Heizanlage Abnahme

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.704 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von PetervomBerg.

  • Was ich mal noch fragen muss: soll den für die Anlage überhaupt eine BAFA Förderung beantragt werden? Weil im ersten Beitrag nix davon steht, nur das der Schorni sich an der BimschV orientiert. Ich glaube wir driften mit dem Thema grad in die falsche Richtung.

  • Das kann ich dir nicht sagen, bin bei der aktuellen Förderung raus.

    Mir ging es nur um Förderung ja/nein -> weil weiter oben die Bafa ins Spiel kam obwohl das von deiner Seite nicht angedeutet war.

    Weil Bafa(Förderung) und BimschV(Genehmigung) sind ja 2 paar verschiedene Schuhe...


    Soll heißen: ohne Bafa Förderung brauchst du auch die Fachunternehmererklärung nicht, somit auch keinen Handwerker der dir das aufbaut, nur einen Schorni der das mit dir Abwickeln will oder als Plan B den Heizungsbauer Sonntag früh mit den 2 Pils und nen packen Westgeld ;)


    Man berichtige mich bitte, wenn ich mich irre

  • ich dachte man kann bafa erst dann beantragen, wenn der Kessel mit Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert wird?

    Hallo Cillitband,


    ich bin bisher ebenfalls davon ausgegangen, dass du bewusst auf die staatliche Förderung verzichtest, und stattdessen durch Selbsteinbau Geld sparen willst?


    Die Förderung wurde zum 15.8.2022 stark umgebaut, aber es gibt (bei Einbau von Biomasseheizungen und/oder Solarthermie) immer noch Zuschüsse bis zu 25%. Eine Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik ist nicht zwingend erforderlich, Hier ein Link auf die derzeitigen BEG-Födersätze.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Eine Fachunternehmererklärung reicht für die BAFA Förderung heutzutage nicht mehr aus es muss zwingend eine Rechnung her auf der vom Fachunternehmer der Einbau der Anlage explizit aufgeführt ist. Auch muss die Förderung vor Kauf des Kessels beantragt werden.

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