Feuerstättenschau Termin

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  • Hallo Foren-Mitglieder,


    wir bitten um Eure fachkundige Beurteilung und Auskunft.


    Wir haben in 2023 unsere Heizung getauscht, indem wir die alte Öl-Heizung durch eine neue Pellet-Heizung ersetzt haben.

    Im Zuge des Austauschs der Feuerstätte fand am 22.11.2023 eine Feuerstättenschau der neuen Pellet-Heizung statt. Gleichzeitig wurde der vorherige Feuerstättenbescheid (= Feuerstättenbescheid der alten Öl-Heizung) vom 18.08.2021 widerrufen und ein neuer Feuerstättenbescheid (= Feuerstättenbescheid der neuen Pellet-Heizung) am 22.11.2023 erstellt.


    Nun folgende Situation:

    Unser Bezirksschornsteinfeger, der im Übrigen seit jeher alle Schornsteinfegertätigkeiten bei uns ausführt, hat uns angeschrieben und sich für eine Feuerstättenschau am 22.11.2024 angekündigt.


    Wir fragten nach, weshalb er beabsichtigt, am 22.11.2024 eine Feuerstättenschau durchzuführen, wenn doch die letzte Feuerstättenschau gerade erst 1 Jahr zuvor am 22.11.2023 stattfand. Ausgehend von § 14 Abs. 1 SchfHwG, dass die Feuerstättenschau innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren 2 Mal durchzuführen ist, wobei eine Feuerstättenschau frühestens 3 Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden darf, hatten wir erwartet, die nächste Feuerstättenschau findet nach mind. 3 Jahren, daher ab dem 22.11.2026 statt und nicht bereits nach 1 Jahr am 22.11.2024.


    Daraufhin erhielten wir die knappe Antwort, der Termin der nächsten Feuerstättenschau richtet sich nach der letzten Feuerstättenschau der alten Öl-Heizung (18.08.2021), deshalb ist die Feuerstättenschau in 2024 fällig.


    Wir sind irritiert. Dies aus zwei Gründen:

    1) Es erscheint uns unlogisch, dass Aufsatzpunkt für den nächsten Termin der Feuerstättenschau nicht der Termin der tatsächlich zuletzt durchgeführten Feuerstättenschau am 22.11.2023 sein soll, sondern ein älterer Termin, nämlich der Termin der davor noch an der alten Öl-Heizung durchgeführten Feuerstättenschau am 18.08.2021.

    2) Es erscheint uns eigenartig und gänzlich nicht nachvollziehbar, dass darüber hinaus für den nächsten Termin zur Feuerstättenschau der Pellet-Heizung weiterhin die alte Feuerstätte, die nicht mehr existente, verschrottete Öl-Heizung relevant sein soll und diese weiterhin die Grundlage bilden soll.


    Das Vorgehen des Schornsteinfegers bedeutet nun, bereits ein 1 Jahr nach der tatsächlich letzten Feuerstättenschau am 22.11.2023 soll die nächste Feuerstättenschau durchgeführt werden und dies nur weil die abgeschaffte Öl-Heizung jetzt dazu fällig gewesen wäre. Dieses Vorgehen ist für uns nicht nachvollziehbar. Leider erhielten wir keine Erklärung, nur ein "ist halt so".


    Darum unsere Fragen an die Foren-Mitglieder:

    Ist das Vorgehen des Schornsteinfegers korrekt?

    Warum soll die Basis für die Festlegung des nächsten Termins zur Feuerstättenschau die vorletzte Feuerstättenschau vom 18.08.2021 durchgeführt an der Alt-Feuerstätte, der längst abgeschafften Öl-Heizung sein?


    Es fand doch ein Austausch der Feuerstätte statt, was zu einer neuen Ausgangslage führt. Es hat ja seinen Sinn, dass bei Austausch der Feuerstätte eine neue Feuerstättenschau durchgeführt wird, der Feuerstättenbescheid der abgeschafften Öl-Heizung widerrufen und ein neuer Feuerstättenbescheid für die neu eingebaute Pellet-Heizung erstellt wird.


    Ist es nun nicht folgerichtig, für die Festlegung des nächsten Termins zur Feuerstättenschau von der aktuellsten, tatsächlich zuletzt durchgeführten Feuerstättenschau vom 22.11.2023 auszugehen, die vor allem auch an der neu eingebauten, jetzt genutzten Pellet-Heizung durchgeführt wurde?


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.


    Herzliche Grüße

    Nathi

  • 855

    Approved the thread.
  • Hallo Nathi,


    willkommen im Holzheizer-Holzvergaser-Forum. :thumbup:


    Danke für deine sorgfältig aufbereitete Frage. Allerdings fürchte ich, dass wir dir hier auch nicht rechtssicher weiterhelfen können. Es gab zwar schon vereinzelt Mitglieder im Forum, die sich als Schornsteinfeger zu erkennen gegeben haben und auch kompetent erschienen, diese haben sich aber schon längere Zeit nicht mehr hier gemeldet.


    Als "normaler Heizer" kann ich deine Argumentation vollkommen nachvollziehen und ich würde in dieser Sache auch nicht locker lassen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass bei der Inbetriebnahme der neuen Heizung tatsächlich eine Feuerstättenschau gemacht wurde und die Rechnung auch entsprechend betitelt ist. Eine rechtssichere Auskunft erhälst du bei der vorgesetzten Behörde (Landratsamt oder Bezirksamt, je nach Bundesland) oder auch bei der Schornsteinfeger-Innung. Bei einer der beiden Institutionen würde ich an deiner Stelle nachfragen, sofern sich der Schornsteinfeger nicht weiter erklären will.


    Ähnliche Fälle wurden auch schon in anderen Heiztechnik-nahen Foren diskutiert, ich habe aber noch keine verbindliche Aussage gefunden, wie die Sache dann letztendlich ausgegangen ist. Schön wäre es, wenn du deine Lösung hier berichten würdest.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Selbstbaulager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VRK-Anlage: 2x CPC21 Star Azzurro Solarpanel (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo


    Meine Meinung: Der Ölkessel wurde demontiert und der Feuerstättenbescheid widerrufen. Mit dem Widerruf sind alle Pflichten und Rechte erloschen. Wie kann sich der Kaminkehrer auf einen widerrufenen Bescheid beziehen? Ist nicht logisch für mich. Und für den neuen Kessel gilt der neue Feuerstättenbescheid und die neuen Fristen.

    Hast Du die Anwort warum nach den Fristen des Ölis geprüft werden soll, schriftlich. Wenn nein dann schriftlich anfordern und an die Innung wenden.

    Für meinen Begriff überschreitet der Kaminkehrermeister damit seine Befugnisse/Machtmissbrauch zu seinen eigenen Gunsten.


    ciao Peter

  • Seh ich auch so... Dem ist langweilig und er will offenbar für bisschen Umsatz sorgen.


    Auf der anderen Seite hat der Bescheid bei uns letztes Mal 14 oder 16€ gekostet. Erschreckend wenig zum Rest ^^

    Jetzt ist natürlich die Frage, ob man sich deswegen das Verhältnis versaut.. Wobei ich schon auch der Meinung bis, dass die nicht machen (können) sollten was sie wollen..

    ETA SH30 Touch Automatik
    ---

  • Mein Verstädnis (aber ich habe es mir auch nur im Internet angelesen) ist, dass es sich um 2 unterschiedliche Prozesse handelt. Ich hatte das gleiche Thema ebenfalls mit dem Heizungswechsel in 2022.


    Die Abnahme aus dem Jahr 2023 zählt nicht als Feuerstättenschau. Du hast dafür zwar einen Feuerstättenbescheid bekommen, allerdings auf Grundlage der Bauabnahme und der neuen Überprüfungsintervalle der neuen Anlage.


    Die letzte Feuerstättenschau war 2021, sodass die nächste Feuerstättenschau dieses Jahr fällig ist. Eine Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass zwischen der ersten und der zweiten Prüfung mindestens drei Jahre liegen müssen. Genau das ist der Grund warum er jetzt dieses Jahr anrücken will.

  • Ich verstehe dass so:


    Feuerstättenschau ist nicht nur der Heizraum.

    Wenn der Bezirksschornsteinfeger bei uns Feuerstättenschau macht, geht er durch das Haus, Garage, Nebengebäude und schaut ob jeder Ofen gemeldet und richtig (Abstand zur Wand, Blech/Glas am Boden) angeschlossen ist.


    Vielleicht hat er damals nur die Heizung abgenommen. (Neu Daten aufgenommen, Rauchrohr überprüft, usw.)

  • Hallo Nathi


    eine rechtssichere Erklärung oder den Verweis auf die entsprechende Verordnung habe ich dir leider auch nicht.

    Aber mein Nachbar hatte auch mal ein Problem mit der Feuerstättenschau und dieser hat damals (2023) Kontakt mit der Schornsteinfeger- Innung aufgenommen. Die Innung konnte eine "Klärung" herbei führen und die Kosten für die Besagte Feuerstättenschau hat der Nachbar vom Bezirksschornsteinfeger "erlassen" bekommen.


    Der Sachverhalt beim Nachbar war folgender.

    2020 wurde dessen Beistellkessel (Holz / kohle) durch den Bezirksschornsteinfeger Stillgelegt aufgrund der Abgaswerte. Das Ofenrohr hat der Nachbar selbst demontiert.

    2022 hat der Nachbar die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht und hatte somit keine Brennstelle mehr im Haus.

    2023 kam in seiner Abwesenheit der Bezirksschornsteinfeger und hatte dessen Frau gesagt, er müsse eine Feuerstättenschau durchführen.

    Gutgläubig (weil ja auch bekannter Schornsteinfeger der immer da war) hat die Frau dies durchführen lassen.


    Daraufhin hat der Nachbar eine Rechnung bekommen über ein mal Schornstein kehren + Feuerstättenschau Beistellkessel.


    Für einen durch den Bezirksschornsteinfeger stillgelegten Beistellkessel eine Feuerstättenschau incl. Schornstein kehren ist irgendwie "Überflüssig".


    Jedoch war der Bezirksschornsteinfeger dahingehend nicht einsichtig und hatte Argumentiert: Solange der Kessel noch nicht abgebaut ist (Ofenrohr entfernen ist kein Abbau) bleibt die Feuerstättenschau (2 x in 7 Jahren) bestehen.


    Schornstein reinigen wurde jedoch auch vom Bezirksschornsteinfeger selbst als unnötig angesehen.


    Wie gesagt, die Schornsteinfeger- Innung hatte damals für Klärung sorgen können und der Nachbar musste nichts bezahlen.


    Nachbar meinte, zum Glück hab ich jetzt ne Wärmepumpe und muss mich nimmer mit dem Berufsstand "herumschlagen".

    Ob er jedoch Glücklich wird mit seiner Wärmepumpe bleibt ab zu warten. ;)



    Viel Erfolg bei deinem Anliegen!

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