Backup Ölkessel verbrannt, alternative dazu

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 10.608 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von MadDarkStar.

  • Hallo,
    ich habe hier nicht vor das Thema "Hydraulischer Abgleich" nochmal auf die Agenda zu setzen, aber das was "Hannes/ESBG" unter hydraulischen Abgleich versteht deckt sich mit meinen Vorstellungen nicht im geringsten. Das Thema wurde hier schon bis zum Erbrechen durchgekaut (s. Hydraulischer Abgleich nach "Hannes/ESBG")
    Deine Ausführungen können so nicht stehen bleiben, daher möchte ich kurz darauf eingehen.

    Ein richtiger hydraulischer Abgleich ist mit relativ viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden, sowie dem Risiko dass der Endkunde sich dann beschwert dass in einzelnen Räumen "die Heizleistung nach dem Abgleich nicht mehr so gut wie vorher ist"!

    Du widersprichst dir in diesem Satz. Einerseits schreibst du vom "richtigen hydraulischen Abgleich", andererseits stellst du diesen infrage weil danach angeblich die Heizkörper nicht mehr ausreichend warm werden. Wenn der hydraulische Abgleich korrekt durchgerechnet wurde, kann das nicht sein. Ein richtig durchgeführter Abgleich kann auch Schwachstellen
    aufdecken, die vorher durch wesentlich zu hohe Temperaturen und Durchsätze diese Mängel verdeckt haben.

    Eh klar, vorher wurde dieser Heizkörper von oben bis unten 70° warm und nun nach dem Abgleich nur mehr zum Teil (um eine Normgerechte Spreizung zwischen VL und RL zu erreichen, was die mittlere HK Temperatur um etwa 10°C senkt, was sich natürlich in der Wärmeabgabe (Heizleistung) niederschlägt!

    Siehe obeen. Wenn der Heizkörper richtig zum Raum passt ist das kein Problem. Wichtig ist die zur errechneten Heizlast passende Wassermenge.

    Abgesehen davon dass mit dem "hydr.Abgleich" keinerlei Ware verkauft wird (Stichwort gemischte Kalkulation!) sondern nur reine Arbeitszeit, sieht der Kunde vordergründig nur eine relativ hohe Rechnung und sonst nichts.

    Falsch. Ein HA lässt sich nur korrekt durchführen wenn an den Heizkörpern einstellbare Ventile vorhanden sind. Das ist aber in fast allen Fällen so das keine vorhanden sind. Also wird auch Materialeinsatz fällig.

    Denn die bessere Funktion und den Brennwertnutzen sieht Er erst nach der Heizperiode (wenn überhaupt)!

    Auch falsch. Das kann (könnte) man schon während der Heizperiode sehen. Angenommen der Kondensatschlauch verschwindet nicht in einem Abfluss sondern steckt in einem Gefäß. Wenn der Kunde sich für seine Heizung interessiert und er weis in welchem Zeitraum er immer das Gefäß geleert hat, so wird er nach dem HA öfters ausleeren müssen.
    Außerdem funktioniert eine richtig abgeglichene Anlage von vornherein wesentlich effektiver, ruhiger und auch sparsamer.
    Mal ganz ernsthaft: Meinst du nicht auch, dass der HA schon eine nicht ganz unwichtige Angelegenheit an einer Heizungsanlage ist. Warum verlangt das denn das Bafa?
    Das so etwas nicht mit Hammer und Schraubenzieher zu machen ist sollte jedem einleuchten.

    Und viele Heizis haben selbst kaum Ahnung über die richtige Vorgehensweise bei einem hydr. Abgleich und drücken sich daher mit fadenscheinigen Begründungen davor!

    Da geb ich dir recht. Das ist beschämend.

    Ich habe vor einigen Jahren eine einfache praxisbezogene Anleitung, nicht hochtechnisch und mathematisch beründet, dafür aber von jedem mit ein bischen Hausverstand selbst durchzuführen, im Vorgängerforum eingestellt.

    Auch das habe ich dir in o.a. Thread widerlegt. Wer will, kann das nachlesen. Diese Vorgehensweise ist eine einfache Einregulierung über die Rücklaufverschraubung die nur für die zum Zeitpunkt der Einregulierung gültig ist. Bei niedrigeren Temperaturen passt dann die Menge nicht mehr. Außerdem, wenn jemand an einer so "einregulierten" Anlage mal einen Heizkörper abnimmt und sich die Umdrhungen an der RL-Verschraubung nicht gemerkt hat, ist die ganze Regulation dahin. Für einen fachlich richtigen Abgleich muss halt zwingend mal gerechnet werden. Wie sieht das wohl aus wenn ein Heizungsbauer einem Kunden die Anlage mit Taschenuhr und Thermometer einstellt.

    Wo ich auch gefragt worden bin ob diese allgemein zitiert werden darf, ich habe die Zustimmung dazu gegeben, sollte irgendwo in den Tiefen des Forums noch zu finden sein.

    Das ist nicht in den Tiefen des Forums verschwunden, sondern ganz oben unter der Rubrik " Anleitungen/Fragen zu Hydraulik, Pumpen, Puffer etc." zu finden.
    In diesem Thread sind meine Beiträge und Versuche die User davon zu überzeugen wie mans machen sollte, nachzulesen. Der Thread hat aktuell ca. 8500 Klicks.
    Soweit ich das noch aufm Schirm habe hast da nicht mitdiskutiert, glaube mit einem oder zwei Beiträgen. Kannst dir das Ganze ja nochmal durchlesen.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo.

    Zitat von Holzpille

    ab dem 26.09.2015 dürfen in der gesamten EU keine Heizwertgerät mehr eingebaut werden. Einzige Ausnahme: Bei Mehrfachbelegung, also wenn mehrere Geräte an einen
    Kamin angeschlossen sind - z.B. Mehrfamilienhaus.

    Hier z.B. wird was anderes behauptet:
    https://www.energieheld.de/blo…-produktion-ist-verboten/
    Was ist nun richtig?


    Man muss hierbei genau auf die Begriffe achten.
    "Einbauen" gibt es rechtlich gesehen nicht.
    Es geht hier um die "Inverkehrbringung" und die "Inbetriebnahme".
    Ich dachte immer die Inverkehrbringung ist verboten worden - nicht die Inbetriebnahme.


    MfG Hans

  • Bin mal gespannt wie das ganze weiterläuft. Meine Heizungsbaufirma hat keinen Öl Niedertemperaturkessel auf Lager. Dementsprechend bietet sie mal im KVA einen Brennwertkessel samt Kamin an. Sollte das zu teuer werden, kann ich garantiert die Versicherung von einem guten Pelletkessel überzeugen.
    Einfach mal abwarten, wie das ganze weitergeht.

    Viele Grüße


    Frank


    __________________________________________________________________________________________________


    Atmos DC 30 GSE mit Lambdacheck und Lufttrennung, komplett UVR geregelt, 3000 ltr. Puffer mit 3
    Solarwärmetauschern, Solaranlage SKT 4.0 Buderus ca. 10 m², Friwa Oventrop X30, Steuerung UVR 16x2


    Backup und Übergangsheizung: Fröhling PE1 20KW

  • Man muss hierbei genau auf die Begriffe achten.
    "Einbauen" gibt es rechtlich gesehen nicht.
    Es geht hier um die "Inverkehrbringung" und die "Inbetriebnahme".
    Ich dachte immer die Inverkehrbringung ist verboten worden - nicht die Inbetriebnahme.

    Hallo,


    diese von dir genannten Begriffe tauchen im Gesetzestext nicht auf bzw. habe ich nichts davon gelesen. Auf der Hompage von Junkers werden immer noch Heizwertgeräte angeboten weil diese ja auch bei den genannten Situationen eingebaut werden dürfen. Heizgeräte bis 10 KW, Kombigeräte bis 30 KW bei Mehrfachbelegung.
    Ich könnte mir auch vorstellen, dass solche Geräte nur noch auf Bestellung zu bekommen sind wenn die Lagerbestände alle sind.
    Nach dem 26.09.2015 dürfen keine Heizwertgeräte mehr verkauft werden. Das gilt sowohl für den Handel als auch für den Handwerker.
    Vom Verkauf auch ausgeschlossen sind die raumluftunabhängigen Geräte aller Leistungsklassen. Da wird aber noch nachverhandelt.
    Mehr weis ich auch nicht. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, baut man nur die Brennwertgeräte ein. Ist ja auch Stand der Technik, selbst als gelegentlich genutztes Backupgerät.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Bis September 2017 werden diese vom Schorni noch abgenommen. aussage meines Schornsteinfegers. Ölheizwert hat er 2016 gar keins mehr abgenommen. Ein paar Gasheizwertthermen noch. Öl - NT ist auch nicht mehr z kriegen im Handel. Nur auf Bestellung und für die Industrie. Einen Kessel hab ich 2017 als Neuinstallation gesehen. Dient zur Prozesswärmeerzeugung, 24h dauerbetrieb mit 95°C Kesseltemperatur. Da ist ein Heizwertgerät noch erlaubt.

  • Ich melde mich mal kurz zum aktuellen Stand:


    Der von mir gewählte Heizungsbauer ist zu teuer, der vom Sanierer beauftragte schafft bisher nicht mal ne gescheiten KVA.
    Die Pelletversion soll wohl 10-15 k€ mehr als die Ölheizungsversion kosten. Der will mich verarschen.


    Ich kümmere mich jetzt selbst drum.


    Was haltet ihr vom Fröhling PE 1??


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

    Viele Grüße


    Frank


    __________________________________________________________________________________________________


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