BAFA - Zuwendungsbescheid - Verwendungsnachweis

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von PetervomBerg.

  • Hallo zusammen,


    zur Absicherung meines Verständnisses stelle ich die Frage: Bis wann muss ich zwingend den Verwendungsnachweis einreichen, um nicht die Förderbewilligung und Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses zu verlieren?

    Angefügt der Zuwendungsbescheid zur Installation Biomasseanlage und die unter IV. angesprochene Nr. 6.1 ANBest-P, die mich in der Hinsicht total verwirrt.


    Ich bedanke mich und grüße herzlichst.

  • Lieben Dank für die Antwort, Peter. :)


    Heute ist beim Osteressen im Verwandtschaftskreis nämlich eine Diskussion entbrannt, ob es tatsächlich Ende des Bewilligungszeitraums 17.02.2024 plus 6 Monate, demnach 17.08.2024 bedeutet.


    Denn ein Familienmitglied meinte, er habe gehört für die Einreichung des Verwendungsnachweises sei vom Datum der Umsetzung der Maßnahme auszugehen und darauf die 6 Monate zu rechnen.

    Sprich es sei auszugehen vom individuellen Umsetzungstermin (Abschluss der Maßnahme), z.B. dem 15.12.2022 und damit wäre es dann der 15.06.2023. Nur im Maximalfall, sofern man wirklich die Maßnahme am letzten Tag des Bewilligungszeitraums beendet, wäre eine Einreichung des Verwendungsnachweises am 17.08.2024 noch ok.


    Damit hat er natürlich Verwirrung gestiftet; vielleicht war dies mal so oder es gilt nicht für diese Einzelmaßnahme, sondern eine andere BAFA-Förderung... Aber man wird ja dann doch unsicher, ob man was falsch interpretiert hat.


    Also gilt für den Verwendungsnachweis stets als letzter Einreichungstermin 17.08.2024, ganz unabhängig davon wann der tatsächliche Termin der Maßnahmenumsetzung war, solange dies natürlich im Bewilligungszeitraum stattfand. Richtig?


    Viele Grüße!

  • Hallo Peter,


    das bedeutet demnach bei dem oben angefügten Zuwendungsbescheid:


    Egal ob obiger Antragsteller seine Maßnahme am 28.02.2022 abschließt - also zwei Wochen nach Beginn des Bewilligungszeitraums (=14.02.2022)


    oder


    er die Maßnahme erst am 03.02.2024 abschließt - also zwei Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums (=17.02.2024),


    immer hat er bis Ende des Bewilligungszeitraums plus 6 Monate (=17.08.2024) Zeit seinen Verwendungsnachweis einzureichen?


    Mein Verständnis basierend auf Deiner Erläuterung: Im ersten Fall dürfte er sich demnach vom 28.02.2022 bis 17.08.2024 Zeit den Verwendungsnachweis einzureichen, im zweiten Fall hätte er dafür nur Zeit vom 03.02.2024 bis 17.08.2024.


    Korrekt?


    Servus

    Martin

  • zum besseren Verständnis.... die Anlage muss zwischen Beantragung und Ende des Bewilligungszeitraums eingebaut werden. Ist das erfolgt hat er Zeit den Verwendungsnachweis bei der BAFA einzureichen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungsbescheides.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!