BAFA Unterlagen / Rechnungen nach erfolgter Maßnahme

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.074 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von pellet-heizer.

  • Guten Morgen Mitglieder des Forums,


    ich hoffe auf Hilfe zu folgendem Sachverhalt:


    Ich stellte bei der BAFA Antrag wegen Heizungstausch (neu: Holzpelletheizung, alt: Ölheizung) und erhielt dafür den Zuwendungsbescheid (Bedingungen 11/2021).


    Zwischenzeitlich ist die Installation durch den Heizungsbauer und die Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgt und ich möchte nun die Unterlagen wie Verwendungsnachweis und Rechnungen hochladen.


    Bei meiner Frage geht es um die einzureichenden Rechnungen - konkrekt um die Rechnungen des Schornsteinfegers:


    Der Schornsteinfeger teilte mir am Ende seines Termins mit, ich werde mehrere Rechnungen erhalten - eine zur Abnahme und eine zur Erstmessung - und solle jene Rechnung bei der BAFA hochladen, welche er mir in zweifacher Ausfertigung zusenden werde, da davon ein Exemplar für die Einreichung bei der BAFA bestimmt sei.

    Zweifach erhalten habe ich jedoch zwei verschiedene Rechnungen zu Messungen: Sowohl eine Rechnung betitelt Emissionsschutzmessung als auch eine Rechnung betitelt Staub u. CO Messung an Holzheizungen. Welche von beiden ist denn nun hochzuladen?


    Ich hoffe, meinen Beitrag liest entweder ein Fachkundiger, der weiß was nach Neuinstallation der Pelletanlage bei der BAFA bezüglich Schornsteinfeger einzureichen ist, oder ein Mitglied, das bereits diesen BAFA-Schritt erledigt hat und aus eigener Erfahrung berichten kann.


    Besten Dank im Voraus und viele Grüße

    Ma

  • Hallo,


    reich doch einfach beide ein. Ich könnte mir denken, dass das BAFA das Abnahmeprotokoll der Anlage durch den Schorni sehen will.


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo Martin,


    willkommen im Forum.


    Nach BAFA-Regeln können alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Heizungsinstallation stehen, mit dem jeweiligen %Satz ebenfalls gefördert werden. Ich habe auch im Sommer 2022 Öl gegen Pellet getauscht und alle Rechnungen des Schornsteinfegers eingereicht, wurden alle anerkannt. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass alle jetzigen Rechnungen die Förderzusage der BAFA nicht übersteigen.


    Grüße Jochen

    Fröling PE1 25kW, 800L Pufferspeicher, 6kW Heizpatrone, Frischwasserstation, 2 Heizkreise HK + FBH

  • Hallo Michael,

    besten Dank für Deine Antwort.

    ich schreib es etwas ausführlicher, ich war scheinbar nicht eindeutig in meiner Formulierung.


    Der Schornsteinfeger kam am Tag der Fertigstellung durch den Heizungsbauer zur Abnahme der neuen Feuerstätte. Er meinte wie zuvor beschrieben ich würde mehrere Rechnungen erhalten - eine Rechnung für die Abnahme mit Feuerstättenbescheid und eine Rechnung für die Erstmessung, die er machen müsse, um festzustellen, ob die neue Heizungsanlage auch die vorgegebenen Grenzwerte einhalte.


    Tatsächlich habe ich dann drei Rechnungen erhalten:

    Rechnung

    Feuerstättenabnahme

    50 €


    Rechnung
    Emissionsschutzmessung
    130 €

    Rechnung
    Staub u. CO Messung an Holzheizungen
    130 €

    Gleichzeitig lag ein vorausgefüllter Überweisungsbeleg über 180 € bei (ergibt sich durch einmal Rechnung Feuerstättenabnahme und einmal Rechnung für Messung).


    Demnach scheint beim Rechnungsdruck eine Dopplung bezüglich der Rechnung zur Messung passiert zu sein. Mir geht es nun darum den Sachverhalt zu verstehen und korrekt vorliegen zu haben. Ist Emissionsschutzmessung identisch mit Staub u. CO Messung an Holzheizungen? Ich habe auch schon den Begriff Feststoffmessung gelesen. Was sind da die Unterschiede? Ich habe als diesbezügliche Unterlage die Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe erhalten.


    Der Schornsteinfeger teilte mit, bei der BAFA müsse ich die Rechnung zur Messung mit dem Verwendungsnachweis und den Rechnungen der Gewerke einreichen. Daher ist für mich nun wichtig zu wissen, bei welcher der Rechnungen zur Messung der Text zutreffend ist und welche von beiden Rechnungen nun zu entsorgen ist. Ich möchte schließlich die richtige aufbewahren und heranziehen und die fälschlicherweise zugesandte wegschmeißen.


    Herzlichen Dank und beste Grüße
    Ma

  • Hallo Jochen,


    danke für Deine Antwort, lese ich nun erst, da ich obiges bereits für eine etwas klarere Darstellung meiner Problematik gesandt habe.


    Kannst Du mir den Gefallen tun und schauen wie bei Dir der Wortlaut auf der Rechnung bezüglich der Messung ist? Emissionsschutzmessung oder Staub u. CO Messung an Holzheizungen, damit ich die richtige behalte und die fälschlicherweise erstellte wegwerfe?


    Vielen Dank!


    Grüße

    Martin

  • Kannst Du mir den Gefallen tun und schauen wie bei Dir der Wortlaut auf der Rechnung bezüglich der Messung ist?

    Hallo Martin,


    siehe beigefügt das pdf von meinen beiden Rechnungen Rechnung Schorni.pdf . Die erste war die Abnahme, bei der zweiten steht "Feststoffmesstätigkeiten"


    Grüße

    Jochen

    Fröling PE1 25kW, 800L Pufferspeicher, 6kW Heizpatrone, Frischwasserstation, 2 Heizkreise HK + FBH

  • Die BAFA will gar nichts von Schornsteinfeger sehen.


    Es kann nur darum gehen, die paar % der Rechnung vom Schornsteinfeger ebenso als Zuwendung zu erhalten.


    Ich habe vom Schornsteinfeger weder Rechnung noch Messprotokoll/Bescheinigung o.ä. an das BAFA eingereicht. Es wurde auch nicht danach gefragt und brav die beantragte Zuwendung ausbezahlt.


    Antragstellung 3/22, Upload der Verwendungsnachweise 8/22, Auszahlung der Zuwendung 1/23.

  • Guten Morgen Jochen,


    vielen Dank für den Scan beider Rechnungen.


    Puh, in Deiner "Messungs-Rechnung" ja noch ein anderer Text: Feststoffmesstätigkeiten.


    Dass es sich um Tätigkeiten nach 1. BImSchV bei jener Rechnung handelt, kann man bei mir nur der Bescheinigung mit den Messwerten entnehmen, nicht der Rechnung selbst.


    In den Rechnungen meines Schornsteinfegers steht im Grunde immer nur ein Schlagwort, Du hast ja insbesondere auch bei der Abnahme eine richtig ausführliche Rechnung mit Einzelpositionen erhalten. Finde ich positiv.


    Viele Grüße

    Martin

  • Hat noch ein Mitglied seine Schornsteinfegerrechnungen bezüglich Abnahme und Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage vorliegen und kann mir mitteilen, ob dort "Feststoffmesstätigkeiten", "Emissionsschutzmessung" oder "Staub- und CO Messung an Holzheizungen" darauf steht?


    Herzlichen Dank im Voraus!

  • Ich habe vom Schornsteinfeger weder Rechnung noch Messprotokoll/Bescheinigung o.ä. an das BAFA eingereicht. Es wurde auch nicht danach gefragt und brav die beantragte Zuwendung ausbezahlt.

    Nach meiner Erfahrung wird nicht die "beantragte Zuwendung" ausgezahlt, sondern nach eingereichten Rechnungen. In meinem Fall waren beantragt 60.000€ (Maximalbetrag für ein Jahr), aber ich habe nicht 50% von 60.000€ gefördert bekommen, sondern 50% meiner Rechnungen. Und so habe ich alles eingereicht, was ging: natürlich die Rechnung vom Heizungsbauer, aber auch Demontage des Öltanks, Trockenbau des Pelletlagers, Aufstemmen der Wand unter der früheren Öltankklappe, Dämmung der neu verlegten Rohre und eben auch den Schornsteinfeger.


    Grüße Jochen

    Fröling PE1 25kW, 800L Pufferspeicher, 6kW Heizpatrone, Frischwasserstation, 2 Heizkreise HK + FBH

  • und alles was du eingereicht hast wurde bezahlt? Waren es alles Rechnungen von Firmen/Handwerkern? Waren nur Materialrechnungen dabei, die bezahlt wurden?

  • Antragstellung 3/22, Upload der Verwendungsnachweise 8/22, Auszahlung der Zuwendung 1/23.

    und alles was du eingereicht hast wurde bezahlt? Waren es alles Rechnungen von Firmen/Handwerkern? Waren nur Materialrechnungen dabei, die bezahlt wurden?

    Hallo Baschner,


    bitte keine Verwirrung stiften. Wie schon mehrfach erwähnt, kommt es auf die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Regeln an - und diese haben sich schon mehrfach geändert:

    2020 war Eigenleistung noch förderfähig, seit 2021 nicht mehr. Das/die Fachunternehmen muß/müssen den kompletten Einbau übernehmen und das per Rechnung belegen. Diese Rechnungen mußt Du beim Verwendungsnachweis an die Bafa übertragen.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VR-Solarpanel: 2x CPC21 Star Azzurro (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Habe drauf verzichtet auf die Förderung Kessel raus Tanks raus und pufferspeicher neu schornstein und dafür jede Menge Eigenleistung . Alles bezahlt und meins.

  • Hat noch ein Mitglied seine Schornsteinfegerrechnungen bezüglich Abnahme und Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage vorliegen und kann mir mitteilen, ob dort "Feststoffmesstätigkeiten", "Emissionsschutzmessung" oder "Staub- und CO Messung an Holzheizungen" darauf steht?

    Hallo Mading,


    ich glaube, du machst dir zu viele Gedanken. Die Rechnungen von den Schornsteinfegern sind nicht genormt, das kann jeder machen, wie er will. Über meinen Rechnungen steht auch nur "Reinigung" oder "Messung". Du hast ja jetzt sogar zwei (unterschiedlich bezeichnete) Rechnungen für die (erste) Messung. Ich würde die Rechnung mit dem Titel "Staub u. CO Messung an Holzheizungen" einreichen (klingt plausibler). Die Rechnung für die "Bauabnahme" ist ja unstrittig.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

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  • Hallo Karlheinz,


    danke für Deine Meinung.


    Ich dachte tatsächlich die Begriffe für die verschiedenen Arten der Tätigkeiten seien "genormt" bzw. die Titel einheitlich, da das ja auch alles gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten mit entsprechend standardisierten Formularen sind, wie der Messbescheinigung oder dem Feuerstättenbescheid etc.


    Mir wurde vom Heizungsbauer berichtet, die BAFA prüft nach Schema F - ist der Pelletkessel in der Förderliste, passt die Größe des Pufferspeichers, ist die Öltankentsorgung nachgewiesen etc. So meinte er, solle man in der Belegliste bei Rechnungsposition klare Begriffe zu den eingereichten Rechnungen bringen, das erleichtert der BAFA die Arbeit einer reibungslosen Bearbeitung.


    Wie Du schreibst sind mir zwei unterschiedlich bezeichnete Rechnungen für selbige Messung vorliegend. Den Hinweis des Heizungsbauers im Hinterkopf machte ich mir nun eben Gedanken, welche davon in der Belegliste in die Rechnungsposition einzutragen und hochzuladen ist.

    Wahrscheinlich zu viele Gedanken, aber gemäß Murphys Law wollte ich nun nicht blind als Laie einfach eine der beiden Rechnungen hochladen, sondern mir Rat im Forum einholen. Kann ja sein, dass ein Schornsteinfeger / Handwerker / Fachkraft bei der Betitelung einer von beiden Rechnungen sogleich die Haare zu Berge stehen und er sofort sagt, in der Regel steht bei jener Erstmessung stets das Schlagwort xyz. Da es scheinbar keine einheitliche Betitelung gibt, würdest Du demnach die Staub und CO Messung an Holzheizungen in der Belegliste als Rechnungsposition eintragen und hochladen :)


    Grüße

    Martin

  • Da es scheinbar keine einheitliche Betitelung gibt, würdest Du demnach die Staub und CO Messung an Holzheizungen in der Belegliste als Rechnungsposition eintragen und hochladen :)

    Hallo Martin Mading,


    falls das eine Frage zur Bestätigung war: Ja, so würde ich es machen. ;)


    Nebenbei bemerkt:

    Ich habe durchaus wahrgenommen, dass du in deiner Eingangsfrage um möglichst "fachkundige Antwort" gebeten hast und es spricht auch nichts gegegen diese Bitte oder die Fragestellung an sich. Leider ist es nun mal so, dass man sich seine Antwortgeber in einem Forum nicht aussuchen kann und oft wird auch "knapp an der Frage vorbei" geantwortet. Eine meiner Aufgaben sehe ich darin, eine Diskussion wieder auf den Punkt zu bringen - deshalb meinen eher pragmatischen Rat.


    Ich selbst kann sonst leider nichts Konkretes beitragen, weil mir die Erfahrung mit den aktuellen bzw. den, sich schon mehrfach geänderten, Förderrichtlinien fehlt. Meine neue Heizungsanlage wurde im Jahr 2011 zwar auch schon gefördert, allerdings damals noch mit Festbeiträgen je Komponente (Holzvergaser + Solaranlage + Kombinationsbonus). Eine "Erstmessung" gab es damals (mangels geeigneter Messgeräte) auch nicht, meine Anlage wurde erstmals im März 2015 gemessen. Die Förderung für mein Vorhaben betrug damals ca. 10% der Gesamtkosten (ich war eben einfach zu früh dran).


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

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  • ich war eben einfach zu früh dran

    Wenn ich sehe, was Anlagen aktuell kosten, sehe ich das nicht so. Hab damals auch nur 1500€ bekommen. War ganz unbürokratisch und Antrag wurde NACH Fertigstellung eingereicht.


    Viele freuen sich über 30-50% Förderung und merken gar nicht, wie sie an der Nase rumgeführt werden...

  • Wenn ich sehe, was Anlagen aktuell kosten, sehe ich das nicht so.

    Hallo warp735,


    du hast natürlich recht, ich hätte ein Smiley setzen sollen. :saint:


    Immerhin heize ich seither "quasi umsonst", wenn ich mal von der ersten Pelletfüllung und den Nebenkosten beim Holzmachen absehe. :whistling:


    Viele Grüße von Karlheinz :)

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  • Hallo Karlheinz Etaminator,


    danke für Deine Bemerkung und dass Du die Diskussion wieder auf den Punkt zu bringen versuchst. :)

    Nebenbei bemerkt:

    Ich habe durchaus wahrgenommen, dass du in deiner Eingangsfrage um möglichst "fachkundige Antwort" gebeten hast und es spricht auch nichts gegegen diese Bitte oder die Fragestellung an sich. Leider ist es nun mal so, dass man sich seine Antwortgeber in einem Forum nicht aussuchen kann und oft wird auch "knapp an der Frage vorbei" geantwortet. Eine meiner Aufgaben sehe ich darin, eine Diskussion wieder auf den Punkt zu bringen - deshalb meinen eher pragmatischen Rat.


    Ich freue mich und bin gespannt, welche weitere Antworten im Laufe des Tages noch zu meiner nachfolgenden Eingangsfrage eingehen:


    Hat noch ein Mitglied seine Schornsteinfegerrechnungen bezüglich Abnahme und Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage vorliegen und kann mir mitteilen, ob dort "Feststoffmesstätigkeiten", "Emissionsschutzmessung" oder "Staub- und CO Messung an Holzheizungen" darauf steht?


    Viele Grüße

    Martin

  • Hat noch ein Mitglied seine Schornsteinfegerrechnungen bezüglich Abnahme und Erstmessung der neuen Holzpellet-Heizungsanlage vorliegen und kann mir mitteilen, ob dort "Feststoffmesstätigkeiten", "Emissionsschutzmessung" oder "Staub- und CO Messung an Holzheizungen" darauf steht?

    Hallo Martin,


    zu unserer Inbetriebnahme gab es folgende Dokumente und Rechnungen.


    vom Bezirksschornsteinfeger:

    • Bescheinigung zu Nutzungsaufnahme einer Feuerstätte gemäß Thüringer Bauordnung
    • Feuerstättenbescheid
    • Rechnung über die Ausstellung obiger Belege und Bauzustandsbesichtigung


    freie Leistung:

    • Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung/Messung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß 1. BImSchV mit den Messwerten für CO und Staubgehalt und der Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage
    • Rechnung für obige Messung mit Grundpreis und Messgebühr

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