Heizkostenabrechnung Pelletheizung im Mehrfamilienhaus

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  • Hallo,

    Ich hab eine Frage zur Heizkostenabrechnung in einem Mehrfamilienhaus.

    Wie wird die produzierte Gesamtwärmemenge bei einer Holzpelletheizung ermittelt, reicht es die Gesamtwärmemenge über den Pelletsverbrauch zu ermitteln. Oder muss es eine Messeinheit geben, die die tatsächlich produzierte Wärmemenge erfasst?

    Im Haus meiner Lebenspartnerin schwankt der Verbrauch bis zu fast 40% pro Jahr, obwohl die Wohnungen ähnlich bewohnt werden.Ich kann das anhalt der mir vorliegenden Daten nicht nachvollziehen.

    Gibt es da irgendwo rechtliche Vorgaben?

    Ich habe bis jetzt nichts gefunden.

    Danke Hans

  • 855

    Approved the thread.
  • Etaminator

    Changed the title of the thread from “Heizkostenabrechnung” to “Heizkostenabrechnung Pelletheizung im Mehrfamilienhaus”.
  • na,na, da hast du dir aber nicht viel Mühe gemacht. :)


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    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Wie wird die produzierte Gesamtwärmemenge bei einer Holzpelletheizung ermittelt, reicht es die Gesamtwärmemenge über den Pelletsverbrauch zu ermitteln. Oder muss es eine Messeinheit geben, die die tatsächlich produzierte Wärmemenge erfasst?

    Ok, ich bin jetzt kein Eigentümer eines MFH und habe auch sonst nichts mit Heizkostenabrechnungen zu tun.


    Die gesamte erzeugte Wärmemenge sollte zunächst über einen Wärmemengenzähler (WMZ) am Wärmeerzeuger (Kessel) aufgezeichnet werden. Über die Menge an verbrauchten Pellets kann man das nur unzureichend ermitteln und auch diese Angaben über die Menge könnte man manipulieren.

    Die Kessel und Rohrleitungsverluste werden mittels Faktor dann in die gesamte erzeugte Wärmemenge integriert.


    Die Verteilung auf die einzelnen Einheiten sollte idealerweise auch wiederum mittels WMZ geschehen. Ist das aufgrund der Anlagenstruktur nicht möglich, wird über Wärmezähler an den einzelnen Heizkörpern und der Quadratmeter der einzelnen WE ermittelt.


    Sollte eine zentrale TWW Bereitung vorhanden sein, so ist auch mittels WMZ, Kaltwassereingangszähler und Wohnungswasserzähler abzurechnen.

    Pelletskessel Ecolyzer Nennleistung 16 KW (vorm. Atmos D15 + Brötje Ölkessel), 800 ltr. Pufferspeicher mit SLS-System von Solarbayer, 140 ltr. WW Speicher, 80 ltr. E-Speicher von Stiebel Eltron,
    Heizungsregelung KMS von OEG, LC zwecks visueller Verbrennungsüberwachung. Hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage. Pumpe: Wilo stratos pico 25/1-4

  • Hallo Hans,


    Die Gesamte Wärmemenge (deine Pelletmenge) brauchst Du nicht über einen Wärmemengenzähler zu erfassen.

    Du mußt nur die Zukaufmenge über die Heizperiode erfassen und den Restbestand am Jahresende berücksichtigen. (ergibt dann die Kosten in Euro)

    Allerdings kann dann der Nebenkostenabrechner über entspr. Tabellen den Gesamtenergiebedarf des Hauses rechnerisch ermitteln. (KWh/Jahr)


    Die einzelnen Wohnungen benötigen jedoch einen Wärmemengenzähler.


    Über diese einzelnen Wärmemengenzähler werden dann die Kosten der gekauften Energie (z.B. Peletts) zugeordnet.


    Das ist aber nicht so einfach wie es scheint.

    Denn es gibt noch weitere Punkte, die man beachten muß.


    1. CO2 Abgabe:


    Ab dem Jahr 2023 muß auch noch die CO2 Abgabe je nach Energiebedarf des Hauses auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

    Umso schlechter die Dämmung des Hauses ist, umso größer wird der Vermieteranteil. (KWh/qm/Jahr)


    2. Stromverbrauch der Heizung:


    Wird auch teilweise als sog. Allgemeinstrom umgelegt und den Heizkosten zugerechnet.


    3. Energiebedarf für Warmwasser:


    Auch die Erzeugung des Warmwassers muß über einen extra Wärmemengenzähler erfaßt werden.



    Eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung kann eigentich nur von einer Firma erstellt werden, die darauf spezialisiert ist.

    Hier gibt es eine zugehörige Software, die jährlich auf die sich ändernden Gesetzesvorgaben angepaßt wird.


    Sicher kann man bei einer Einzelwohnung auch selbst versuchen, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

    Mit absoluter Sicherheit würde ich jedoch sagen, daß dies nur gut geht, wenn der Mieter dies auch so akzeptiert.


    Kritisch wird es immer dann, wenn die Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt wurde und der Mieter eine relativ hohe Nachzahlung zu begleichen hat.


    Beispiel:


    Bei einem 5 Familienhaus (5 Mieter) benötigt man folgende Zähler:


    6 Wärmemengenzähler (5 x für Wärme der 5 Wohnungen und 1 x für Brauchwasser)

    Für jede Wohnung einen Kaltwasserzähler und je einen Warmwasserzähler - insgesamt also 10 weitere Zähler;

    Für jede Wohnung einen Stomzähler und einen Allgemeinstromzähler - insgesamt also 6 weitere Zähler;


    Alle Zähler am Jahresende oder bei Mieterwechsel ablesen.

    Pelettstand (oder Ölstand) ablesen;

    Bei Zählertausch die alten und neuen Zählerstände berücksichtigen.

    Die Zähler (für WW, KW und Wärme) müssen alle 5 bzw. 6 Jahre getaucht werden (Eichpflicht);


    Dann hat man noch einen sog. Hauptwasserzähler, der den gesamten Wasserverbrauch ermittelt.


    Das ist aber nur das Thema Heizkosten bei einer Nebenkostenabrechnung.

    Für einer kompletten Nebenkostenabrechnung sind noch mindestens 10 bis 15 weiteren Punkten zu beachten.

    Rauchmelder, Haftpflichtvers., Wohngebäudeversicherung, Mietkosten für Zähler, Kaminkehrerkosten, Müllabfuhr, Kanal- und Wassergebühren .... u.s.w.


    Es muß auch festgelegt werden, wie die entsp. Nebenkosten umgelegt werden - über Quadratmeter der Wohnung oder über die Personenanzahl, oder über die Zählerwerte;

    (wird im Mietvertrag vereinbart)

  • Wenn Dein Verbrauch mehr also 40 % schwankt, dann machen wir einmal eine kleine Rechnung. (hier mit Heizöl - gilt aber für Pelletts analog)


    Am 31.Dezember 2022 - Restbestand im Tank (oder Bunker) 1500 Ltr.

    Am 31.Dezember 2023 - Restbestand im Tank (oder Bunker) 500 Ltr.


    Zukaufmenge im Jahr 2023 = 3000 Ltr.


    Wie hoch ist dann der Verbrauch im Jahr 2023 - das wird in der Nebenkostenabrechnung des Jahres 2023 berücksichtigt.

  • Wie wird die produzierte Gesamtwärmemenge bei einer Holzpelletheizung ermittelt, reicht es die Gesamtwärmemenge über den Pelletsverbrauch zu ermitteln. Oder muss es eine Messeinheit geben, die die tatsächlich produzierte Wärmemenge erfasst?

    Im Haus meiner Lebenspartnerin schwankt der Verbrauch bis zu fast 40% pro Jahr, obwohl die Wohnungen ähnlich bewohnt werden.Ich kann das anhalt der mir vorliegenden Daten nicht nachvollziehen.

    Gibt es da irgendwo rechtliche Vorgaben?

    Hallo Hans,


    Deine Frage ist zwar aus verständlichen Gründen nachvollziehbar, aber das gefragte ist für eine rechtlich sichere Heizkostenabrechnung leider völlig ungeeignet.


    Also worum geht es Dir?


    Um die Schwankungen bei Pelletskauf oder um die Heizkostenabrechnung?


    Viele Grüße, Uwe

    Holzvergaser in Betrieb seit 2014

    Rennergy 40kw Kessel mit Anzündautomatik etc., baugleich mit Hargassner


    Hier gehts zu meiner Neuvorstellung


    Holzbeschaffung mit, Stihl MS, Fahr D180 und Posch Hydromat 15


    Wärmeerzeugung ca. 40.000 KW/h im Jahr

  • 1. CO2 Abgabe:


    Ab dem Jahr 2023 muß auch noch die CO2 Abgabe je nach Energiebedarf des Hauses auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

    Umso schlechter die Dämmung des Hauses ist, umso größer wird der Vermieteranteil. (KWh/qm/Jahr)

    Habe mich zu diesem Thema interessehalber eingelesen und festgestellt, dass Pellets und Biomasse allgemein als Energieeträger im Rechner des BMWK (co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1) und auch auf anderen Seiten nicht auswählbar sind. Hier erscheint neben den fossilen Brennstoffen nur die Fernwärme. Möglicherweise betrifft diese Steuer nicht die Pelletheizungen?

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