Dämmpflicht bei Eigentümerwechsel

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von robertozittau.

  • Hallo zusammen,

    ich hab gerade durch "zufall" erfahren, dass bei Eigentümerwechsel seit 2021 eine Pflicht zur Sanierung besteht, die genauen Maßnahmen zähle ich jetzt nicht auf.


    Jetzt zu meinen Fall:


    Ich habe letztes Jahr im März ein Grundstück übernommen, samt EFH. Das EFH ist Bj 1968 Ohne Heizung, nur Zentrale Ölversorgung. seit glaube 2014 nicht bewohnt.

    Auf diesem Grundstück entsteht gerade mein Neubau. Das "alte" Haus wird derzeit werder bewohnt, noch ist aktuell beabsichtigt das Haus zu renovieren. Das passt gerade einfach nicht ins Budget.


    Ich falle ja grundsätzlich in die Sanierungspflicht, oder?

    Wer wäre da ein Ansprechpartner um Klarheit zu erhalten?


    Beste Grüße aus Bayern

    Michael

  • Kommt immer darauf an ob du Förderungen beanspruchst. Dann benötigst du unter Umständen einen Energieberater, und der kann die alle Fragen beantworten. Solange du nicht vermietest kannst du aber immer nur die Minimalanforderungen umsetzen, und das hält sich in Grenzen.

  • Hallo, das ist es ja, ich will überhaupt nix umsetzen. Das Gebäude ist aktuell unsere Bauhütte und Materiallager. Es steht sogar zur Debatte es irgendwann abzureißen. Aber gerade "steht es erstmal gut".


    Wenn man einziehe will kommt man um eine Kernsanierung eh nicht Rum. Aber wie gesagt das steht die nächsten 2 Jahre überhaupt nicht zur Debatte.

  • gehe niemals zu deinem Fürsten wenn du nicht gerufen wirst..........

    Grüsse


    Volker


    -altes Bauernhaus 280m² etwas gedämmt, DC40GS
    -2x2750l ex Gastanks als Puffer, mit Stroh gedämmt im Holzverschlag, Anlage in 5/4" Schwarzrohr geschweißt
    - Centramischer als RLA, WMZ, gemauerter 25x25cm Schornstein, ca.6,5m hoch, alles in der Garage, 20m Fernwärmeleitung
    -Solar seit Sep.2013, Direktwasseranlage, 20m² "Wuxi-Wankang" Heatpiperöhren, 60°, fast Süden, Resolregler "Deltasol BX", WMZ über "Grundfoss Dirkt Sensors"
    -Brauchwasserwärmepumpe seit Sep.2014, Dimplex BWP30HS

  • Hallo


    entferne alles was nach Heizung aussieht. Also die alten Ölöfen, zentrale Ölversorgung und lass den Kamin vom Kaminkehrer stilllegen.

    Nach §2 GEG:

    Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden.

    Ohne Heizung oder Kühlung keine Anwendung des Gesetzes......

    Wenn Du sporadisch heizen willst hilft ebenfalls §2 GEG:

    Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind müssen nicht saniert werden.

    Ich würde für mich so argumentieren. Nach §2 Nutzungsdauer weniger als 4 Monate im Jahr genutzt = Nicht sanierungspflichtig.


    Alles meine Meinung und keine Rechtsberatung


    ciao Peter

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