Rechtliche fragen bei Selbstinstallation (Österreich)

There are 3 replies in this Thread which was already clicked 2,409 times. The last Post () by roorback.

  • Hallo zusammen,


    ich habe da einige Fragen bezüglich der Inbetriebnahme und Endabnahme des HV's.


    Ich habe meinen SH20 jetzt fertig installiert und habe zuvor mit der Firma die mir den Kessel verkauft hat mündlich vereinbart das mein Kessel bei der Inbetriebnahme auch abgenommen wird. Leider wurde diese Vereinbarung nicht eingehalten und habe die Rechnung für die IB mit dem Vermerk (Für die Endabnahme und Richtigkeit der gesamten Anlage ist allein der Anlagenbauer verantwortlich) erhalten, was bedeutet das für mich!



    Meine Frage ist was für eine Abnahme benötige ich für die Versicherung?
    Wer muss die Anlage abnehmen?


    Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

  • Du brauchst nur Deinen Kaminkehrer
    der gibt Dir das OK dass Deine Anlage den üblichen Normen entspricht
    mehr interessiert Versicherungen nicht


    hab meine Anlage auch selbst gebaut, bin aus Oberösterreich


    Bernhard

  • Hallo


    NUR der Rauchfangkehrer nimmt dir deine Heizanlage ab. Ob der Kessel warm macht ist IHM egal.
    Der Kamin+Kessel ist dem schwarzen Mann wichtig.


    Der Rauchfangkehrer unterzog den 2011 sanierten Kamin (Druckprobe mit einer Rauchbombe vom Fussballplatz) und das Typenschild vom Kessel einer Sichtprüfung. 3 blö.e Fragen, das wars.
    2 Wochen später bekam ich 2 "Beschreibungen" der Anlage, eine für die Gemeinde die 2te für die Haushaltspapiere.


    Die Rechnung dafür ........175 Teuronen.



    Ps.: bin im Bz.: SO zuhaus

  • Hej


    ich hab vor Einbau den Rauhfangkehrer geholt, er hat mir den Kamin abgenommen und für geeignet erklärt.
    Dann hab ich den Kessel selbst installiert.
    Danach ist der Kundendienst gekommen, hat die Inbetriebnahme gemacht, alles gecheckt - Kleinigkeiten geändert (Mischer hatte ich verkehrt angeschlossen..) - fertig.


    Seit dem läuft er einwandfrei.


    Eine Abnahme war nicht nötig. Bzw. hat das dann der Kundendienst gemacht? Was bekommt man dann?


    Gruß

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