Bafa BEG: Fristverlängerung aus 2022 beantragen. Was zählt?

There are 2 replies in this Thread which was already clicked 7,179 times. The last Post () by Nickelpiff.

  • Hallo,


    ich muss hier mal zum Thema Fristverlängerung nachfragen, weil ich nichts 100%iges im Netz finde.


    Leider hat sich die ganze Sanierung bei mir in die Länge gezogen. Habe nach 23 Jahren meinen Arbeitgeber gewechselt.

    In der neuen Firma ist viel zu tun. Ausserdem ist mein Heizungsbauer stark ausgelastet. Alles in allem war das jedenfalls nicht förderlich für unsere Sanierung.

    Es ist vieles liegen geblieben das es jetzt aufzuholen gibt.


    Das erste Jahr ist bald um, und eigentlich geht es demnächst erst richtig los.


    Hier meine Fragen:


    1. Was zählt um einen Antrag auf Fristverlägerung zu stellen? Das Datum der Antragstellung (30.07.2022) oder das Datum an dem der Zuwendungsbescheid (27.10.2022) kam?


    2. Habe auch gehört man soll auch die Fristverlängerung nicht zu früh stellen. Ca. 6 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres. Stimmt das?


    3. Wie stellt man den Antrag. Gibt es da ein Musterantrag. Bei den Dokumenten im Bafa-Portal habe ich nichts gefunden. Schreibt man die per Mail an?


    4. Stimmt es das man erstmal nur 12 Monate beantragen kann und dann ggf. nochmal 12 Monate?


    Hoffe Ihr könnt mir da etwas unter die Arme greifen. :)


    Grüße

    Helmut

  • Hallo,


    ich habe das im "WWW" gefunden: https://www.energie-fachberate…foerderung-1667416728.php


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Ok.

    Danke, das heißt 12 Monate verlängern geht.

    Und es wäre sogar möglich nochmal 24 Monate dranzuhängen wenn ich das nicht verschuldet hätte.

    Und Bewilligungsbescheid ist ja dann der Zuwendungsbescheid.


    Liebe Grüße

    Helmut

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