Wald was kann ich/was darf ich/was darf ich nicht

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 13.312 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Thor.

  • Ich habe von einem solchen Verkauf gehört. Stück Wald wurde angeboten der Käufer hat sich dann über nähere Dinge schlau gemacht. Dann kam der Haken - Man kam nur zu Fuß zu dem Wald es war kein eingetragenes Wegerecht zum dem Flurstück. Der WW (Wirtschafts Weg) existierte zwar, lag aber nicht aufneutralem Boden sondern eingtragen seitjeher auf die Nachbarn. Früher war es sogenanntes mündliches Wegerecht das hatten aber 2 Nachbarbesitzer ohne den Waldbesitzer zu informieren einfach schriftlich auf ihre Benutzung fixiert. Als er mal Holz gesägt und holen wollte hatten sie ihm den Zufahrt verwehrt.

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

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  • Hallo,


    laut unserem Förster kann man einen Wirtschaftsweg benutzen wenn man seinen Wald zur Bewirtschaftung erreichen möchte. Es sollte allerdings der kürzests Weg genommen werden. Ein Wegerecht ist dafür nicht notwendig.

  • Ist ja spannend... Bei euch verscherbeln Städte ihre Wälder.... Bei uns in der Region, mit mehr als genug Wald... Kaufen die Gemeinden jedes angebotene Privatwaldstück, je nach Gemeinde und oder Förster sind privatwaldbesitzer gerne... Oder eben nicht sehr gerne gesehen...
    Gruess Ruedi

    Schmid Zyklotronic 20kW. 1800 l Speicher, 600 l Solarboiler an 6m2 Solarfläche.

    Offene Anlage mit 180l Expansionsgefäss, keine TAS installiert!

    Traktoren: Meili DM 36 Jg.60, MF 254 Jg.78 Werkzeuge:Geba Brennholzfräse, Vogesenblitz 16t Spalter und El. Spalter 5t, 7 Motorsägen, Biber mit Stihl461 als Antrieb. + Jede Art von Äxten!
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    Total 220 m2 beheiztes Chalet, total ca 10-12 Ster pro Saison.

  • @juergen, ich kann mir keinen Unterschied zwischen motorisiertem und unmotorisiertem Wegerecht vorstellen, das wäre mir absolut neu. Ob ein Recht besteht oder nicht, wäre im entsprechenden Grundbuch zu erfahren.


    Und ich wünschte, es gäbe in meiner nahen Region Wald zu erwerben... Wer welchen privat besitzt, hat den meistens auch selbst in Bewirtschaftung oder noch besser: Ein paar Kumpels bewirtschaften ihn "kostenlos" und bringen dem Besitzer die Hälfte des Ertrags dafür auf den Hof, die andere Hälfte verwerten sie selbst. Der muss nur noch spalten :rolleyes:

  • Hat mir keine Ruhe gelassen, das Thema Wegerecht bzw. Notweg:


    BGB § 917 Notweg

    (1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.
    (2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.


    Wie immer, so auch hier: Nix ist umsonst, man muss den Notweg auch bezahlen.

  • @ Thor


    Meinst du wirklich das ein Notweg für ein Waldgrundstück in Frage kommt? :denken:


    Vllt wenn du nicht mit dem PKW an dein Haus heranfahren kannst o.ä., aber im Wald?


    Grüße Herr

  • Naja ich bin kein Jurist. Aber auch ein Waldgrundstück ist ein Grundstück und eine ordnungsmäßige Nutzung bei Wald beinhaltet ja auch die Bewirtschaftung, wenigstens aber die Sicherung vor Schäden (Käfer, Windbruch, Alter...)
    Ist aber nur meine Laienmeinung.

  • Mit diesen sogenannten WW (Wirtschaftsweg) die sind ja noch von alten Zeiten angelegt worden ist das so eine Sache. In der damaligen Kleinfeldwirtschaft hat man eben zur Anfahrt etc ein teil seiner landwirtschaftlichen Fläche als WW angelegt. Man dort zur Befahrkeit Befestigung Steine vom Feld usw. abgelegt. Man hat sich mitunter mit dem Nachbarn geeinigt das er nicht aucvh noch auf seiner Fläche einen solchen Weg anlegt. Beide haben diesen Weg benutzt, solange sich sich "grün" waren. So etwas wurde mit Handschlag besiegelt. Manche haben es sich dieses Benutzungsrecht (wenn der Eigentümerdamit einverstanden war) ins Grundbuch eintragen lassen aber nicht alle.
    Dies hat sich aber mitunter bei der nächsten Generation schon geändert, oder wenn der eine durch das wenden mit dem Pflug etc diesen Weg beschädigt und nicht wieder hergestellt hat dann ging es mitunter bis vors Gericht. Sehr viele Nutzungsrechte die nicht eingetragen sind wurden beim Verkauf der Fläche nichtig oder von neuen Besitzer nicht anerkannt, oder die Gemeinde/Stadt hat es versäumt beim Verkaufswechsel vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und sich für diesen Wirtschaftsweg das Nutzungsrecht das heißt die Benutzung/Befahrbarkeit eintragen zu lassen. Als Wirtschaftsweg werden alle möglichen Wege bezeichnet wie auch Wanderwege/ Zufahrten zu Wasserbehälter und und......
    Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit mit Wanderwegen habe ich laufend damit zu tun. Wanderer melden mir das der Wanderweg mit Zaun versperrt ist. Der Grund Besitzwechsel - das zuständige Rathaus hat zwar davon Kenntnis bekommen ob sie das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen möchte aber so etwas wird ohne zu prüfen abgehakt. Dann kommt der Ärger auf mich zu und ich muß dann das Rathaus auffordern die Wanderweg Verbindung "irgendwie " wieder her zustellen. Diesen Ärger habe ich mal laufenden Band.
    Im Erzgebirge ist sogar ein vom Deutschen Wanderverband zertifizierter Wanderweg umgelegt worden weil der neue Besitzer keine Wanderer auf seinen Wegen mehr sehen wollte. Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) der § 14 das grundsätzliche Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. legen sich eben manche anders aus.


    Die Zufahrt zu einem Wald den man kaufen möchte sollte man genau vorher an allen Stellen abklopfen Rathaus und Grundbuchamt.

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  • Hallo juergen,

    Dann kommt der Ärger auf mich zu und ich muß dann das Rathaus auffordern die Wanderweg Verbindung "irgendwie " wieder her zustellen.

    Wie meinst du das, also was wird dann gemacht? Eine neue Route für den Wanderweg gesucht, wo es nicht über das streitige Grundstück geht?

    Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) der § 14 das grundsätzliche Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung. legen sich eben manche anders aus.

    Was meinst du damit?


    Grüße Herr

  • Zu ersten ich muß mir dann vor Ort versuchen einen anderne Weg zu finden, den ich dann im Rathaus mit den Angestellten in den Grundbuch Angaben versuche ab zu gleichen was machbar ist. Auch mit den Besitzern ein privates Gespräch führe ob sie damit einverstanden sind. Das weitere muß dann das Rathaus schriftlich mit dem Besitzer alles fixieren. Ich bin ja nur ehrenamtlich tätig, aber doch von meiner vorgetzten Dienststelle Landratsamt mti einigen Befugnissen ausgerüstet.


    Zum dem BWaldG darfst Du zum Zwecke der Erholung im Wald aufhalten.
    Einige legen das aber so aus das man nicht durch seinen Wald wandern darf. Aber ich gehe ja nicht in den Wald stell mich hin um mich zu erholen und Pilze zu suchen. Ich müßte das alles in einem neuen Thread


    verschieben. Diese Sache ist so komplex was da alles noch dazu kommt was ein Otto Normal Mensch wenn er denkt er kann mal spazieren/wandern oder wie er es nennt nicht weiß. Z. Bsp. Haftpflicht des Waldbesitzer die es nicht gibt, wenn man von einem Ast erschlagen wird oder sich anderen Schaden zufügt usw.......

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  • Das Thema Wald/ Waldbesitz usw. ist so umfangreich, das ich es hier weiter zur Diskussion stellen möchte.
    Ich habe im vorigen Beitrag von der Haftpflicht geschrieben. Es hat viele Anmeldungen von Schäden auf Haftpflicht gegeben. Fakt ist: Wenn ein Waldbesitzer etwas aufgestellt hat eine überdachte Sitzgruppe (wir sagen Futterkrippe dazu) und eine Person verletzt sich an einem herausragenden Nagel oder Holzsplitter etc. muß er fürd en Schaden bezahlen. Wenn jemand über eine Brücke läuft und will sich am Geländer festhalten und es nachgibt dann haftet der Besitzer. An kleinen Brücken wird deshalb das Geländer auf der Bergauf Seite meist entfernt. Das Geländer an einem Aussichtspunkt ist auch ein solcher für den Besitzer gefährlicher Punkt.
    An Wanderweg Kreuzungen müssen/sollen wir einen Pfahl mit Wegschildern aufstellen. Das ist jedesmal ein Ärgerpunkt. Es heißt im Beamten deutsch " Der Bürger wird zum Zwecke des lesens der Schilder genötigt stehen zu bleiben" in dem Augenblick könnte ja von oben .......... wer haftet.......
    § 14 darf ich in jedem Wald für den Eigenbedarf Pilze und Früchte entnehmen. Wieviel ist Eigenbedarf........... Im NSG (Naturschutzgebiet) darf ich es auch aber ich darf hier nicht den Weg verlassen. Im Süden von D hat es schon Probleme gegeben das der Waldbesitzer dies gesammelte Gut dem Bürger streitig gemacht hat, weil er es angeblich mehr als Eigenbedarf und nicht am Wegrand gefunden haben soll.


    Ich frage jetzt unsere Waldbesitzer wie verhaltet Ihr Euch, wenn Ihr fremde Menschen in Eurem Wald seht?

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  • Ein Waldbesitzer das fiel mir eben ein darf noch viel mehr wenn er keinen fremden sehen will. Er kann jagen in seinem Wald sein gutes Recht. Damit das Wild nicht beunruhigt und gestört wird darf er den Zutritt zu seinen Wald einfach sperren und das 3 Monate lang. Einige sind so spitzfindig und legen diese Zeit auf den Sommer wo die meisten gerne wandern mit ihren Kindern.
    Wenn sie Holz einschlagen müssen sie auch den Wald sperren. Der Wald bleibt gesperrt solange das Holz noch nicht abgeholt ist und weiter bis der WW wieder in Ordnung gebracht worden ist. Aber manche lassen den WW so durch Havaster zerstört wie er ist und das war es dann für den Wanderer.

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  • Wenn keine Anbindung an einen öffentlichen Weg besteht, und der bisherige Weg über ein privates Grundstück führt, so kann mit dem Gewohnheitsrecht argumentiert werden. Hatte mal den Fall selbst, siegte aber vor Gericht, da das Grundstück des Gegners an eine öffentliche Straße angrenzte, er aber sich das Geld für eine eigene Einfahrt sparen wollte und deshalb schon immer meine Einfahrt nutzte. Ist dem aber nicht so, muß dieses geduldet werden, allerdings, ist hierfür eine angemessene Pacht zu zahlen, was immer das in der Praxis sein soll.


    In Sachen Fußgänger, Radler etc. im Wald, meine Begeisterung hält sich in Grenzen, einerseits aus Haftungsgründen, die ja schon angesprochen wurden, andererseits weil von Wanderern, insbesondere von Kindern, immer wieder Schäden, vor allem an Neuanpflanzungen ausgehen (einmal wurden z.B. so gut wie alle neu gepflanzten Bäume mit Taschenmessern geringelt oder gekappt, war natürlich ein sehr großer Schaden, die ganze Arbeit für das Eingraben umsonst, die Täter waren vermutlich Jugendliche einer sozialen Einrichtung, zumindest waren diese zufällig zum Zeitpunkt wo dies passierte, auf einem Spaziergang dort), von dem üblichen Diebstahl von den schönsten Bäumen für Weihnachten oder dem 1. Mai gar nicht erst zu reden. Da auch Holzdiebstahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat, besteht auch immer die Gefahr, dass die Leute die durch das Unterholz preschen, oder auch ganz normal den am Grundstück vorbeiführenden Weg nutzen, sich für ihren nächsten Diebstahl umschauen.
    Hinzu kommt natürlich die Beunruhigung vom Wild, gerade im Winter, und dann im Frühjahr wegen der Jungtiere. Wegen Störungen wurde da schon mancher Horst aufgegeben.


    Grüße
    Pflaume

  • Hallo zusammen!


    Auch wenn es schon etwas her ist, wird hier doch einiges durcheinander gehauen.
    Zum Betretungsrecht: JEDER hat das Recht einen Wald zu betreten.
    Dazu: BWaldG §14 (1):
    "Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren."



    WaldUNtypische oder WaldAtypische Gefahren sind i.A. Kunstbauten, so z.B. Bänke, Brücken etc. Waldtypische Gefahren, die z.B. bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen, muss der Besucher hinnehmen. Das dient quasi als "Ausgleich" dafür, dass der Besitzer das Betreten hinnehmen muss. Nicht gestattet ist das Benutzen mit motorisierten Gefährten. Außer es liegt eine Ausnahmeregelung vor.
    Einfach den Wald "grundlos" sperren kann der Besitzer nicht. Dafür braucht er schon einen richtig guten Grund. Z.B. bei Einzäunungen für Jungpflanzen.


    Jagen darf nicht jeder Waldbesitzer in seinem Wald. Dazu bedarf es einen Eigenjagdbezirkes (je nach Bundesland z.B. eine zusammenhängende Fläche von mindestens 70 ha) und natürlich den Fachkundenachweis (Jagdschein). Alles andere fällt unter Wilderei und ist strafbar!


    Dazu: StGB §292 Jagdwilderei:
    "Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."



    Beste Grüße,
    Baldrian

  • Einfach den Wald "grundlos" sperren kann der Besitzer nicht.

    Ich kann jetzt nicht genau sagen wielange, aber er darf es für eine gewisse Zeit. Nach dieser Zeit muß er den Sperrgrund dem Landratsamt vorlegen. Dann kommt ein vom LA bestellter Gutachter und prüft > Protokoll etc. Wenn der sagt die Sperrung ist nicht berechtigt ....... sucht der Besitzer sich einen anderen Grund er will jagen und kann bis 3 Monate dieses Gebiet sperren um die Tier zu beruhigen. Diese 3 Monate fallen genau in die Urlaubszeit.
    Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich (und das LA) laufend meine Probleme mit den zugezogenen Waldbesitzern die § 14 nicht anerkennen. Aber ich habe auch sehr wenige vorbildliche die die Zusammenarbeit mit mir suchen.

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  • @ Jürgen: Ja, das stimmt. Die Einzelheiten werden wie immer in jedem Bundesland anders geregelt. Im Thüringer Waldgesetz §6 (8) heißt es dazu:


    "Die Sperrung darf nur auf Anordnung oder mit Genehmigung der unteren Forstbehörde erfolgen."


    Man braucht hier also schon einen guten Grund. Und zumindest in Thüringen noch vor der Sperrung.
    Ich kenne auch so einige Waldbesitzer, die am liebsten einen großen Zaun um ihr Grundstück ziehen würden, damit keiner mehr rein kommt. Gibt schon seltsame Leute ^^


    Beste Grüße,
    Baldrian

  • Es gibt "zertifizierte Qualitätswanderwege" vom Wanderverband Kassel. Ein solcher verläuft als "Kammweg" oben im Erzgebirge. Da hat doch einer einen Wald gekauft mit "keinem sächs. Dialekt". Er wollte diesen Weg auf seinem Grund und Boden nicht und er mußte umververlegt werden!!!!

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  • Moin Moin!

    Zitat von Thor

    Und ich wünschte, es gäbe in meiner nahen Region Wald zu erwerben...

    Suchst Du immer noch, Thor?


    Falls ja, dann schau mal hier:
    http://www.ackerwaldundwiese.d…9884-wald-bei-weimar.html
    http://www.ackerwaldundwiese.d…paket-bei-rudolstadt.html
    http://www.ackerwaldundwiese.d…waldgrundst%C3%BCcke.html
    http://www.ackerwaldundwiese.d…neustadt-an-der-orla.html


    Ist zwar alles ca. 20km weg von Dir, aber vlt. hast Du trotzdem Interesse.
    Oder einfach die Seite mal über einen längeren Zeitraum beobachten bis sich was näheres findet.


    In irgendeiner Zeitung wurden vor ca. 2 Monaten auch drei Waldgrundstücke in der Nähe von Teichel angeboten.
    Preise waren (wie meistens) bei ca. 10.000 €/ha.
    Ich kann Dir leider nicht sagen, welche Zeitung es war (vlt. Thüringer Allgemeine, Allgemeiner Anzeiger, Ilmtalanzeiger).


    MfG Hans

  • ch kenne auch so einige Waldbesitzer, die am liebsten einen großen Zaun um ihr Grundstück ziehen würden, damit keiner mehr rein kommt. Gibt schon seltsame Leute

    Kann diese Leute durchaus verstehen. War gestern, nach längerer Abwesenheit, zum ersten Mal wieder in meinem Wald.
    Leider mußte ich feststellen, dass von einer vor 5 Jahren angelegten Neupflanzung an der Grundstücksgrenze zu einer öffentlichen Fläche die meisten Bäumchen in Höhe von ca 10 cm abgehackt wurden. Besonders betroffen hiervon waren natürlich diejenigen Bäumchen, die einen besonders guten Wuchs und geraden Stamm aufwiesen.


    Jedes Jahr investiere ich viel Zeit und Mühe um einige hundert Bäumchen zu setzen, und es vergeht praktisch kein Jahr in dem nicht zum 1. Mai Fichten oder Birken (je nach Jahr bzw. Austrieb der Birken), zu Weihnachten "Tannenbäume", oder zu beliebiger anderer Jahreszeit aus reiner Mutwilligkeit junge Bäume abgekackt oder geringelt werden.
    Dass zu den ersteren Zwecken selbstverständlich die schönsten Bäumchen ausgewählt werden, kann ich nachvollziehen, so ärgerlich es auch ist, wenn man ausgerechnet die Zukunftsbäume verliert - aber dass man auch ansonsten die schönsten Bäumchen vernichten muß, da staunt man nur.


    Auch die Gefahr dass zum Abtransport hergerichtetes Brennholz verschwindet, steigt mit der Anzahl der Wanderer. Leider.
    Auf dem Rückweg war ich noch im Wald eines anderen Besitzers, an dem eine Bundesstraße vorbeiführt, und wo auch noch ein größerer Polterplatz an dieser Straße liegt, den offensichtlich viele Autofahrer für eine Pause verwenden. Man findet alle Arten von Plastikverpackungen für Lebensmittel dort, aber auch in den Wald verweht.
    Bei ihm Bäume umzumachen muß eine mehr als nur eklige Angelegenheit sein, der ganze Boden ist mit Papier "geschmückt", und man muß sich bei jedem Schritt vorsehen, dass man nicht in sonstige Hinterlassenschaften tritt.
    Auch wenn ich gerne eine solch gute Zufahrt hätte, mit ihm tauschen möchte ich wirklich nicht.


    Sonnige Grüße
    Pflaume

  • Hallo Pflaume, das Problem mit den günstigen Tannenbäumen, die " man" selber im Wald holt, kennt man in unserer Region auch...
    Tip von einem Landwirt dazu...
    Er schneidet bei den Zukunftsbäumen regelmässig die unteren Astkränze mit der Rebschere zurück, so werden sie unansehnlich und werden stehen gelassen.
    Gruess Ruedi

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