Anlage ist nicht nach Künzel-Vorschlag gebaut... Funktion der Anlage ist fragwürdig.
Auf den Sachverhalt, wer hier an dieser Anlage etwas falsch gemacht hat oder wer Schuld trägt, will ich hier nicht eingehen. Wenn eine Anlage nicht nach Herstellervorschlag/Vorgaben eingebaut wurde, so stellt das an sich keinen Mangel dar. Wichtig ist die sach-und fachgerechte Ausführung, sodass die Anlage betriebssicher funktioniert. So muss man bspw. nicht die RLA de Herstellers einbauen, sondern kann auch eine x-beliebige RLA mit den geforderten Attributen verwenden. Wenn der Kundendienstler des Herstellers der Gesamtanlage eine fragwürdige Funktion attestiert, dann sollte er auch begründen was ihm denn fragwürdig erscheint. Ist die Funktion nicht oder mangelhaft gegeben, dann muss er das dem Kunden vor Ort mitteilen.
Hier bei den Diskutanten geht man von einem mangelfreien Produkt des Herstellers aus und bezeichnet den Geschädigten als Querulant. Was hier letztlich den Ausschlag zu diesem Schaden gab, ist wohl nur per Gutachter zu klären.
Zum aktuellen Zeitpunkt Partei zu ergreifen ohne genaue Kenntnisse zu haben, halte ich für falsch.
Hallo Michael Holzpille ,
da du sonst immer so penibel bist, wundere ich mich, was du da schreibst. Beim Thema Herstellervorschlag bin ich bei dir.
Die Herstellervorgaben sollte man meiner Kenntnis nach sehr wohl beachten. Wenn z.B. der Hersteller eine RL-Temperatur von 65 °C vorschreibt, sollte ich mich tunlichst daran halten. Das gleich gilt bei für die Holzfeuchte, aus gutem Grund. Oder siehst du das tatsächlich anders?
Damit bin ich aber hier raus.
joe