Zufriedenheit ( Erfahrungen ) mit ETA SH 20/30

Es gibt 1.079 Antworten in diesem Thema, welches 577.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von maaxxxeeee.

  • Hallo Herbert,


    wie kommst du auf die Idee das mir einer der beiden Herren
    geschrieben hat, zumal ich diese Namen nicht kennen.
    Da komme ich jetzt nicht ganz mit ?(?(


    Leider konnte ich mich nicht eher melden, da ich Probleme mit meinem PC hatte.



    Marcel,


    du bekommst von mir noch eine PN was meine Anlage gekostet hat.

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


    VON NICHTS KOMMT NICHTS, UND WER ES WARM HABEN MÖCHTE MUSS WAS TUN!


    Kessel & Anlage kann besichtigt / vorgeführt werden, kein Problem! Einfach melden!

  • Hallo Rolf
    Am 28.01.2016 hast du folgendes geschrieben:




    Die drei Jahres Garantie ist seit 4 Wochen abgelaufen. ( 20.12.2012 in Betrieb genommen )
    Aber wie du selber sagst, im Reklamationsfall ........


    Hatte heute sogar e-Mail vom einem der Geschäftsführer bekommen ......
    Also das ETA nicht so schnell zu schlagen in diesem Punkt.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------


    Ich habe das so verstanden, das dir die Geschäftsführung von ETA eine Mail gesendet hat.


    https://www.eta.co.at/unterneh…ntakt/geschaeftsfuehrung/


    Fragende Grüße von Herbert

  • Hallo Herbert,


    wuste ich echt nicht das diese beide Herren in der Geschäfsführung
    tätig sind, hatte bis weilen noch keinen Kontakt mit ihnen.


    Die Reklamation wurde durch den Kundendienst Mitarbeiter bei ETA direkt
    abgewickelt ohne irgendwelche Fragen.
    Ja so sehe ich das auch, der KD von ETA ist schon was ganz feines !

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Moin Rolf




    Hatte heute sogar e-Mail vom einem der Geschäftsführer bekommen ......


    Was mich jetzt interessiert;


    Von welchen Geschäftsführern hast du eine e- Mail bekommen?
    Von ETA?


    Fragende Samstag morgen Grüße

  • Wo finde ich denn Informationen zur Garantie der einzelnen ETA-Kessel? Ihr habt hier eine Garantiezeit von 3 Jahren erwähnt.


    Wichtig ist auch, dass wir (zumindest in Deutschland) gegenüber dem Verkäufer/Installateur der Anlage dann aber noch 5 Jahre (gesetzliche) Gewährleistung haben.

    ----------------------------------------------------------------
    ETA SH-P mit TWIN 20/20 kW
    1x 1000l Pufferspeicher inkl. Warmwasser + Solar
    1x 1000l Pufferspeicher
    20 qm Solarfläche (Heizungsunterstützung)
    Pelletsraum (10t), Austragung mit Komfort-Pelletsmaulwurf

  • Hallo,


    die drei Jahre Garantie beziehen sich auf den ETA Kessel, eine sogenannte Produkt Garantie, die normalerweise ja "nur" 24 Monate aufweisen.


    Die 5 Jahres Garantie bezieht sich auf den Einbau ! Entstehen in dieser Zeit ein Mängel bautechnisch gesehen ist der Installateur "verpflichtet" den Mängel zu beheben,
    was jetzt nicht heißt, das wenn z.B. eine verbaute Ladepumpe defekt wird dies in die 5 Jahres Garantie des Verkäufer / Installateur fällt da er ja das
    Produkt nicht selbst herstellt sondern von einem "Zulieferer" mit verbaut.


    Also man sieht es ist nicht immer ganz einfach ab zu wägen was in die 2, 3, 5, Jahre Garantie fällt, stellen weis habe Elektronische Bauteile sogar
    noch eine extra Garantiezeit, was von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein kann.

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Hallo,


    was die Gewährleistungen von Kesselherstellern betrifft, sollte man stets das Kleingedruckte lesen. So setzt z.B. "ETA" voraus, dass die Anlage von einem konzessionierten Betrieb
    nach den entsprechenden Vorgaben von "ETA" installiert wurde. Darüber hinaus müssen die Anlagen entweder von "ETA" selbst oder einem zugelassenen Partnerbetrieb in
    Betrieb genommen werden. Verschleißteile sind gleich ganz von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch empfehle ich einen Betriebsstundenzähler einzubauen, weil "ETA" max.
    nur 2000 Betriebsstunden pro Heizsaison zulässt. Wenn man also den Hersteller in der Pflicht halten will, sollte man sich peinlichst an die Vorgaben halten.


    Noch ein Wort zu Gewährleistung des Erstellers einer Anlage. Die gesetzliche Gewährleistung auf ein Bauwerk (hier: Heizungsanlage) beträgt 5 Jahre beginnend mit dem Zeitpunkt der
    Abnahme. An alle Fachkollegen: Deshalb ist die Abnahme so wichtig. Also immer eine Anlage schriftlich dem AG übergeben und falls Mängelfrei dies auch so bestätigen lassen.
    Falls Mängel vorhanden sind, diese zügig beseitigen weil erst danach die Verjährung anläuft.


    Liegen dem Werklohnvertrag die Vertragsbedingungen der VOB/B zugrunde, so liegt die Gewährleistung bei 4 Jahren oder weniger, je nach Ausgestaltung.
    Bei VOB/B liegt z.B. die Gewährleistung für vom Feuer berührte Teile bei nur 2 Jahren. Für elektrische Anlagenteile nur 1 Jahr.


    Jeder Mangel ist vom AG schriftlich anzuzeigen.


    Auch ist jeder Heizungsbauer gut beraten seine Haftung, genau wie die Produkthersteller dahingehend zu begrenzen, dass er nicht nach z.B. 3 Jahren eine nicht mehr funktionierende Pumpe ersetzen muss. Die Herstellergewährleistung ist womöglich abgelaufen, er aber ist noch für das Gesamtwerk beim Kunden in der Haftung.


    Alles in allem ein schwieriges Terrain mit vielen Fallstricken versehen, nicht nur für die Kunden.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo zusammen,


    Gewährleistungen sind meistens eine Betrachtung´s Sache, wie bei vielen Dingen von Garantie und Gewährleistung.


    Trotz allem, Gewährleistung / Garantie hin oder her so kommt es immer noch auf einen Anlagen Besitzer / Betreiber selbst darauf an
    wie dieser mit einem Garantie Fall um geht.
    Nach dem Motto: so wie man in den Wald ruft so kommt es zurück !
    Diese Erfahrung habe ich nicht nur bei ETA gemacht, sondern bei vielen Firmen wo es mal um Garantie oder Kulanz ging, mit freundlichen, Sachlichen
    Worten kann man viel "bewegen" !


    In diesem Sinne :D

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


    VON NICHTS KOMMT NICHTS, UND WER ES WARM HABEN MÖCHTE MUSS WAS TUN!


    Kessel & Anlage kann besichtigt / vorgeführt werden, kein Problem! Einfach melden!

  • Noch eine Ergänzung zu obiger Anmerkung, dass Teile der Anlage teilweise einer kürzeren Gewährleistungszeit unterliegen.


    Das stimmt nicht. Alle Heizungsteile der Erstinstallation haben 5 Jahre Gewährleistung (klammern wir mal die VOB/B aus). Das ist von der Rechtsprechung eindeutig entschieden. Ausgenommen sind natürlich Verschleißteile, die gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung keine 5 Jahre bzw. x Betriebsstunden halten.


    Auch unterfällt nicht immer alles dem Werkvertragsrecht, was ein Handwerker einbaut. Überwiegt der Sachwert (z.B. Einbau einer 300Euro-Batterie in ein Kfz) kann durchaus auch Kaufrecht heranzuziehen sein.

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    ETA SH-P mit TWIN 20/20 kW
    1x 1000l Pufferspeicher inkl. Warmwasser + Solar
    1x 1000l Pufferspeicher
    20 qm Solarfläche (Heizungsunterstützung)
    Pelletsraum (10t), Austragung mit Komfort-Pelletsmaulwurf

  • Noch eine Ergänzung zu obiger Anmerkung, dass Teile der Anlage teilweise einer kürzeren Gewährleistungszeit unterliegen.


    Das stimmt nicht. Alle Heizungsteile der Erstinstallation haben 5 Jahre Gewährleistung (klammern wir mal die VOB/B aus). Das ist von der Rechtsprechung eindeutig entschieden. Ausgenommen sind natürlich Verschleißteile, die gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung keine 5 Jahre bzw. x Betriebsstunden halten.

    Hallo,


    ich möchte meine gemachten Aussagen etwas präzisieren: beim sogenannten "Großen Werklohnvertrag", also die Erstellung eines Bauwerks (z.B. Heizungsanlage), beträgt die
    Gewährleistung 5 Jahre. Ohne "Wenn und Aber". Verträge nach VOB/B können nur zwischen gewerblichen Unternehmern oder mit öffentlichen Auftraggebern (AG) geschlossen werden.


    Bei sogenannten "kleinen Werlohnverträgen" (Reparaturen, Modernisierung, Instantsetzung etc) beträgt die Gewährleistung 2 Jahre. Zwischen Unternehmern kann diese auf ein Jahr begrenzt sein.


    Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Abnahme, d.h. auch wenn die Anlage kleinere Mängel aufweisen sollte und Beseitigung mittels einer vereinbarten Frist vorgenommen wird,
    gilt das Werk als abgenommen und die Verjährung läuft.


    Was die Gewährleistung für das Gesamtbauwerk und einzelne Anlagenkomponenten angeht, sehe ich das nach dem Lesen von zahlreichen Rechtsportalen folgendermaßen:


    Die Gewährleistung für das Gesamtbauwerk beträgt 5 Jahre. d.h., dass das Bauwerk innerhalb dieser Zeit die ihm zugesicherten Eigenschaften im Großen und Ganzen besitzt.
    Was die einzelchen Komponenten angeht, wie z.B. eine Pumpe die nach 4 Jahren den Dienst einstellt, so gilt hier: war das Teil bei der Abnahme der Gesamtanlage und min. 6 Monate darüber hinaus in Ordnung, so muss der AG nach dieser Zeit beweisen das der Mangel schon zum Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat. Das kann er i.d. Regel aber nicht.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

    2 Mal editiert, zuletzt von Holzpille ()

  • Holzpille schrieb:


    Verträge nach VOB/B können nur zwischen gewerblichen Unternehmern oder mit öffentlichen Auftraggebern (AG) geschlossen werden.


    War das Teil bei der Abnahme der Gesamtanlage und min. 6 Monate darüber hinaus in Ordnung, so muss der AG nach dieser Zeit beweisen das der Mangel schon zum Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat. Das kann er i.d. Regel aber nicht.



    Hierzu noch 2 Anmerkungen:


    • Verträge nach VOB/B können auch zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden.
    • Wenn eine Pumpe nach 7 Monaten den Geist aufgibt, dann wird diese sicherlich schon bei Abnahme/Übergabe mangelhaft gewesen sein (Fehlerquelle schon vorhanden). Umkehr der Beweislast heißt noch lange nicht, dass man seine Recht nicht mehr geltend machen kann. Im Übrigen vermischst du Kauf- und Werkvertragsrecht. Nur im Kaufrecht gibt es bei b2c die 6-monatige Beweislastumkehr, beim Werkvertragsrecht tritt diese mit der Abnahme ein.

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    ETA SH-P mit TWIN 20/20 kW
    1x 1000l Pufferspeicher inkl. Warmwasser + Solar
    1x 1000l Pufferspeicher
    20 qm Solarfläche (Heizungsunterstützung)
    Pelletsraum (10t), Austragung mit Komfort-Pelletsmaulwurf

  • Schönen guten Abend zusammen,


    nun ich würde vorschlagen ( darum bitten ) das Thema GARANTIE hier auf dieser Seite zu beenden bevor es ein Fass ohne Boden wird.


    Oder es wird ein extra Forum eröffnet mit dem Thema GARANTIE.


    Danke schön für das Verständnis.

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Hallo Marceleic,


    nun erst mal Hallo und WILLKOMMEN hier auf dieser Seite / Forum.


    Nun ich kann mir gut vorstellen das du richtig darauf "brennst" den Kessel / Anlage in Betrieb zu nehmen.
    Ging mir genau so nach dem Einbau des Kessels.


    Nun so gesehen bist du hier genau richtig um deine Erfahrungen uns mit zu teilen, sie es jetzt Positiv oder auch Negativ,
    alles Eindrücke die du von deiner Anlage bekommst kannst du hier nieder schreiben.
    Es wir dir auch geholfen wenn mal was Unklar sein sollte :thumbup:


    In diesem Sinne .......

    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • ..... habe noch ein paar Bilder gefunden wie der Heizraum ( Heizung ) aus sah bevor
    Woody ( ETA SH 20 ) seinen Platz ein nahm wo früher der 400 L Puffer für Brauchwasser stand.
    Schon allein die Farbe des Kamins veränderte das Bild im Heizraum :D , übrings eine Idee unser Tochter.


    Grüßle v.d. Schwäbischen Alb
    Rolf


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  • Danke euch. Ja ich bin schon sehr gespannt drauf. Morgen soll es losgehen wenn alles gut geht. Leider ist der falsche Speicher von Eta gekommen ohne Wärmetauscher für Soli. Jetzt bekomme ich einen externen Wärmetauscher. Aber leider erst frühestens nächste Woche.


    Schönen Abend noch.


    Mfg Marcel

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