Hallo miteinander,
ich bin neu hier.
Ich habe genügend Holz und heize mit einem Mono f (18KW) mit 160 Ltr. Pufferspeicher(Fußbodenheizung). Warmwasser mit Solar; vorausgesetzt,die Sonne scheint. Das Haus ist gut isoliert (k-Wert um 0,2), deshalb wird die Heizung über Nacht abgeschaltet.
Es erfolgte im Dezember 2017 die erste Messung mit Wöhler SM500.
Feinstaub war kein Problem: 0,028g/m3 bei 0,10g/m3 Grenzwert.
Jedoch der CO-Gehalt mit 4,3g/m3 bei 1,0g/m3 Grenzwert war zu hoch.
Hierbei ist zu vermerken, dass die Luftklappe an der Untertüre durch das Zurückdrehen der Kesseltemperaturregelung vom Schlotfeger geschlossen wurde, und dann mit dem Zurückdrehen der Stellschraube für
die Mindestlufteinstellung die Primärluft total abgesperrt war.
Die Drosselklappe im Rauchaustritt (180mm Durchmesser) war von mir, wie immer, ca. 65 Grad geschlossen. Diese wurde vom Schlotfeger auf Durchgang gestellt ( 0 Grad).
Laut Ausdruck wurde eine Abgastemperatur von 357 Grad gemessen (Druckdifferenz -20 Pa lt. Ausdruck ).
Frage in die Runde:
Ist die Absperrung der Primärluft und dann das Öffnen der Drosselklappe und damit eine erreichte Abgastemperatur von 357 Grad den Regeln einer Abgasmessung entsprechend?