Bafa Oktober 2023: Kombinationspflicht Biomasse/Solar aufgehoben?
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Hallo Peter,
die Tabelle ist mit Stand 01.01.2023 gekennzeichnet und ist tatsächlich verwirrend. Ich weiß jetzt nicht, wie die Tabelle vorher ausgesehen hat, aber man kann nicht (mehr) direkt ablesen, was man als Föderung bei einer (hybriden) Biomasseheizung erhält. Außer man geht davon aus, dass solche hybriden Biomasseheizungen generell als "innovative Heizungstechnik auf Basis EE" gelten. Im aktuellen Text der BAFA, wo diese Tabelle vermutlich her stammt, wird die Kombinationspflicht jedoch explizit aufgeführt:
- Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
Wenn das so ist, dann macht es eigentlich keinen Sinn, Biomasseheizungen separat auszuweisen?
Hinweis: Im Eingangsbeitrag von Peter habe ich das Bild mit der Dateiendung .bmp gegen eine Datei mit .jpg ausgetauscht (verkleinert). Dadurch kann man das Bild, ohne den Umweg als Download, direkt betrachten.
Viele Grüße von Karlheinz

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Ich musste/durfte vor ein paar Tagen mit KFW und BAFA telefonieren.
Die scheinen derzeit auch überfordert.
Scheinbar ist es ab 01.01 so, das Holzheizer (Scheitholz,Hackschnitzel, Pellets) nicht 65% erfüllen, sondern 100%.
Eine Kombinationspflicht ist dann wohl nicht mehr gegeben.... das aber nur unter Vorbehalt.
Wer hat und kann verzichtet auf die ganzen Förderungen und installiert nach guter Verhandlung selbst.
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Ich musste/durfte vor ein paar Tagen mit KFW und BAFA telefonieren.
Die scheinen derzeit auch überfordert.
Scheinbar ist es ab 01.01 so, das Holzheizer (Scheitholz,Hackschnitzel, Pellets) nicht 65% erfüllen, sondern 100%.
Eine Kombinationspflicht ist dann wohl nicht mehr gegeben.... das aber nur unter Vorbehalt.
Wer hat und kann verzichtet auf die ganzen Förderungen und installiert nach guter Verhandlung selbst.
Warum soll man auf die Förderung verzichten Eigenleistungen sind ja wieder förderfähig bzw das Mterial Kessel Zubehör etc . Dafür bieten wir z.B Selbstbaupakete mit begleitendem Selbsteinbau an. Dann klappt es auch mit der BAFA in Eigenleistung
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hm.... wurde mir anders mitgeteilt.
Ich frage nach!
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das kannst du doch in den Bafa Statuten nachlesen. Material das in Eigenleistung verbaut wird ist förderfähig aber keine Umfeldmaßnahmen. Also das bedeutet Kessel Pufferspeicher Frischwasserstation Schornstein Anschlusszubehör... darauf bekommst du die volle BAFA Förderung. Nur nicht auf deine Arbeitszeit. Auch nicht auf die Materialien der Umfeldmaßnahmen wie z.B Farbe oder Fliesen im Heizungsraum. Letztendlich brauchst du noch die Fachunternehmererklärung und ein formloses Schreiben das alles ordentlich eingebaut wurde vom Fachunternehmer. Also wenn du dahin gehen Fragen hast oder Unterstützung brauchst gerne PN
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