Heizungtausch alte Ölheizung gegen Öl-Brennwert RLP Fachunternehmererklärung

There are 3 replies in this Thread which was already clicked 181 times. The last Post () by somstef.

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne unsere alte Heizungsanlage gegen eine Brennwertanlage tauschen. Vor ca nem Jahr hatte ich ein ähnliches Projekt hier in RLP durchgeführt. (Habe mal eine Ausbildung zum Heizungsbauer abgeschlossen).

    Der Schornsteinfeger, hatte nur als Auflage uns damals gesagt, das wir den Kessel tauschen können aber der alte Brenner verbauen sollen, da der alte Brenner in seinen Unterlagen steht.


    Ich hatte mir bis dato keine wirklichen Gedanken gemacht. Für unser Eigenheim, habe ich nun eine gebrauchte Brennwertanlage besorgt und auch schon das Abgassystem. Bei dem Gespräch mit dem Schornsteinfeger meinte er nur ohne Fachbetrieb kann und wird er die Anlage nicht abnehmen. Ich war verwundert, da ich ja vor nicht all zu langer Zeit ein ähnliches Projekt im gleichen Bundesland gemacht habe. Ich war am grübeln was denn nun anders ist, leider finde ich keine genauen Infos bzw verstehe ich auch eher schlecht das Beamtendeutsch aus der Bauverordnung.


    Hat der Schorni damals nur ein Auge zugedrückt oder wird eine FUE nur bei Brennerwechsel verlangt und wenn nur der Kessel gewechselt wird, wird keine benötigt?


    Oder vllt kennt jemand einen Betrieb in RLP, der evtl eine Abnahme machen würde oder Teileinbau oder Kompletteinbau machen würde?

    Ich weiß gerade nicht mehr weiter, was für möglichkeiten ich noch habe um die Anlage in betrieb nehmen zu können.


    Schonmal danke für eure Hilfe

  • Hallo somstef,


    willkommen im Holzheizer-Holzvergaser-Forum! :)


    Bei deiner Frage geht es zwar um eine Ölheizung, aber es gibt hier einige Fachleute, die sich auch hiermit auskennen.


    Mein erstes Suchergebnis in Google ergibt, dass es tatsächlich am Austausch des Brenners liegt, ob man eine FUE braucht oder nicht. Zwar haben die Schornsteinfeger einen Entscheidungsspielraum, aber wenn deiner schon so argumentiert, dann wird das ohne FUE wohl nicht klappen.


    Viele Grüße von Karlheinz :)

    Seit Juni 2011:

    ETA Twin: SH30/P25 "noTouch" (Füllraum 150 Liter)

    Hopf Pelletaustragung: 6x UniWok-Saugsonden (Lager für 6 to)

    Paradigma Pufferspeicher: 2x Aqua Expresso (1090 + 958 Liter; seriell verbunden)

    Paradigma FrischWasserStation

    Paradigma VRK-Anlage: 2x CPC21 Star Azzurro Solarpanel (10m²; Aqua-System ohne Glykol)

  • Hallo Du brauchst das Formular:


    Fachunternehmerbescheinigung

    nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 a LBauO zur Errichtung oder Änderung von Feuerstätten.....


    Bin zwar im Vorruhestand aber du kannst mich ja gerne mal anschreiben vielleicht kann ich Dir da helfen.

  • Erstmal vielen Dank für eure Nachrichten.

    Ja bei google kommt mal so mal so die Ergebnisse raus, deshalb wollte ich auch mal hier nachfragen. Ich denke PetervomBerg hat recht, das auch bei Änderungen die FUE eingereicht werden muss, nur ist die Frage was alles schon als Änderung gewertet wird. Ich habe mal ne PN an PetervomBerg gesendet.

    Ich hoffe ja das es irgendeine möglichkeit gibt die Anlage in betrieb nehmen zu können.

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