Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 8.239 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von LOST--3.

  • Hallo,
    irgendwann wird der Schorni ja die Erstmessung vor nehmen.
    Wie soll man da anheizen? 2,5-3 Stunden vorher anheizen dann
    Glutbett zusammen stoßen und nochmal nachlegen 30-45min später dann
    Messbeginn, soweit so gut.
    Welche Abgastemperatur sollte man einstellen und welchen
    Sauerstoffwert?

  • Das tut zwar jetzt hier nix zur Sache, aber bei mir hat der Schorni sich nur für den zeitgleich installierten Brennwert-Oelbrenner interessiert. Begründung: Ich würde ja für die Messung wohl nur Holz vom Allerfeinsten verwenden und er könne ja ohnehin nicht prüfen, womit ich danach heizen würde.. :silly:

  • Hallo Zwergnase
    Morgen früh steht mir die Erstmessung ins Haus.Da ich seit März vorigen Jahres damit heize ,weiß ich wie mein Kessel reagiert.Kessel wurde komplett gesäubert aber wirklich sauber gemacht.Dann habe ich die schönsten und geradesten Buchenscheite herausgesucht und die sind ohne Rinde.Angeheizt wird ca.1 std vor der Messung.Einstellen brauche ich nichts da Vollmar und Lambda das für mich übernehmen.Jetzt heißt es nur abwarten.
    Gruß Horst! :cheer:

  • Hallo Horst,


    dann wünsche ich Dir schon mal viel Glück für den morgigen Tag!


    Aber einerseits...was soll schon passieren...bei Deiner jetzigen Verbrennung?...wenn sie Hohlbrandfrei bleibt!




    ToiToiToi...Daumendrück...


    Frank

  • Hallo Frank
    Wird schon schiefgehen.Die Messung fürchte ich überhaupt nicht,sondern mir geht es in erster linie darum,ob sich die ganzen Umbauarbeiten überhaupt ausgezahlt haben.Morgen werde ich darüber einen Beitrag schreiben,wie die Messdaten ausgefallen sind. :)
    Gruß Horst!

  • Hallo Zwergnase


    hatte mal im Forum gelesen das du einen S151 mit 15Kw hättest.


    Da braucht aber der Schornsteinfeger nichts zu Messen. Unter 15Kw
    also 14,9Kw sind nicht Messpflichtig.

  • Hallo Hermann
    Da dürfest du falsch liegen.Ab März sind die genauso Messpflichtig.Ich vermute mal, da wird es dann die ersten Schwierigkeiten geben.
    Horst!

  • Hallo Hermann,
    ich hatte mal einen S151 mit 15kW, seit ende Dez. hab ich
    jetzt einen S241 23kW.


    Ist jetzt eine höhere Abgastemperatur und ein etwas höhrer O², bei der Erstmessung, von Vorteil?

  • Servus Horst,
    das mit der Messpflicht stimmt so nicht!
    Diejenigen die bereits in Besitz eines 15KW Vergasers sind, betrifft dies gar nicht, ( Nur die Erstmessung ).
    Nach der BimSch soll es künftig schon über 5 KW zur Messpflicht führen. Wann das kommt steht überhaupt noch nicht fest, schon gar nicht welche Leistungsklassen.
    Gruß Markus

  • Übersicht über die Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gemäß 1. BimschV handbeschickt von 4 -15kw.
    Das gilt also für die beliebten 14,9 kw -Kessel.


    Installation bis 1994 - Wiederkehrende Messpflicht ab 2015
    Installation von 1995-2004 - Wiederkehrende Messpflicht ab 2019
    Installation von 2005 bis Inkrafttreten - Wiederkehrende Messpflicht ab 2025



    Die ältesten Stinker werden also frühestens in fünf Jahren in den Himmel geschickt.


    Bommes

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