wassergeführte Kochmaschine

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 677 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulmenholz.

  • Hallo, habe in meiner Werkstatt, welche im Nebengelass am Haus ist, einen Kaminofen welcher relativ verschlissen ist.

    Im Haus selbst steht ein wassergeführter Kaminofen, welcher in den 800L Kombihygiene Speicher zusammen mit der Solarthermie, 9kW und dem Vaillant VKK 226/4 E puffert. Alles Baujahr 2016.


    Da der Kaminofen in der Werkstatt (Nebengelass wie Hobbyraum, Werkstatt, kleines Bad und Dachboden insgesamt ca. 50qm und ab und an Doppelgarage wird damit beheizt )verschlissen ist, und ich selbst Wald habe, bin ich am überlegen, diesen gegen eine wassergeführte Kochmaschine auszutauschen (Im Vorfeld war die Überlegung mit einem Holzvergaser, jedoch ist dies aufgrund der Gesetzmäßigkeiten, Messpflichtigkeiten etc. vermutlich nicht wirtschaftlich). Direkt nebenan steht die komplette Heizungsanlage inkl. Puffer. Der Puffer kann aufgrund Platzverhältnisse leider nicht vergrößert werden, daher ist die Leistung der Kochmaschine auf ca. 15-20kW begrenzt.


    Ich als Endkunde bin eigentlich der Meinung, lieber eine gebrauchte Kochmaschine einzubauen welcher bessere Werte hat, als einen alten normalen Kaminofen.... Auch bezüglich des Preises, würde ich lieber 1000€ anstatt 5000€ ausgeben...


    Habt ihr damit Erfahrungen und wie sind die Gesetzmäßigkeiten diesbezüglich? Die Kochmaschine / Küchenherd soll ja bezüglich der Norm "vergessen" worden zu sein, da es als Mittel zum Zweck anstatt "Vergnügen" genutzt wird, so die Aussage des Kehrers.... soll aber trotzdem Bimsch V2 haben müssen...


    Mfg Ronny

  • Hallo Ronny,

    die Auswechslung eines Kamin-Ofens ist rechtlich betrachtet Errichtung/wesentliche Änderung einer Feuerstätte.

    nach Abschluss der Vorplanung muss der Bezirkskaminkehrer informiert werden, ohne sein OK ist keine Änderung der Anlage zulässig,

    Versicherungsschutz entfällt.

    für neu aufgestellte Einzelraum-Öfen > 4 kW gelten die aktuellen Grenzwerte nach 1.blmschv.

    für neu eingebaute Heizherde gelten die Werte CO Staub Wirkungsgrad

    für eine gelegentlich geheizte Werkstatt mit 50 m² könnte evtl. ein Compact-Zentralheizungsherd , nominell < 4 kW ausreichen. preislich ca. 2500 €.

    die Regelungen ab 2024 werden vermutlich wesentlich schärfer.

    Heizungsherde DIN EN 12815 (Ausgabe September 2005) 1,500,0475

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