BAFA - Frage zu förderfähigen Kosten

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 956 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Baschner.

  • Hallo Forenmitglieder,


    ich wollte das Osterwochenende nutzen, um bei der BAFA alle meine Unterlagen hochzuladen. Bin gerade etwas lost und bräuchte Hilfe / Infos.


    BAFA Antrag gestellt im Dezember 2021 - Heizungstausch (Öl gegen Holzpellets) 2022


    Alles von diversen Fachunternehmen erledigen lassen - nur der Bau des Pelletlagerraums erfolgte in Eigenleistung.


    Kann ich die Rechnungen über die Materialkosten für den Bau des Pelletlagerraums in Eigenleistung einreichen oder nicht?


    Angefügte Unterlage zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen hatte ich mir bei meiner BAFA-Antragstellung im Dezember 2021 heruntergeladen. Verwirrt bin ich durch Seite 23 Punkt 8.6:

    Erster Punkt "Eigenleistungen" steht durchgestrichen in der Auflistung.

    Würde dieser "normal" wie alle weiteren Punkte in der Auflistung stehen, so würde ich davon ausgehen, Eigenleistungen sind nicht förderfähige Kosten.

    Da der Punkt nun jedoch farbig durchgestrichen ist, weist dies doch auf die Änderung gegenüber der Vorversion hin und ich nehme an, es ist so zu interpretieren, dass "Eigenleistungen" ab jener Version 2.0 wieder förderfähig sind, oder?


    Zumal es mir persönlich bei Eigenleistungen nicht um die Abrechnung der eingebrachten privaten Arbeitsleistung geht, sondern rein um die Kosten für den Pelletlagerbau eingekaufte und verbaute Material. Also falls die BAFA unter Eigenleistungen die reine Arbeitsleistung meint, so beabsichtige ich eh nicht diese abzurechnen, ich beabsichtige, falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültiger Richtlinie möglich, die Rechnungen der Materialkosten mit einzureichen.


    Ich bedanke mich vorab für Ihre Antworten.


    Beste Grüße

    Nati

  • Material Kosten werden nur gefördert, wenn es ein Fachbetrieb einbaut. So mein Kenntnisstand

  • Meine (reinen) Materialrechnungen wurden ausnahmslos nicht anerkannt.



    Aber Einreichen kostet ja nichts , kannst es ja versuchen. Vielleicht wird es heute anders gehandhabt.

  • Hallo Baschner,


    von war denn Dein Antrag? Soweit ich weiß gelten ja immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung und da die sich ja in den letzten Jahren stetig geändert haben... Verwirrung pur. Ich habe Dezember 2021 beantragt.


    Ich weiß sicher durch Bekannte, dass in 2020 definitiv noch Eigenleistungen gefördert wurden. Auch sowas wie Farbe zum Streichen des Heizungsraums oder neue Fliesen im Heizraum...

    Und derzeit ist es wohl auch wieder der Fall, dass Eigenleistungen gehen wegen Handwerkermangel.


    Aber wann welche Umstellung stattfand? Daher die pdf-Anlage, die bei Antragstellung runtergeladen habe. Ich habe den Eindruck aus der angefügten Version 2.0, dass mit jenem Zeitpunkt Eigenleistungen wieder gingen. Kann sie allerdings nicht zuverlässig interpretieren, rein meine Annahme aufgrund blau durchgestrichen. Wie verstehst Du es?


    Aus Interesse: D.h. Du hast Obi, Bauhaus und Co. Quittungen über OSB-Platten, Schrauben etc. hochgeladen und erläutert, was Du damit gebaut hast?


    Gruß

    Nati

  • Der Antrag war aus 03/22.


    Es waren zb. Materialrechnungen und Belege für Material für das Betonfundament und zb. für die Rohrisolierungen (zb Rockwool).

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