Hallo mitnand,
ich habe in meinem Haus im Obergeschoß eine seperate Wohnenung.
Im Jahre 2004 habe ich vorsorglich schon alle Zähler bei mir im Heizraum eingebaut (Warmwasser, Kaltwasser,
Wärmeleitzähler für die Heizung).
Nun werde ich aller Voraussicht ab nächsten Jahr diese Wohnung vermieten.
Nun habe ich folgende Fragen zu dem eingebauten Wärmezähler Techem compact III 2004:
1) ist dieser Wärmezähler noch erlaubt (BJ 2004) bzw. muß man den eichen od. überprüfen lassen?
2) wenn am Zähler z. 1 KWh steht, welche Kosten kann ich dem Mieter f. diesen 1 kwh verrechnen?
Ich heize dzt noch mit Scheitholz, in Zukunft aber mit Pellets - das sind auch verschieden hohe Anschaffungskosten.
Muß ich sonst noch etwas berücksichtigen bezügl. Erfassung Kalt/Warmwasserverbrauch und Heizungsverbrauch?
Dank eim Voraus-
Gruß Walter