Das mit dem nicht erlaubten Akku habe ich in den Richtlinien nicht gefunden. Wo steht das?
leider gibt es viel irreführende Werbung...
Die vereinfachte Anmeldung gilt nur für Steckersolargeräte und das sind: eine oder mehrere Panele mit in Summe 2000Wpeak, ein oder mehrerer Wechselrichter mit in Summe 800W max Leistung, Kabel und Stecker.
Akku fällt per Definition nicht unter diese Vorgabe für die vereinfachte Anmeldung und müsste nach VDE AR N 4105 von einem Elektriker gemeldet werden (incl. aller dafür notwendigen E-Formulare).
Und ob der VNB das lediglich nach Meldung im MaStR einfach abnickt oder nicht ist Glücksache, bzw hängt vom VNB ab. Manche machen es so und manche so. Es kann halt sein, dass er Dich ganz schön lange mit irgendwelchen Schreiben nervt und Du die Eier dazu haben musst, das auszusitzen. Die Rechtslage scheint nicht endgültig geklärt zu sein, ich bin der Meinung, dass die Forderung des VNB teilweise überholt ist wenn es zertifizierte Anlagen mit verpolungssicheren Steckern sind, andere wiederum sehen das anders. Ich kenne einen Fall im Bekanntenkreis da hat der VNB damit gedroht den Anschluss stillzulegen, wenn keine Meldung des Speichers über einen Elektriker erfolgt. Er hat daraufhin den Eintrag im MaStR für den Akku gelöscht... den Rest schreibe ich jetzt nicht
Und ob sich ein Akku für ein BKW wirklich lohnt muss jeder für sich selber entscheiden. Im Herbst/Winter ist die Fläche mit 2000Wp einfach zu klein um neben Hausverbrauch noch den Akku zu füllen. Da macht dann auch die kontinuierliche Enladung wenig SInn. Dann noch das Thema Akkuheizung falls im frostgefährdeten Bereich usw. Aber ein schönes Spielzeug für Erwachsene ist es schon. Viele haben so angefangen und dann eine große Anlage gebaut (mich eingeschlossen).