befeiung messpflicht?

There are 3 replies in this Thread which was already clicked 5,821 times. The last Post () by gutber.

  • Hallo zusammen,


    alle die ihren ofen vor 2010 eingebaut haben sind ja laut Bimschg "von dem messpflicht" befreit oder unterliegen wir evt. doch nur der befreiung von den ergebnissen...


    im klartext kommt der schorni jetzt demnächst messen obwohl es keine konsequenzen hat wenn wir die werte überschreiten.... oder sind wir von der messpflicht befreit???


    grund für diese harspalterische frage ist das mein schorni jetzt eine messung im nächsten jahr ankündigt... ich war davon ausgegangen das ausser dem kehren bis 2024 für mich nichts anfällt da mein ofen von 2009 ist


    oder hat der sich einfach nur vertan???



    ich habe das gesetz jetzt noch mehrfach gelesen ich interpretiere es so das es keine Messpflicht gibt und sehe da auch kaum spielraum das anders zu interpretieren

  • Wer hat angst vorm Schwarzen man?...


    da war der Schorni schneller als das Forum und alles sogar mit erklärung...
    somit ist das Thema abgeschlossen aber für alle die es betrifft oder interessiert!!!


    Befreit ist man definitiv von der messpflicht....


    aber je nach dem ob bereits eine feuerstättenschau durchgeführt worden ist bzw. ob der ofen eine erstmessung hat die dem schorni bekannt ist (und wo er lust hat die daten aus seinen unterlagen herauszusuchen), ist es gut möglich das viele von euch einen falschen Feuerstättenbescheid bekommen.


    Um diesen zu erzeugen werden alle bekannten daten vom schorni erfasst und in ein "bundeseinheitliches" Programm eingegeben wenn dabei daten wie instalattionsdatum oder anderes nicht eingegeben werden geht das programm davon aus das dieses datum das erstellungsdatum des bescheides bzw. der erfassung des gerätes ist!


    deswegen achtung den feuerstättenbescheid unbedingt prüfen und gg. einspruch einlegen... die datenerfassung macht den schornis wohl viel arbeit und deswegen werden viele daten die nicht vorliegen nicht aus den unterlagen herraussuchen

  • Ich hab derzeit auch Angst vorm schwarzen Mann, befürchte dass ich vor dem Umbau nix mehr benutzen darf - seufz...


    LG

  • Hallo,


    zur Erstellung einer Feuerstättenschau/ Bericht muß die auch durchgeführt werden....


    er muß bei dir antanzen überprüfen und aufnehmen....
    bei meiner LG jeder einzelne Ofen und dann steht im Bericht wie lange der noch betrieben werden darf


    Die Feuerstättenschau wird regelmäßig wiederholt, Veränderungen mußt du melden


    Gruß Erwin

    Vigas 14,9 Bj 2006; LC von HB; Lufttrennung; Wirbulatoren; gr. BK; 2200l Puffer; FRIWA; Solar 44m² FK 39° Richtung Ost; UVR1611; ca. 300m² beheizt; WDVS seit 2006;
    Es wird täglich schwerer der Dümmste zu sein, die Konkurrenz wird immer größer!

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