Anforderungen an den Heizraum / Technikraum / Heizungsraum

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 9.382 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bahnhof.

  • Hallo,
    Ich weiß nicht wie ich es formulieren soll. Ich habe zwei Kessel, wo nur ein er Brennen darf, da beide an einem Kamin hängen. Wie muss ich nun die Gesamtwärmeleistung bzw. Feuerungsleistung verstehen? Sind es nun 25kW, da dies der größte Wärmeerzeuger ist? Oder 25kW+21kW, da beide Kessel gerechnet werden? Mir geht es um die Auflagen des Aufstellungsraums. Es wird ja scheinbar zwischen < 28kW, <35kW und >50kW unterschieden. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    War es nicht so, das ein technikraum (<50kW) keine Vorgaben zum Brandschutz hat?


    Jan

  • Ich sehe es so, das wenn immer nur einer in ´Betrieb ist gilt der größere als Maß für Luftzufuhr Berechnung etc,
    Bei den Pkw s ist auch so mit dem Wechsel Kennzeichen die größere Kw Gilt für die Kfz Steuer

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen. Dies bedeutet, dass heute der richtige Tag zum Lieben, Glauben und in erster Linie zum Leben ist. Dalai Lama

    https://zitatezumnachdenken.com/dalai-lama


    Mit freundlichem Gruß Jürgen


    Ekomet mini Plus

    2 x 1000 lt Puffer

    Propangas GK De Dietrich

    WW Boiler 300 lt

    UVR 1611

  • Hallo,


    Jan:
    das was du wissen willst steht in der FeuVo des Bundeslandes in dem du deinen Wohnsitz hast bzw. da wo die Anlage steht. Schau da mal nach. Deine Frage kann so pauschal nicht sicher beantwortet werden.


    Jürgen:
    deine Annahme zu den Wechselkennzeichen wäre, wenn es denn so wäre, wunderbar. Leider ist dem aber nicht so. Unsere Regierung hat anscheinend immer Angst um die Groschen die ihnen evtl verloren gehen könnten.
    Angenommen du hast 2 Fahrzeuge. Ein normaler PKW und ein Cabrio für die schöne Jahreszeit. Es machte ja ein Kennzeichen durchaus Sinn, wenn beide Fahrzeuge nur von dir
    bewegt würden. Das teurere würde bezahlt und gut ist. Das ist in A und CH der Fall, aber nicht bei uns. Bei uns müssen, zumindestens die Steuer für beide Fahrzeuge bezahlt werden.
    Wie das mit der Versicherung aussieht, weis ich leider jetzt nicht. Aber wir sprachen hier ja von der Steuer.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Danke Michael,


    Ich habe mal nach der Hessischen Version geschaut.
    Folgendes ist mir aufgefallen:



    § 5 Aufstellräume für Feuerstätten
    (1) In einem Raum dürfen Einzelfeuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von mehr als 100 kW sowie Feuerstätten mit einer Nennleistung von insgesamt mehr als 100 kW, die gleichzeitig betrieben werden sollen, nur aufgestellt werden, wenn dieser Raum

    • nicht anderweitig genutzt wird, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie für zugehörige Installationen und zur Lagerung von Brennstoffen,
    • gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen, ausgenommen Öffnungen für Türen, hat,
    • dicht- und selbstschließende Türen hat und
    • gelüftet werden kann.

    Abweichend von Satz 1 dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe in einem Raum nach Satz 1 nur aufgestellt werden, wenn deren Nennleistung insgesamt nicht mehr als 50 kW beträgt.
    (2) Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Gesamtnennleistung von mehr als 100 kW müssen durch einen außerhalb des Aufstellraumes angeordneten Schalter (Notschalter) jederzeit abgeschaltet werden können.
    Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „Notschalter-Feuerung" vorhanden sein.
    (3) Wird in dem Aufstellraum nach Abs. 1 Heizöl gelagert oder ist der Raum für die Heizöllagerung nur von diesem Aufstellraum zugänglich, muss die Heizölzufuhr von der Stelle des Notschalters nach Abs. 2 aus durch eine entsprechend gekennzeichnete Absperreinrichtung unterbrochen werden können.
    (4) Abweichend von Abs. 1 dürfen die Feuerstätten auch in anderen Räumen aufgestellt werden, wenn es die Nutzung dieser Räume erfordert und die Feuerstätten sicher betrieben werden können.



    Quelle: http://www.schornsteinfeger-iffezheim.de/feuvo_hessen.htm



    Demzufolge wäre die Auflage nur eine selbstschließende und dichte Tür.
    Oder?


    Jan

  • Das ist sicher Auslegungssache. Hier im Land der Frühaufsreher wird explizit eine Öffnung zur Luftzufuhr von 150cm2 gefordert. Das wäre mit deiner dicht schließenden Tür schwerlich vereinbar. Frag den schwarzen Mann. Oder such die anderen Texte der Feuerstättenverordnung noch ab, was zutrifft. Mit der Vorschrift allein wird es nicht getan sein, da diese einen Heizraum bei weitem nicht definiert.

  • Das ist sicher Auslegungssache. Hier im Land der Frühaufsreher wird explizit eine Öffnung zur Luftzufuhr von 150cm2 gefordert. Das wäre mit deiner dicht schließenden Tür schwerlich vereinbar. Frag den schwarzen Mann. Oder such die anderen Texte der Feuerstättenverordnung noch ab, was zutrifft. Mit der Vorschrift allein wird es nicht getan sein, da diese einen Heizraum bei weitem nicht definiert.

    Richtig, siehe Absatz 4. Unter den dortigen Voraussetzungen kann wohl von den Vorgaben des Absatz 1 komplett abgewichen werden...

  • ... und was heißt eigentlich "gleichzeitig betrieben"? Regelmäßig parallel? Oder gilt das auch für die 15 Minuten des Hochheizens des HV, wo die Notheizung noch läuft, bevor der Laddomat öffnet, um die Heizkreise zu speisen?

  • @Anonymic
    Nein, Du schreibst ja im ersten Beitrag, dass Deine Kessel gerade nicht parallel betrieben werden dürfen, weil sie an einem Kamin hängen.


    Ich frage aus reiner Neugier.... ;)


    VG Ronny

  • Für Thüringen meinte mein Schornie nur, dass ich ruhig einen 30kw Pelleter zum 45kw Vergaser in einem Raum an eine Esse hängen kann, sofern die so gesteuert werden, dass sie nicht gleichzeitig laufen können. Also der Pelleter nur laufen kann, wenn der Vergaser-Rauch in der Esse unter x Grad liegt. Mein Heizraum erfüllt ansonsten keine besonderen Anforderungen.
    Ich mach mir da keinen Kopp, informiere meinen schwarzen Mann aber auch immer fleissig VOR meinen Eingriffen, dann ist er zufrieden.

  • Ich mach mir da keinen Kopp, informiere meinen schwarzen Mann aber auch immer fleissig VOR meinen Eingriffen, dann ist er zufrieden.

    Genau das sollte das Ziel sein. Ich denke die Schornsteinfeger -welche hier immer mal an verschiedenen Ecken erwähnt werden- die angepisst sind und 'n dicken Motz raushängen lassen, sind diejenigen, welche sich immer wieder mit "Machen und dann Meckern" Leuten abgeben müssen. Davon gibt es leider genug auf der Welt.


    Man sollte sich deren Stellung auch bewusst sein: Sollen immer mehr machen, überwachen, putzen und Messen, stehen dazu aber auch gerade wenn was passiert. Wenn ich bedenke, dass es alleine in unserem Kehrbezirk 2 Häuserbrände ausgehend vom Schornstein gab, wo schließlich der Schorni ein Auge drauf haben soll, verstehe ich seine jetzige "vorsichtige Herangehensweise".
    Vorher: Ja nimm das Ding in Betrieb, ich komme dann mal vorbei wenns passt und schau drüber.
    Heute: Wenn der Kessel im Keller steht, komme ich rüber!


    Merkt ihr was? Ist auch ein Stück weit Verantwortung für den "Scheiß" anderer.


    Da es bei jedem Gesetz oder jeder Verordnung einen Ermessensspielraum gibt, einfach den zuständigen Mann fragen. Auch wenn es vielleicht nicht so aussieht, aber da freuen die sich am Meisten drüber

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