Hallo ich heize aktuell mein kleines Haus mit einem Attack SLX20 Lambda . An dem einzig vorhandenem Schornstein ist in meinem Wohnzimmer zusätzlich ein Kaminofen (Wamsler Pluto) angeschlossen .
Dies wurde auch alles ordnungsgemäß im Jahr 2016 von meinem alten Schornsteinfeger abgenommen . Der Kaminofen wird von mir nie gleichzeitig mit dem Holzvergaser , sondern nur in den Übergangszeiten (Frühjahr bzw. Herbst) allein betrieben . Zusätzlich , für mich fast am wichtigsten , dient mir dieser als Backup , falls der Attack mal defekt ist . Mein bisheriger Schornsteinfeger hat nun aufgehört und der neue hat mir bei der letzten Feuerstättenschau im Jahr 2021 offenbart , das der Bestandschutz Ende 2024 aufhört und angedeutet , das ich eine motorische Absperrvorrichtung einbauen müsste . Ich habe mich damals gleich bei Kutzner & Weber informiert und eine Lösung wie von Daniel_1967 in diesem Beitrag in's Auge gefasst . Bei der letzten Feststoffmessung habe ich ihn nochmal darauf angesprochen im und diese Lösung geschildert . Er kann das nun wohl nicht mehr so zulassen . Als Begründung hat er neue Bestimmungen aus diesem Jahr genannt , die eine Mehrfachbelegung (Kaminofen + Holzvergaser) grundsätzlich in Baden-Württemberg nicht mehr zulassen . Ich möchte solche Sachen natürlich auch verstehen und habe hier etwas gelesen (§7,Absatz 4) und konnte diese Begründung dort so nicht finden . Vielleich lesen hier ja auch richtige Schornsteinfeger mit und können mir vielleicht erläutern , wo ich diese neuen verschärften Bestimmungen bezüglich Feuerungsanlagen sonst noch nachlesen kann . Ich hatte bei meinem letzten Gespräch mit meinem Schornsteinfeger allerdings den Eindruck , das er schlicht keine Lust für eine für mich erträgliche Lösung hatte .