Hargassner Nano PK 12 förderfähig?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 7.025 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von woodcracker.

  • Hallo!
    Wir haben in unserem (noch nicht fertigen) Neubau o. g. Heizung verbaut. Diese läuft seit August 2015.
    Leider werde ich aus den Angaben der BAFA nicht schlau, ob diese förderfähig ist oder nicht?!
    Auf der Liste auf der HP steht sie mit drauf und die 9 Monate nach Inbetriebnahme für die Antragstellung sind auch noch nicht rum.
    Muss diese nun eine "Sekundärmaßnahme" enthalten (Brennwert, Partikelabscheider) oder reicht es, dass das Modell auf der Liste steht??
    Hoffe hier kann mich jemand aufklären, bei der Hotline der BAFA komme ich nicht weiter als in die Warteschleife...

  • Hallo Stefan,


    Hargassner ist grad dabei, das rauszukriegen.
    Erste Einschätzung ist, dass die Sekundärmaßnahme laut BAFA Voraussetzung ist, in diesem Fall der Partikelabscheider.
    Laut Beschreibung der Heizung ist jedoch kein Partikelabscheider notwendig durch die Bauweise... alles recht verwirrend...

  • Was kostet das ausfüllen des Antrags? NIX
    Was kostet das versenden des Anztrags? Keinen €


    Also warum nicht einfach ausfüllen, absenden, und sehen was passiert...


    Das schlimmste wäre demnach "nur" eine Absage....

    ETA SH 20 Touch
    2 * 1000 L Puffer
    400 L Brauchwasser
    Buderus Raketenbrenner :D

  • Hallo Bianca,


    da es sich um einen Pelletkessel handelt gilt folgendes;


    (ab dem 01.01.2015 tritt die Stufe 2 der 1. BImSchV in Kraft, dann gilt auch für Holzpelletöfen mit Wassertasche, die nach dem 31.12.2014 errichtet


    werden, der Emissionsgrenzwert für die Staubemissionen von max. 20 mg/m3)


    Für Anträge, die ab dem 01.04.2015 gestellt werden (Eingangsdatum BAFA), muss immer die Schornsteinfegerabnahmebestätigung vorgelegt
    werden.
    Hierzu ist entweder die "Bescheinigung über die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage(n)", auf der auch der Hersteller, die
    Anlagentype(n) und der Standort der beantragten Biomasseanlage(n) eingetragen sein muss vorzulegen (Bauabnahme),
    -ODER- die „Messbescheinigung des Schornsteinfegers nach Anlage 2 in der aktuell gültigen Fassung, für Heizkessel für feste Brennstoffe
    (Bescheinigung über das Messergebnis nach 1.BImSchV)".



    Also brauchst du von eurem Kaminfeger die Abnahmebescheinigung, von Partikelfilter oder ähnlichen ist hier nicht die Rede. Wenn du diesen einbauen würdest, so könntest du eine Erweiterung der Förderung bekommen die sich Innovationsförderung nennt. Wahrscheinlich hast du da was verwechselt.


    Gruß Uwe

  • @ Hobbele:
    Er steht auf der Liste und da es sich um einen österreichischen Hersteller handelt, kannte er die bayerischen Gesetze nicht.
    @woodcracker: Da wir einen Neubau haben können wir nur die Innovationsförderumg beantragen und da sind die Voraussetzungen leider anders.

  • @ Hobbele:
    Er steht auf der Liste und da es sich um einen österreichischen Hersteller handelt, kannte er die bayerischen Gesetze nicht.
    @woodcracker: Da wir einen Neubau haben können wir nur die Innovationsförderumg beantragen und da sind die Voraussetzungen leider anders.


    Das ist schlecht. Hilft nur wie oben erwähnt, Antrag stellen und wenn was fehlt melden Sie sich.

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