von Händler A, Material von Händler B die Hydraulik nicht nach Herstellervorgabe dann wird es kompliziert.

    Der Kunde hätte ja auch vorher alles einplanen müssen.

    Dann die verschiedenen Hersteller ansehen was kostet es da.

  • Danke für die ganzen Hinweise (auch wenn sie etwas an der eigentlichen Frage vorbeigehen :D).

    Habe noch mal vorsichtshalber wegen der Anfahrt nachgefragt, da würde nichts mehr dazukommen, allerdings könnte es schwierig werden mit der Terminierung.

    Egal, ich habe heute Nacht nochmal alle Anleitungen gewälzt und werde die Inbetriebnahme selber durchführen, wird schon schiefgehen.

    Wenn wie gesagt noch irgendjemand Tips hat die mir vielleicht unnötiges Leid und Rumprobieren ersparen, bin ich dafür sehr dankbar. Ansonsten weiß ich ja jetzt das ich trotzdem noch eine gewisse Gewährung habe.

  • Ich hab mir jetzt mal die Thermoflux AGB's angeschaut. Dort steht das die Garantie vom Produkt abhängig ist und die Garantie Bestimmungen auf der Shop Seite stehen.


    Dort wiederum steht:

    • Garantie auf Kesselkorpus 5 Jahre

    Da es nicht weiter eingeschränkt ist, ist das meiner Ansicht nach Ausschlaggebend.

    Hast du zusätzlich noch Unterlagen erhalten zum Thema Garantie? Steht die Inbetriebnahme in irgendeinem Dokument explizit drinne?


    Falls nein zählt das was in den AGB's steht. Ausdrucken und abheften.. fertig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!