zum Thema Umbauten und wesentliche Änderungen am Kessel.....

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.517 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Farmer3s.

  • Hallo Leute,


    es geistert ja immer das Schreckgespenst des Verlustes der Kesselzulassung hier rum,
    insbesondere bei änderungen am Kessel vom Originalzustand zu den mehr oder weniger "getunten" Varianten unserer Bastelfreunde ;)


    es wird immer wieder behauptet das jede Änderung am Kessel ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur folge hat da dann auch keine CE-Zulassung mehr vorliegen würde! :woohoo:


    Um es vorweg zu nehmen, das ist so nicht richtig! B)


    Dies ist in der BetriebsSicherheitsVerordnung (BetrSichv) und dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) nachlesbar.
    Da die Bestimmungen hierin vorrangig zum Schutz von Abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) dienen ist davon auszugehen das im Privaten Bereich, wo weniger restriktive Bestimmungen herrschen, diese
    ebenfalls als Rechtssicher herangezogen werden können. :dry:


    hier mal ein Auszug der betreffenden Richtlinien:




  • Hallo,


    jupdida schrieb:

    Zitat

    es geistert ja immer das Schreckgespenst des Verlustes der Kesselzulassung hier rum,
    insbesondere bei änderungen am Kessel vom Originalzustand zu den mehr oder weniger "getunten" Varianten unserer Bastelfreunde ;)


    es wird immer wieder behauptet das jede Änderung am Kessel ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur folge hat da dann auch keine CE-Zulassung mehr vorliegen würde!

    Richtig, Holzheizkessel mit Gebläse haben keine Betriebserlaubnis, also kann auch keine erlöschen. Eine Betriebserlaubnis hat nur die Feuerungsanlage und die kann bei wesentlichen Änderungen erlöschen. Aber was wesentliche Änderungen sind ist Auslegungssache, das entscheiden dann im Zweifelsfall Gerichte.


    Zitat

    Um es vorweg zu nehmen, das ist so nicht richtig!

    Da hast Du recht, aber deine Begründung hilft nicht wirklich weiter. Nach GPSG muss man bei Änderungen die "Richtlinienanforderungen erfüllen" das bedeutet dann auch, dass ich eine Konformitätsbewertung machen muss. Wenn ich das machen müsste, würde ich keine Schraube an meinem Kessel verändern. Das was uns privaten Schraubern nach Maschinenrichtlinie den Freiraum lässt, ist das Inverkehrbringen (= entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung), wir bringen nichts in Verkehr.


    mfg
    Hartmut

  • Hallo Hartmut
    Wie weit kann man diese Umbauten als Eingriff in den Kessel bezeichnen?Die Grundkonstruktion wurde ja nicht angetastet.Auch die Sicherheiteinrichtungen sind in keiner Weise betroffen.Einzig die Verbrennung wurde durch andere Steuerungen verbessert.
    Gruß Horst! :)

  • Hallo Horst,


    horstl8466 schrieb:

    Zitat

    Wie weit kann man diese Umbauten als Eingriff in den Kessel bezeichnen?Die Grundkonstruktion wurde ja nicht angetastet.Auch die Sicherheiteinrichtungen sind in keiner Weise betroffen.Einzig die Verbrennung wurde durch andere Steuerungen verbessert.

    das einzige Problem wäre die Betriebserlaubnis der Feuerungsanlage durch den Schornsteinfeger. Wenn der damit einverstanden ist, kannst Du soviel ändern wie Du willst. Du darfst es nur nicht verkaufen oder verschenken, dann bringst Du etwas in Verkehr und musst eine Konformitätsbewertung machen.


    Etwas anderes ist das übrigens bei Naturzugkesseln, die unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie sondern sind Bauprodukte (Ü-Kennzeichen) und haben eine Bauartzulassung einer benannten Stelle (zumindest in D ist das so), die darfst Du nicht verändern.


    mfg
    Hartmut

  • Hallo Horst,
    in der neuen Bimsch stehst, wenn ich es richtig im sinne habe, das eine wesentliche Änderung eine solche ist, die die Abgaswerte wesentlich beeinflusst. Eine solche ist dem Schornsteinfeger zur Abnahme anzuzeigen.


    Was auf jeden Fall entfällt, ist die Garantie und die Herstellerhaftung.


    mfg
    Thomas Pfaffinger

    Admin Holzvergaser-Forum.de
    Kein Support per PN oder Mail, sofern dies nicht Forenroblematiken betrifft.

  • Hallo,


    Thunderboldt schrieb:

    Zitat

    in der neuen Bimsch stehst, wenn ich es richtig im sinne habe, das eine wesentliche Änderung eine solche ist, die die Abgaswerte wesentlich beeinflusst.

    Aber das hat Horst ja gemacht, er hat ja jetzt wesentlich weniger Abgase :)



    mfg
    Hartmut

  • Hallo,


    Kurze Frage: Hatte schon mal jemand Probleme mit dem Schorni o.ä. wegen irgendwelcher Modifikationen?


    Gruß Jörn

    Vigas HVS-E 40
    Flammtronik
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    Friwa Oventrop
    Große Brennkammer/Feuerleichtsteine(noch die erste)
    10 Loch Düsenstein ala HW55(noch die erste)

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