Hallo zusammen,
ich hab gerade durch "zufall" erfahren, dass bei Eigentümerwechsel seit 2021 eine Pflicht zur Sanierung besteht, die genauen Maßnahmen zähle ich jetzt nicht auf.
Jetzt zu meinen Fall:
Ich habe letztes Jahr im März ein Grundstück übernommen, samt EFH. Das EFH ist Bj 1968 Ohne Heizung, nur Zentrale Ölversorgung. seit glaube 2014 nicht bewohnt.
Auf diesem Grundstück entsteht gerade mein Neubau. Das "alte" Haus wird derzeit werder bewohnt, noch ist aktuell beabsichtigt das Haus zu renovieren. Das passt gerade einfach nicht ins Budget.
Ich falle ja grundsätzlich in die Sanierungspflicht, oder?
Wer wäre da ein Ansprechpartner um Klarheit zu erhalten?
Beste Grüße aus Bayern
Michael