Mehrfachbelegung Schornstein Holzvergaser + Kaminofen (Bauart 1)

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 920 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von petfr.

  • Hallo ich heize aktuell mein kleines Haus mit einem Attack SLX20 Lambda . An dem einzig vorhandenem Schornstein ist in meinem Wohnzimmer zusätzlich ein Kaminofen (Wamsler Pluto) angeschlossen .

    Dies wurde auch alles ordnungsgemäß im Jahr 2016 von meinem alten Schornsteinfeger abgenommen . Der Kaminofen wird von mir nie gleichzeitig mit dem Holzvergaser , sondern nur in den Übergangszeiten (Frühjahr bzw. Herbst) allein betrieben . Zusätzlich , für mich fast am wichtigsten , dient mir dieser als Backup , falls der Attack mal defekt ist . Mein bisheriger Schornsteinfeger hat nun aufgehört und der neue hat mir bei der letzten Feuerstättenschau im Jahr 2021 offenbart , das der Bestandschutz Ende 2024 aufhört und angedeutet , das ich eine motorische Absperrvorrichtung einbauen müsste . Ich habe mich damals gleich bei Kutzner & Weber informiert und eine Lösung wie von Daniel_1967 in diesem Beitrag in's Auge gefasst . Bei der letzten Feststoffmessung habe ich ihn nochmal darauf angesprochen im und diese Lösung geschildert . Er kann das nun wohl nicht mehr so zulassen . Als Begründung hat er neue Bestimmungen aus diesem Jahr genannt , die eine Mehrfachbelegung (Kaminofen + Holzvergaser) grundsätzlich in Baden-Württemberg nicht mehr zulassen . Ich möchte solche Sachen natürlich auch verstehen und habe hier etwas gelesen (§7,Absatz 4) und konnte diese Begründung dort so nicht finden . Vielleich lesen hier ja auch richtige Schornsteinfeger mit und können mir vielleicht erläutern , wo ich diese neuen verschärften Bestimmungen bezüglich Feuerungsanlagen sonst noch nachlesen kann . Ich hatte bei meinem letzten Gespräch mit meinem Schornsteinfeger allerdings den Eindruck , das er schlicht keine Lust für eine für mich erträgliche Lösung hatte ;( .

  • Nein , ich bau den Kaminofen Ende 2024 ersatzlos aus . Mein Bezirksfeger will das so und verweist auf die aktuellen Bestimmungen . Erklärt hat er mir das so , das die beiden Öfen sich gegenseitig beeinflussen könnten. Hat er theoretisch auch recht . In meinem konkreten Fall geht es aber um keine Doppelbelegung , sondern um eine Wechselbelegung zusammen mit einer motorischen Absperrklappe . Das heißt , sobald mein Attack im Heizungskeller unter Strom steht , ist der Abzug des Kaminofens gesperrt und dieser lässt sich deshalb nicht in Betrieb nehmen . Eine durchaus übliche Lösung , wenn sich z.B. Gastherme und Ölbrenner einen Kaminzug teilen . Der Vorgänger meines Schornsteinfegers hat da mehr gesunden Menschenverstand gehabt und hat meinen Kaminofen auch ohne diese Absperrklappe zugelassen . Ich musste ihm nur versprechen , beide Öfen niemals gleichzeitig zu betreiben . Das läuft leider Ende 2024 aus . Der neue Schornsteinfeger hat weit weniger Fantasie und lässt nur sowas zu , was wörtlich in den Bestimmungen steht . Dort wird leider nur die Doppelbelegung erwähnt . Das wechselnde Betreiben von zwei Öfen steht dort nicht . Habe ich wohl Pech gehabt . Ärgerlich ist nur , das in anderen Kehrbezirken solche Sachen durchaus zugelassen werden . Ist leider ein Glücksspiel , welchen Bezirksschornsteinfeger man an seinem Wohnort vorfindet ;( .

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