KAGO: Wasserführenden Kachelofeneinsatz tauschen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 5.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Pasi.

  • Hallo,


    ich bin neu im Forum und schon längere Zeit begeisterter Leser.




    Ich muss meinen wasserführenden Kachelofeneinsatz laut Kaminkehrer(BimSchV) austauschen. Mein Kachelofen ist bisher die Hauptwärmequelle in unserem Einfamilienhaus (2 Personen). Wir haben noch eine alte Ölzentralheizung (Brotje XB32, wird langsam undicht), in deren Hygienespeicher (150Liter) das Brauchwasser erwärmt wird und auch der Kachelofen einspeist. Die Ölheizung ist nur im Sommer in Betrieb und im Winter komplett ausgeschaltet. Ein Heizkörper im Bad wird über Schwerkraft aus diesem Speicher im Winter vom Kachelofen beheizt. Mein jetziger Einsatz ist ein KAGO HE75 mit Therme((8 KW Luft, 3 KW Nachheizkasten, 4 KW Wasser).




    Mein Plan war, einen neuen Hygienepufferspeicher mit Luft-Wasser Wärmepumpe für den Sommerbetrieb anzuschaffen, in dem im Winter der neue wasserführende Kachelofen einspeist. Ich wollte einen neuen Kachelofeneinsatz kaufen (Leda Diamant H200W ) um die BimSchV einzuhalten, unser Kaminkehrer meinte aber, dass kein neuer Kachelofeneinsatz die BimSchV bei einer Überprüfung einhält, in der Anschlussart, wie ich ihn betreibe.


    Um den Kachelofen zu betreiben, muss ich eine 2. Wärmequelle haben, die mindestens 1 KW stärker als der Kachelofeneinsatz ist, um als Hauptheizung zu gelten.


    Ein LUUMA würde wohl diese Überprüfung bestehen, hat aber den Nachteil, dass er nur 5 KW Luftheizleistung hat und rund 10 KW Wasserheizleistung. Bei dem LUUMA habe ich aber bedenken, dass ich den Raum nicht warm bekomme, dafür aber zu viel warmes Wasser erhalte.


    Der Kachelofen steht in einem Raum mit ca. 60 qm Fläche, das Haus ist Baujahr 1978


    Meine Verbrauchsdaten pro Jahr: 12-15 Ster Holz(Fichte), 50-80 Liter Heizöl, 2000 KWh Strom.


    Jetzt meine Fragen:


    Gibt es einen wasserführenden Kachelofeneinsatz mit mehr Luftwärmeleistung der auch die 2 jährige Überprüfung laut BimSchV besteht?


    Gibt es eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die zwar mindestens 16 KW Leistung hat, aber in Teillast gefahren werden kann,um nur ca 150 Liter Brauchwasser zu erwärmen?


    Vielen Dank
    Galto

  • Hallo


    sobald der Heizeinsatz Wasser beheizt, dass andere Räume warm macht gilt er nicht mehr als Einzelraumfeuerstätte und ist nach BimSchV meßpflichtig (Ausnahmen Einzelraumfeuerungsanlage Abschnitt 2 §4). Und da ist nix mit Hauptheizung. Wenn der nächste Schorni kommt, sieht es anders aus. Wenn er das behauptet lass es Dir schriftlich von Ihm geben.


    Ansonsten kannst Du ja im Aufstellraum auch den Heizkörper aufdrehen wenn die Luftseite zu wenig Wärme abgibt.


    Luft/Wasser WP mit 16 kW in Teillast für 150 Liter Speicher. Ist ein Widerspruch in sich....... wirst Du so nicht finden.


    ciao Peter

  • Hallo,


    hier zu nachlesen wann ein Ofen (Kachelofen ) mit oder ohne WT messpflichtig ist das ist unabhängig von vorhanden sein eines weiteren WZ.
    Die WP kann Leistungsgeregelt sein entweder über elektronisches Einspritzventil oder drehzahlgeregelter Kompressor da musst du halt in den Angaben schauen.


    Sonnige Grüße Reiner

    Sonnige Grüße Reiner

    ETA BK 15 mit Saugzuggebläse und Lambdasonde geregelt mit UVR16x2

    3 X 800 l PS zwei mit Solarwendel und 14 m2 FK mit einem CTC 265 EM als

    Backup und LUVANO 10kW geregelt mit zwei UVR16x2, UVR610 mit CAN-I/O45

    CAN-MTx2 und CMI für eine DHH mit Anbau und 110m2 Heizfläche

  • Hallo
    vielen Dank für eure Antworten.
    ich habe vom Landesamt für Umweltschutz folgende Aussage erhalten, die auch mein Kaminkehrer vertritt:


    Bei Scheitholz-Kachelöfenheizeinsätzen handelt es sich sog. Einzelraumfeuerungen, wenn sie vorrangig zur Beheizung des Aufstellraums verwendet werden. Solche Anlagen können i.d.R. die deutlich strengeren Emissionsanforderungen an Holzzentralheizungskessel (§ 5 der 1. BImSchV mit messtechnischer Überprüfung alle 2 Jahre) nicht einhalten. Anders verhält es sich bei Pelletöfen. Hier gibt es Modelle, die diese Anforderungen erfüllen.
    Heizsysteme wie z.B. wasserführende Öfen dürfen daher nicht als Ersatz für die Zentralheizung fungieren, und allenfalls dauerhaft nachgeordnet in einen Heizkreislauf eingebunden sein.
    Um diese nachrangige Einbindung sicherzustellen, muss der überwiegende Teil der Wärmeerzeugung durch ein anderes System, im Regelfall wird dies eine Öl-, Gas- bzw. Biomassezentralheizung sein, erfolgen. Das hat das bayerische Umweltministerium in einem Schreiben an das Schornsteinfegerhandwerk (Sept. 2013) klargestellt.


    Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine Holzzentralheizung zu installieren, dann kann ich wieder einen wasserführenden Kachelofen verwenden, Für den Sommerbetrieb werde ich eine kleine WP Drops 4.2 verwenden.
    Ist bei der Verwendung eines Holzvergasers im Keller ein Pufferspeicher von mindestens 55Liter/KW Pflicht oder darf ich diesen auch kleiner wählen?


    Heizkörper im Aufstellraum habe ich keine.
    Pelletofen will ich nicht verwenden, da ich selber Wald besitze.
    Gruß
    Galto

  • Hallo Galto,


    bezüglich Deiner Frage zum Pufferspeichervolumen, gilt bei der BAFA als Förderungsvoraussetzung mindestens 55 Liter/Kw für Scheitholzvergaserkessel.
    Abgesehen davon ob weniger Puffervolumen überhaupt sinnvoll wäre.


    Grüße


    Pascal

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