BAFA Änderungen 2021

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  • Was mich ärgert ist, das nirgens etwas davon stande, und auch in den Vorraussetzungen nix.

    Der Heizungsbauer weiß auch nix davon, weshalb auch keiner eingebaut wurde.

    Nun wo alles fertig ist und läuft hab ich keinen Platz mehr dafür.

  • Moment mal! So geht es ja nun nicht! Ein Wärmemengenzähler zählt zwar zu den förderfähigen Kosten, ist aber bei der Heizungsmodernisierung eines Einfamilienhauses nicht vorgeschrieben. Wenn die Bearbeiterin von der Bafa meint, daß Du einen einbauen sollst, dann soll sie Dir exakt die Rechtsvorschrift dafür nennen und wo Du diese finden kannst. In den Förderrichtlinien zum BEG steht absolut nichts von Wärmemengenzählern, außer bei Neubau von Effizienzhäusern mit Ölreservekessel/Kombisysteme.

  • Moin Moin!


    Ich habe gerade auf der Seite des BAFA gesehen, dass die Fachunternehmererklärung weiterhin zum Download bereit steht und man darin wie gehabt "Eigenmontage" ankreuzen kann.

    Siehe:

    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_formular_fue_bm.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Und hier nochmal als PDF:

    Fachunternehmererklärung.pdf

    Ist vielleicht doch weiterhin eine Eigenmontage möglich?


    MfG Hans

  • Hans, das ist die Fachunternehmererklärung für das alte Förderprogramm von 2020. Das erkennt man am Kürzel "ee_" am Dateinamensanfang. Das aktuelle Programm hat dort "beg_" stehen. Die aktuelle Fachunternehmererklärung sieht anders aus, ich habe allerdings keinen Link dazu.

  • Hallo,

    Ist vielleicht doch weiterhin eine Eigenmontage möglich?

    definitiv nein.

    Im nachstehenden Link unter Punkt "11" Die Unternehmererklärung steht als Formular da um vom Fachunternehmer ausgefüllt zu werden.


    Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)
    www.deutschland-machts-effizient.de


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Moment mal! So geht es ja nun nicht! Ein Wärmemengenzähler zählt zwar zu den förderfähigen Kosten, ist aber bei der Heizungsmodernisierung eines Einfamilienhauses nicht vorgeschrieben. Wenn die Bearbeiterin von der Bafa meint, daß Du einen einbauen sollst, dann soll sie Dir exakt die Rechtsvorschrift dafür nennen und wo Du diese finden kannst. In den Förderrichtlinien zum BEG steht absolut nichts von Wärmemengenzählern, außer bei Neubau von Effizienzhäusern mit Ölreservekessel/Kombisysteme.

    Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem, das die BAFA einen Wämemengenzähler sehen will:

    Tatsächlich ist in der neuesten BEG EM Version vom 16. September 2021
    https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-für-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20210916.pdf?__blob=publicationFile&v=4
    dieser Passus enthalten:
    3.1 Übergreifende Technische Mindestanforderungen
    – Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden
    – Ausnahmen: Bei förderfähigen Biomasseheizungen müssen lediglich die erzeugten Wärmemengen gemessen werden. Eine Effizienzanzeigepflicht besteht nicht.


    Wenn man auf dem Bundesanzeiger https://www.bundesanzeiger.de als Suchbegriff BEG EM eingibt bekommt man auch die alten Versionen, da ist das noch keine Anforderung. In meiner Zusage von 03.2021 ist ausdrücklich die BEG EM in der Fassung vom 17.12.2020 aufgeführt, die diese Anforderung nicht enthält Ich denke dann bin ich doch noch nicht verpflichtet um die Förderung zu erhalten einen Wärmemengenzähler einzubauen?


    Link zum neuen Formular von 2021:

    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_formular_beg_fachunternehmererklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

  • Es gilt das, was bei Antragstellung bzw. bei Bewilligung gültig war. Neue Regeln gelten für neue Anträge. Es wäre ja noch schöner, wenn man die Spielregeln ändern könnte, wenn das Spiel bereits läuft. Wenn nichts anderes hilft, muß man sein Recht halt vor Gericht durchsetzen.

    Ich bin echt froh, daß bei mir 2020 alles blasenfrei geklappt hat. Da wurden auch nicht alle Nase lang Änderungen eingebracht.

  • Korrektur: Das mit dem Wärmemengenzähler stand auch in der BEG EM vom vom 17.12.2020 schon so drin, hab mich vertan...

  • Tja, dann muß der Wärmemengenzähler halt rein, wenn es in der Vorschrift bei Antragsstellung drin stand. Einfach Kreuzchen machen, würde ich nicht empfehlen, es sei denn, der Heizungsbauer hätte Lust, eine kleine Rechnungsfälschung zu begehen. Das wird er aber nicht machen.

  • Versteh auch nicht was das soll? Wir reden hier von paar hundert Euro. Gemessenen an den Gesamtausgaben ist das doch garnix.

  • Es gilt das, was bei Antragstellung bzw. bei Bewilligung gültig war. Neue Regeln gelten für neue Anträge. Es wäre ja noch schöner, wenn man die Spielregeln ändern könnte, wenn das Spiel bereits läuft. Wenn nichts anderes hilft, muß man sein Recht halt vor Gericht durchsetzen.

    Ich bin echt froh, daß bei mir 2020 alles blasenfrei geklappt hat. Da wurden auch nicht alle Nase lang Änderungen eingebracht.

    Ja, Frank das erleben wir gerade: Haben in 2021 die 35% beantragt, zzgl Ölkesseltausch 10% sind 45 %.

    Bekommen nun nach 10 Wochen Bescheid das wir 20% bekommen... Habe dazu ein extra Thread eröffnet.

  • Versteh auch nicht was das soll? Wir reden hier von paar hundert Euro. Gemessenen an den Gesamtausgaben ist das doch garnix.

    Wenn man bei einer Anlage für 20.000€ nur noch 20% Förderung erhält ( aktueller Bescheid) sind das 4.000€ Fördergeld.

    Nun soll ich einen nutzlosen Wärmemengenzähler nebst Montage für ca 400€ einbauen.

    Dann sind schon 10% der Förderung verplempert.

    Das ist m.E. mehr als dein "garnix".


    Warum ist dieser Wärmemengenzähler denn Pflicht?

    Gibt es da evtl. schon Planungen die Selbst-Holz-Versorger über die Wärmemengenzähler extra zu besteuern?

    Evtl einen Heizsolidarzuschlag für die, die jetzt teures Gas kaufen müssen?

  • Etaminator

    Hat das Thema geschlossen.

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