Hallo,
HB53 : volle Zustimmung!
Den Not-Halt (Heizungsnotschalter) so verschalten wie in dem Plan angegeben.
Das hindert einem ja nicht den Kontakt durch vervielfältigen auch zusätzlich noch in der Software zu verschalten.
Aber da muss man bei der Vervielfältigung aufgepasst werden,
Heizungsanlagen werden nach "PL e" (ehemals Kategorie 4) bewertet.
Das ist redundant mit zyklischer Überprüfung. Dazu gibt es extra Geräte zu kaufen!
mfg
HJH