Weil ich solche unreflektierten Äußerungen gerne diskreditiere. Wir leben in Zeiten des Klimawandels. Viele Dinge sollten kritisch hinterfragt werden; so auch die Ablehnung zur Robinie.
Esskastanie und Douglasie werden als Heilsbringer gepriesen; das sollte auch für die Robinie gelten.
ok...hinterfragen
kritisch: ist ok...Faktum ist: robinie steht in gd old germany auf der Liste der invasiven Arten....egal wie Du Dich hier austobst:
Display MoreIn Deutschland wurde die Robinie mithilfe der »Naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung« als »invasiv« eingestuft (Nehring et al. 2013). Sie steht aktuell auf der sogenannten »Managementliste«, in der Arten aufgeführt werden, für die die Gefährdung der Biodiversität eindeutig belegt ist, und die in Deutschland bereits großräumig verbreitet sind.
Auch viele andere europäische Länder haben die Art als invasiv bewertet; dazu zählen auch fast alle unsere Nachbarländer. In Österreich wurde die Robinie zum »Alien des Jahres 2020« ernannt. Auch außerhalb der EU wurden in vielen Ländern negative Auswirkungen von Robinienbeständen auf die Biodiversität nachgewiesen, wie z. B. in der Türkei, Südafrika, Kanada, Argentinien, Australien und Neuseeland.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach §40 BNatSchG seit dem 2. März 2020 das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer natürlichen Vorkommensgebiete in der sogenannten freien Natur genehmigungspflichtig ist. Diese im Jahr 2010 mit einer 10-jährigen Übergangsfrist eingeführte Regelung dient dem Schutz der genetischen Vielfalt und dem Verhindern der zunehmenden Florenverfälschung. Als gebietsfremde Art darf damit auch die Robinie in der freien Natur nicht mehr ohne Genehmigung angepflanzt werden (siehe auch Tabelle 1).
Zur freien Natur zählen in der Regel Schutzgebiete, Gewässerrandbereiche sowie Straßennebenflächen und Ausgleichsflächen, aber auch größere naturnah gestaltete Bereiche in Städten. Nicht zur freien Natur zählen der innerstädtische und innerörtliche Bereich sowie gestaltete Parks, Friedhöfe und Gärten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2012). Der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft ist von dieser Regelung generell ausgenommen.