Muss ich den wassergeführten Kamin stilllegen?

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  • Hallo zusammen,


    wir möchten eine Immobilie erwerben, welche einen Kamnin verbaut hat, vermutlich aus 2007. Bei diesem handelt es sich um den Wassergeführter Kamin IDRO 50 von Edilkamin (mit Grillspieß-Kombi). Er wird neben einer Ölheizung und Solarthermie-Platten für die Erzeugung von Warmwasser genutzt. Der zuständige Bezirksschornsteinpfleger hat keine Stilllegung angedroht, obwohl ihm alle entsprechenden Daten vorliegen. Bei Nachbarn hat er das wohl schriftlich gemacht. Daher geht der heutige Eigentümer davon aus, dass er auch in 2025 vielleicht weiter betrieben werden dürfte. Ein Partikelfilter o.ä. wurde nicht nachträglich/zustäzlich eingebaut.


    Es gibt ja ein paar Datenbanken in welchen Kamine aufgeführt sind, die von Edilkamin finde ich allerdings nirgends. Datenblatt im Anhang und unter: https://www.ofenseite.com/medi…ntage%20+%20Bedienung.pdf

    Freue mich daher auf euren Input. Danke!



    Gruß

  • Kann jemand bewerten ob ich den Kamin weiter betreiben darf? Wenn ich den Wert von 0,091 Vol% in CO2 CO-Ausstoß in mg umrechne bin ich unter dem Grenzwert (falls korrekt gerechnet). Das Gerät kennt niemand?

  • Der Vorbesitzer muß in regelmäßigen Abständen die Anlage prüfen lassen und somit muß er die entsprechenden Messprotokolle haben. Falls er das nicht hat, könnte die Anlage Ende 2024 ihre Zulassung verlieren, sofern ihr die Einhaltung der Grenzwerte nach Immissionsschutzverordnung nicht nachweisen könnt. Das betrifft Staubgehalt und Kohlenmonoxid. In den Herstellerdokumenten fand ich leider keine passenden Angaben.

  • Etaminator

    Changed the title of the thread from “Muss ich den Kamin stillegen” to “Muss ich den wassergeführten Kamin stilllegen?”.
  • Hallo,

    nachstehend ein wenig zu lesen:


    Wann ist ein wasserführender Kaminofen messpflichtig?
    Ob ein wasserführender Kaminofen messpflichtig ist, hängt von seiner Einstufung ab. Entweder als Einzelraumfeuerstätte (Ofen) oder als Zentralfeuerstätte…
    luuma-energy.de


    Gruß, Michael

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Bei diesem handelt es sich um den Wassergeführter Kamin IDRO 50 von Edilkamin (mit Grillspieß-Kombi). Er wird neben einer Ölheizung und Solarthermie-Platten für die Erzeugung von Warmwasser genutzt.

    Hi,


    das ist doch nicht die Hauptheizung somit gar nicht messpflichtig. Die Heizung ist doch Öl.... Mein Schornsteinfegermeister hat gesagt wir geben deine Ölheizung als Hauptheizung ein, dann müssen wir den Kaminofen nicht messen. Somit ist der raus aus der Gleichung.


    Gruß,

    Semml

  • Die Frage war nicht die Messpflicht, sondern ob er überhaupt noch betrieben werden darf

  • Raus aus der Gleichung heisst aber ja trotzdem dass er den Vorgaben der BimSchV entsprechen muss oder verwechsel ich das?

  • Hallo


    wenn Du die Einhaltung der erforderlichen Werte nachweisn kannst, darf er weiter betrieben werden. Wenn nicht dann nicht. Erforderliche Werte Wirkungsgrad, Kohlenmonoxidausstoß, Staubemmision.

    Frag Deinen Kaminkehrer. Die habe oft vollständigere Listen um das zu bewerten. Wenn Du oder Er keine Werte hat wird Er Deinen Kaminofen stilllegen.


    Ggf noch ein Tipp - schau mal auf die alten Kaminkehrerrechnungen und die Ergebnisse der Feuerstättenschau was dort drin steht.


    ciao Peter

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