BAFA Förderung-falsche Angaben

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.436 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von DP3LINU.

  • Hallo zusammen, kurze Frage ..

    Ich habe heute die Rückmeldung der BAFA bekommen in der die eingereichten Unterlagen vom HB ersichtlich sind.

    Jetzt ist es das zweite mal ,dass es nicht den Tatsachen entspricht. Beim ersten Mal hat der HB Unterlagen eines anderen Kunden hochgeladen. Nun ist es so ,dass zwar meine Unterlagen vorliegen aber es ist eine falsche (alte)Heizung angeben. Sowohl Typ und Baujahr entsprechen nicht den Tatsachen. Weiterhin ist das angegebene Speichervolumen falsch anstelle der niedergeschriebenen 3000l habe ich nur 2340l Speicher. Hinzu kommt ,dass ein Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt wurde.

    Wie ist eure Meinung dazu ? Wie soll ich mich verhalten ?


    Grüße Flori

  • Die Angaben berichtigen, damit das Papier mit den Tatsachen im Keller übereinstimmt. Das wäre mein Ansatz.

  • Definitiv die Angaben korrigieren und den hydraulischen Abgleich einfordern. Die Berechnung dafür muß auf Verlangen vorgelegt werden können. Falsche Angaben zu Kesseltyp und Puffervolumen fallen spätestens bei der Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister auf, da er diese auf seinem Abnahmeprotokoll festhält.

    Eventuell einen neuen Heizungsbauer suchen, denn Deiner scheint völlig überfordert zu sein, selbst die einfachsten verwaltungstechnischen Aufgaben zu erledigen.

  • Definitiv die Angaben korrigieren und den hydraulischen Abgleich einfordern. Die Berechnung dafür muß auf Verlangen vorgelegt werden können. Falsche Angaben zu Kesseltyp und Puffervolumen fallen spätestens bei der Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister auf, da er diese auf seinem Abnahmeprotokoll festhält.

    Eventuell einen neuen Heizungsbauer suchen, denn Deiner scheint völlig überfordert zu sein, selbst die einfachsten verwaltungstechnischen Aufgaben zu erledigen.

    Okay da muss ich dir leider recht geben..

    Aber .. wie ist es mit weiteren entstehenden kosten ? Trage ich die oder der jetzige HB ? Alles in allem wurde bei meiner Anlage recht viel gepfuscht.

  • War der hyd. Abgleich beauftragt worden ? Also ein Teil der vom HB zu leistenden Tätigkeiten ?

    Wurde ein hydr. Abgleich in Rechnung gestellt ?

  • War der hyd. Abgleich beauftragt worden ? Also ein Teil der vom HB zu leistenden Tätigkeiten ?

    Wurde ein hydr. Abgleich in Rechnung gestellt ?

    Auf der Rechnung steht nichts ,dort sind nur Materialkosten aufgeführt nichtmal Arbeitslohn. Geschweige denn Inbetriebnahme ,Hyd. Abgleich noch sonst was. Also ist es so ,dass ich als Kunde der keinerlei Ahnung der Materie hat den HB damit beauftragen muss ? Ich meine gelesen zu haben, dass dieser für den Förderantrag bindend ist. 🤷🏼‍♂️

  • Welche weiteren Kosten? Bei einer BAFA-geförderten Heizungssanierung war bisher ein hydraulischer Abgleich Pflicht, was sich nicht geändert haben dürfte. Das weiß auch der Heizungsbauer. Welche Aufgaben Vertragsbestandteil sind, ist im Angebot/Vertrag des Heizungsbauers aufgeführt. Wenn der hydraulische Abgleich dort aufgeführt ist und nicht erbracht wurde, dann besteht kein Zweifel, daß der Heizungsbauer ihn noch leisten muß - ohne extra Berechnung. Ist er nicht aufgeführt, solltest Du einen Anwalt fragen, ob er zusätzlich bezahlt werden muß oder vom Heizungsbauer bereits hätte einkalkuliert werden müssen, da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt. Allerdings sehe ich dieses Szenario eher als schwierig an, weil Du der Partner der BAFA bist und nicht der Heizungsbauer, also ist es Deine Aufgabe, für die korrekte Abwicklung der Maßnahme zu sorgen. Einfach alle Verantwortung auf den Heizungsbauer abwälzen, geht leider nicht.


    edit: Auf der Rechnung muß der Arbeitslohn übrigens separat ausgewiesen sein!

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