Hallo liebe Forenmitglieder,
ich benötige Euren Rat.
Wir haben eine Pelletheizung, gemäß Feuerstättenbescheid erfolgt "Kehren/Überprüfen" 2 Mal im Jahr.
Mein Bezirksschornsteinfeger erhöht stetig seine Gebühren für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten.
Die deutlichen Preissteigerungen beim "Kehren/Überprüfen":
Juni 2024: 36,30 €
Dezember 2024: 42,12 €
Juni 2025: 49,05 €
Ca. 15% Nettopreiserhöhung von Termin zu Termin - halbjährlich.
Betrachtet man Juni 24 zu Juni 25 sind es fast 35% im Jahr.
Baulich gab es nie eine Änderung, aus solch einem Grund kann keine Preiserhöhung resultieren.
Aufgrund der Rechnung ist die Preissteigerung leider nicht nachvollziehbar, denn dort findet sich nur ein Gesamtbetrag. Die Rechnung ist insofern intransparent.
Konkret steht auf der Rechnung nur eine Zeile:
"Kehr- und Überprüfungstätigkeit, durchgeführt am 23.06.2025; Betrag EUR: 49,05 "
Nachfolgend noch Nettosumme EUR: "49,05", dann die MwSt. und Bruttobetrag.
Wie soll ich die Rechnung prüfen oder den Rechnungsbetrag bzw. die Preissteigerung gegenüber der vorherigen Rechnung nachvollziehen, wenn ich nur den Gesamtbetrag von 49,05 EUR genannt bekomme?
Ich dachte nun daran, vom Bezirksschornsteinfeger aufgrund der erneuten deutlichen Preissteigerung die zugrundeliegende Preiskalkulation anzufordern, die zum in Rechnung gestellten Betrag von 49,05 EUR führt. Ich möchte eine nachvollziehbare Rechnung, insbesondere vor dem Hintergrund, der stetigen deutlichen selbst unterjährigen Erhöhungen.
Was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Schornsteinfeger - unklare und intransparente Rechnung
- Elif7
- Thread is Unresolved
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Das gleiche Thema gab es hier schon, Vielleicht kann es ein Moderator zusammenlegen?
Grundsätzlich sind die Preise je nach Region sehr unterschiedlich. Da sind einige noch weitaus teurer als bei Dir, andere etwas billiger. Die Preise kann der Schorni selbst festlegen. Du kannst natürlich schauen, ob Du einen anderen findest, der das für weniger Geld macht.
Auch könntest Du vielleicht eine Änderung der Kehrintervalle beantragen, damit nur noch einmal im Jahr gekehrt werden muß. Dies wurde bereits hier besprochen. Bei mir hat das geklappt.
Du solltest dann aber selbst darauf achten, daß das Abgasrohr vom Kessel immer schön sauber ist. Dort lagert sich gerne Asche ab, die Du sicher selbst wegkehren kannst.
Bei unserem Schorni steht auf der Rechnung übrigens auch nur "Kehrarbeiten", denn deshalb war er da.
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Kehren kann jeder Kaminkehrer das kann frei vergeben werden.
Nur das Messen ist Sache des Bezirks Schornsteinfeger
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Nur das Messen ist Sache des Bezirks Schornsteinfeger
Das stimmt so nicht. Messen darf auch jeder Schornsteinfeger. Allein die Abnahme und Feuerstättenschau, welche dann zum Feuerstättenbescheid führt, darf nur vom Bezirksschorni gemacht werden. Der legt auch fest, wie oft gekehrt werden muß.
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insbesondere vor dem Hintergrund, der stetigen deutlichen selbst unterjährigen Erhöhungen.
Hab ich gemacht. Als Antwort erhielt ich: "die Inflation geht an mir nicht vorüber..."
Ist schon ein Freifahrtsschein den der Staat da den Jungs ausgestellt hat, den es so wohl auch kein zweites Mal gibt...
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Der 'Freifahrtsschein' hat auch seine Schattenseite. Während die Jungs früher von Haus zu Haus gehen konnten sind sie heute die halbe Zeit mit Fahren beschäftigt. Das noch zweimal wegen den "Unangemeldet? Das geht ja gar nicht" - Typen
Bedenkt man den ganzen Aufwand sind sie eher günstiger als ein Handwerker.
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... mir kommen die Tränen
Ich hatte als Antwort schon
meine Gesellen bekommen jetzt "Westlohn"
überall wo es kein Korrektiv gibt bilden sich solche Auswüchse aus
und die Scheinauswahl des schwarzen Mannes hilft nichts.
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Einfach mal selber den Job machen. Mehrwertsteuer, Sozialversicherung, Kammerumlage, Gehälter, Lohnnebenkosten, Kosten für Fuhrpark, Kosten für Eichung der Messgeräte, Steuererklärung, Einkommenssteuer — und sich dann über den fetten Rest freuen!
Ich kenne keinen Rauchfangkehrer, der es sichtlich zu mehr als ein wenig Wohlstand gebracht hätte.
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Natürlich muss jeder seine Arbeit machen,
aber wie oben beschrieben sind 35 % Steigerung im Jahr nicht normal. Bei gleichzeitig intransparenter Rechnung.
Da darf man schon mal fragen.
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Ach, frag doch mal bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich), die machen gerade 60% mehr für ihre Funktionäre — in einem Jahr. Mit der Begründung, dass es die letzten Jahre keine Erhöhung gegeben hätte … vielleicht hat der Rauchfangkehrer auch bemerkt, dass er seine Kunden subventioniert.
Sind 40 Euro netto in deinen Augen wirklich zuviel für die erbrachte Leistung? Was bekommst du noch im Laden um diesen Betrag?
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Sind 40 Euro netto in deinen Augen wirklich zuviel für die erbrachte Leistung?
Für 10 Minuten Arbeit schon nen stattliches Sümmchen Kugel mit Besen am Seil runter poltern lassen und wieder hochziehen!
Danach den Ruß dem Kunden in der Reinigung lassen und Tschüss...
Glaube Zahnärzte verdienen nicht wesentlich besser

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Habe zuletzt für die Wartung von 61 Fenstern im Büro angefragt und um 1.830 Euro netto angeboten bekommen. Andere Angebote erhielt ich keine. 35 Jahre alte Alu-Kunststoff-Fenster einer bekannten Marke sind offenbar nicht sexy genug.
Der Anbieter war dann in 5,5 Stunden fertig, wir haben wunschgemäß den Zugang den Fenstern freigemacht. Saubere Arbeit, ich kann nicht klagen.
Das kam mir doch recht viel vor, ich fragte vorsichtig nach. War ihm auch egal … "Wie lang es dauert den Job zu machen geht mich nichts an, ich habe eine Leistung bestellt und diese bekommen" — dem war nichts zu entgegnen.
Das war ein guter Stundensatz, meine ich.
Lernkurve: Nun habe ich mir das Einstellwerkzeug und eine Dose WD40 selbst gekauft.
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Gerade kam meine Rechnung für das Kehren am Montag. Und nein, das ist nicht die Jahresrechnung. 1x kehren 1 Kamin
Find ich nicht übertrieben für keine 15min Anwesenheit 😉
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Was meint ihr?
Füße still halten und bezahlen.
Ein günstigeren wirst du nicht finden.
Das ist für 2 mal kehren
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Oh, oder naja, südlich des Weißwurstäpuators sind ja Stundenlöhne scheints etwas höher das das dann wohl in Ordnung ist...
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Ist für mich in Ordnung wenn der Ossi Lohn auf West Niveau angehoben wird. Dann aber bitte solche Kosten, Mieten usw auch
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.. ich sehe wir kommen von Pontius zu Pilatus.
Jeder soll doch gern verdienen so viel er möchte. Nur Begründungen Ost West nach 35Jahren sind einfach Quatsch.
Es hat sich ein Einkommens- und Vermögensgefälle unter den gegebenen Voraussetzungen in verschiedenen Regionen eingestellt.
Das ist eher normal. Nicht nur Ost West.
Das gilt auch für die Kosten Mieten usw.
Wenn bei (vermeintlich) niedrigen Kosten dann hohe Lohnkosten einfach genommen werden können ist das für mich ein Indiz für eine Schieflage.
Einfach mal 35% sind schon sehr sportlich.
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Servus,
diese posten werden euch nicht verrechnet?
Stehen bei euch die Position Nr. vor den Text?Gebührennummer 3.3: Überprüfung der Außerbetriebnahme von Heizkesseln gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 1 GEG – 1,5 AW
Gebührennummer 3.4: Überprüfung der Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 2 GEG – 1,5 AW
Gebührennummer 3.12: Überprüfung der Pflicht zur Nachrüstung von Zentralheizungen gemäß § 97 Abs. 4 GEG – 7,0 AWFeuerstättenschau bemängelt, Gericht hat ihm bei 3 Punkten Recht gegebenHallo zusammen, ein sehr mutiger Bürger hat die Feuerstättenschau bemängelt, das Gericht hat ihm bei 3 Punkten Recht gegeben. 2 Punkte wurden auch bei mir…www.heizungsforum.demfg
orfix
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Also bei mir stehen in der Rechnung für den Feuerstättenbescheid die Punkte 3.4.1 und 3.12 drin. Punkt 3.3 ergäbe überhaupt keinen Sinn, da der sich auf Anlagen bezieht, die außer Betrieb genommen werden mußten und trotzdem weiterbetrieben werden. Mein PE1 muß(te) nie außer Betrieb genommen werden.
Punkt 3.3 bezieht sich auf §97 Absatz 1 Nr. 1 GEG:
Quote(1) Bei einer heizungstechnischen Anlage prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der jeweils geltenden Fassung, ob
1. ein Heizkessel, der nach Ablauf der Übergangsfristen nach den §§ 71i bis 71m oder nach § 72, auch in Verbindung mit § 73, außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird
Punkt 3.4.1 bezieht sich auf §97 Absatz 1 Nr. 2 GEG:
Quote(1) Bei einer heizungstechnischen Anlage prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der jeweils geltenden Fassung, ob
2.Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die nach § 69 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 73, gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind
Quote(2) Der Eigentümer eines Gebäudes hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeabgabe von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 8 begrenzt wird.
Darüber kann man sich jetzt streiten. Bis jetzt hat der Bezirksschornsteinfeger diesen Punkt noch nicht auf einer Rechnung ausgewiesen, seit die Anlage gebaut wurde. Also könnte er begründen, warum er jetzt auf der Rechnung steht. Theoretisch könnte er das sogar bei jeder Feuerstättenschau prüfen, ich könnte die Dämmung schließlich entfernt haben, einen Umbau durchgeführt haben oder sie ist einfach mit der Zeit runtergefallen.
Punkt 3.12 bezieht sich auf §14 Absatz 1 SchfHgW und §97 Absatz 4 GEG:
Quote(4) Bei einer Zentralheizung, die in einem bestehenden Gebäude vorhanden ist, prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob der Eigentümer zur Nachrüstung nach § 61 Absatz 2 verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde. Bei Nichterfüllung der Pflicht unterrichtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Quote(1) Wird eine Zentralheizung in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Zentralheizung mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausgestattet ist. Die Regelung der Wärmezufuhr sowie der elektrischen Antriebe im Sinne von Satz 1 erfolgt in Abhängigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit.
(2) Soweit die in Absatz 1 Satz 1 geforderte Ausstattung bei einer Zentralheizung in einem bestehenden Gebäude nicht vorhanden ist, muss der Eigentümer sie bis zum 30. September 2021 nachrüsten.
Dieser Punkt stand bei mir vorher noch nie auf der Rechnung für den Feuerstättenbescheid. Also könnte er jetzt einmalig geprüft werden. Theoretisch könnte er sogar bei jeder Feuerstättenschau geprüft werden, denn auch hier könnte ich Einrichtungen entfernt haben.
Vor Gericht würde ich wegen der zwei Punkte sicher nicht ziehen. Auf der Rechnung macht das 14,16 € brutto aus. Ich würde den Bezirksschornsteinfeger allerdings freundlich darauf hinweisen, falls er das in der Zukunft wieder auf die Rechnung setzen sollte. Bei uns hat der Posten letztes Jahr erst gewechselt. Der neue Bezirksschornsteinfeger hat mir auf Nachfrage schon die zweite Kehrung jedes Jahr erlassen, weil sie für den modernen Kessel nicht nötig ist. Er läßt also schon mit sich reden.
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Hallo
nun ist Orfix auch hier mit seinem Kaminkehrerbashing aufgeschlagen. Vergleiche seine Kommentare und Freds im Haustechnikdialog bzw anscheinend auch im Heizungsforum.
Und im verlinkten Artikel steht kein Urteil erlassen also nichts von wegen etwas auf dass man sich berufen kann. Desweiteren steht weiter hinten im Text Rechtsmeinung des Richters.
Einfach mal den Begriff Rechtsmeinung in Google eingeben und Auslegung des Begriffs lesen.
Die letzte konstruktiven Beiträge von orfix waren von 2021 und 2018.
Sich selbst bzgl. Datenschutzgrundverordnung nicht an die Regeln halten (unerlaubte Kameraaufnahmen der Kaminkehrer), aber über Kleinigkeiten der schwarzen Zunft
- siehe genannte Punkte der Feuerstättenschau-Rechnung, lauthals lamentieren. Super
ciao Peter
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