Wenn der Zählerschrank 2013 nach den damals gültigen anerkannten Regeln errichtet wurde, hat der einen gewissen Bestand. Es wird lediglich der bisherige Zähler gegen einen 2Richtungszähler getauscht. Den Smartmeter setzt der Installateur, der Wechselrichter regelt dann die 70% Einspeisung. Mehr als 70% der maximalen Anlagenleistung darf nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden, vorrangig ist der Eigenbedarf zu decken. Für eine Einspeisung ins Netz wird nur noch ein "mickriger" Betrag erstattet.
Die Versteuerung ist erst ab 30kWp wieder ein Thema heutzutage. Ab 2023 entfiel auch die Mehrwertbesteuerung auf alle Komponenten für die Errichtung von PV Anlagen. Die Preise wurden allerdings auch etwas über den Jahreswechsel angepast.