Wärmezähler Techem compact III 2004 - wie funktioniert die Umrechnung von KWh zu den tatsächl. Heizkosten

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 5.337 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von v-two.

  • Hallo mitnand,


    ich habe in meinem Haus im Obergeschoß eine seperate Wohnenung.

    Im Jahre 2004 habe ich vorsorglich schon alle Zähler bei mir im Heizraum eingebaut (Warmwasser, Kaltwasser,

    Wärmeleitzähler für die Heizung).

    Nun werde ich aller Voraussicht ab nächsten Jahr diese Wohnung vermieten.

    Nun habe ich folgende Fragen zu dem eingebauten Wärmezähler Techem compact III 2004:

    1) ist dieser Wärmezähler noch erlaubt (BJ 2004) bzw. muß man den eichen od. überprüfen lassen?

    2) wenn am Zähler z. 1 KWh steht, welche Kosten kann ich dem Mieter f. diesen 1 kwh verrechnen?

    Ich heize dzt noch mit Scheitholz, in Zukunft aber mit Pellets - das sind auch verschieden hohe Anschaffungskosten.


    Muß ich sonst noch etwas berücksichtigen bezügl. Erfassung Kalt/Warmwasserverbrauch und Heizungsverbrauch?


    Dank eim Voraus-

    Gruß Walter

  • Hallo Walter,


    zu 1. da ist es eigentlich ein Wunder das der noch geht aber zu Abrechnung muß der geeicht sein und da ist die Eichfrist alle 5 Jahre und der muß auch direkt Messend sein also keine Anlegefühler.

    zu 2. da musst du halt selbst ermitteln was für Kosten pro kWh entstehen aber wie das rechtlich ausschaut kann ich dir nicht sagen

    Sonnige Grüße Reiner

    ETA BK 15 mit Saugzuggebläse und Lambdasonde geregelt mit UVR16x2

    3 X 800 l PS zwei mit Solarwendel und 14 m2 FK mit einem CTC 265 EM als

    Backup und LUVANO 10kW geregelt mit zwei UVR16x2, UVR610 mit CAN-I/O45

    CAN-MTx2 und CMI für eine DHH mit Anbau und 110m2 Heizfläche

  • Hallo


    such mal nach Heizkostenverordnung - wenn Du aus D kommst.


    ciao Peter

  • Danke für den Tipp mit der Heizkostenverordnung....doch da hab ich auch nichts herausfinden können.

    Ich weiß, das mit 2004, als ich den Wärmezähler eingebaut habe, der HB gesagt hat, daß z.B. 10KWh, die am Zähler

    angezeigt werde,. ?? Liter Heizöl entsprechen.

    Und somit könnte man ja den Preis relaitv leicht errechnen.

    Aber diese Angabe finde ich leider nicht mehr.

  • Moin Walter,

    Das ist relativ einfach:

    10kWh sind in etwa 1l Heizöl.

    Das Problem ist aber das dein WMZ schon ewig nicht mehr Gewicht ist und die Batterie jederzeit das zeitliche segnen kann.

    Für Infozwecke ist das vllt noch in Ordnung, aber für Abrechnungszwecke ist ein Austausch alle 5 Jahre unumgänglich.

    Gruß

    Dennis

  • Hallo


    Grundsätzlich erstmal was hast Du in Deinem Mietvertrag vereinbart? Manche der nachfolgenden Aussagen setzen voraus, dass entsprechendes im Mietvertrag vereinbart ist.

    Dann gelten die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung.


    alle anrechenbaren Kosten, (sofern mittels geeichtem Zähler gezählt) und Nebenkosten werden erfasst. Das sind z.B.

    Grundkosten:

    - Kaminkehrerkosten,

    - Wartungskosten Heizung (keine Reparaturkosten)

    - Abschreibung Wärmemengezähler und Wasserzähler


    Energieverbrauchskosten:

    - Einkaufskosten Brennstoff,

    - Strom für Heizungsanlage,


    Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Und es dürfen nur die Kosten angerechnet werden, die auch tatsächlich angefallen sind. Also wenn Du selbst die Wartung am Kessel machst sind das keine entstandenen Kosten da Du dafür keine Rechnung hast.


    Alle Energieverbräuche werden erfasst. WMZ für Dich, WMZ für den MIeter, WMZ für Warmwasser. Dein Zähler für Warmwasser, Zähler für Warmwasser Mieter.


    Grundsätzlich zwischen 30 und 50% der Gesamtkosten auf die jeweiligen Flächen umlegen (damit Wärmeschmarotzer, auch erwischt werden). Achtung nur beheizbare Räume sind bei den Flächen anrechenbar.


    Den Rest Gesamtkosten (zwischen 50 und 70%) auf die Gesamtsumme der Energieverbrauchseinhaiten ergibt den Einzelpreis einer Energieeinheit.

    Heizung: Verteilung gemäß den jeweils verbrauchten Energiemengen

    Warmwasser: Verteilung der Energiekosten gemäß den jeweils verbrauchten Warmwasseranteilen.


    3 - Satzrechnung läßt grüßen


    Wenn nur Du (als Vermieter) und ein weiterer Mieter in dem Haus die Heizjng nutzen würde ich die Erleichterung der Heizkostenverordnung wählen (§2 HeizKVO) . Wenn Dein Mieter allerding die Heizung laufenläßt und dabei kräftig dauerlüftet würde ich verbrauchabhängig abrechnen.


    Alle Anmerkungen und Texte von mir nach bestem Wissen und Gewissen. Keine Rechtsverbindlichkeit meiner Aussagen und keine Rechtsberatung.


    Kann man alles in der Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung nachlesen.


    ciao Peter

  • Standort: Steht das Haus in kalter, hochgelegener Gegend, oder Flachland?


    1000Hm, in den Alpen, Österreich, Sonnige Lage

    Hallo zusammen,


    Walters Haus steht in Österreich. Ich weiß nicht, ob dort die deutschen Eichvorschriften und die Heizkostenverordnung anwendbar sind...


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo Karlhewinz


    Danke fü den Hinweis.

    Tja Walter, dann musst Du nach den Regularien über Abrechnung in Österreich suchen...


    ciao Peter

  • Vielen Dank für eure wertvollen Antworten,


    also bisher hat in dieser Wohnung im Obergeschoß meines Haues meine Tochter gewohnt.

    Und da haben wir die Heizungskosten einfach geteilt (ohne Zähler), beim Strom , Wasser und Kanal

    war das auch so. Und Miete gabs ja sowieso keine.

    Deshalb kenn ich mich da absolut nicht aus.

    Nur , so denke ich, wenn ich jetzt wirklich die Wohnung an wen Fremdem vermiete, dann muß ich das ja wohl alles genau erfassen und dann eben verrechnen.

    Denn, so wie vorher geschrieben, wenn da wer drinnen ist der die Heizung volle Pulle aufdreht und ev. Fenster auf lässt, würd ich echt "bluten"...


    Ich werde mir auf jeden Fall bei der Arbeiterkammer (so nennt sich die Vertretung der Arbeiter bei uns in Österreich) Rat einholen, auch ein Muster eines Mietvertrages.

    Ist zwar zäh das alles (Papier/Vorschriftenkram etc.) aber muß sein.


    Strom: muß ich einen eigenen Zähler einbauen, 1000€ nur der Anschluß vom örtl. Energieunternehmen:(

    Elektrik mach ich selber.


    Nun noch zum Wärmeleitzähler: soll ich den gleich tauschen oder wäre es billiger den Überprüfen lassen-

    geht das vor Ort oder muß ich ihn abbauen und einschicken?

    Wenn Neukauf: welchen würden ihr empfehlen?


    Und:

    Dennis- danke!

    Bitte um Aufklärung:

    10kWh sind in etwa 1l Heizöl. (schreibst Du)

    Wenn ich mit Pellets heize, wie geht die Formel da?

    Und wenn ich mit Scheitholz heize?


    Danke nochmal für Euche Hilfe-das ist ech eine Erleichterung für mich!:)

    Gruß Walter

  • 1kg Pellets haben einen Heizwert von 4,6-5,2 kWh.

    Scheitholz abrechnen wird in Deutschland von jedem Gericht gekippt falls der Mieter klagen sollte. Am einfachsten "warm" vermieten und auf die Vernunft hoffen bzw. Bei der Auswahl des Mieters achten. Strom könnte man auch über einen günstigeren Unterzähler realisieren ?

  • Hallo


    Scheitholz hatte ich damals an meine Frau offziell verkauft. Die hatte vermietet und somit einen Beleg, dass Sie das Holz gekauft hat.

    Durfte ich zwar versteuern, hatte aber den Vorteil, dass ich einen wirtschaftlichen Nutzen aus meinem Wald erziele und somit kein Problem mit

    der Berufsgenossenschaft hatte.


    ciao Peter

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