was versteht man unter Einzelfeuerstätter mit einem Brennraumboden?

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  • Der Zusatz „mit einem Brennraum-Boden“ bezeichnet eine spezielle, patentierte Konstruktionsweise. Der Begriff ist jedoch keine allgemeine Definition, sondern beschreibt eine spezifische technische Ausprägung der Brennraumkonstruktion. Im Gegensatz zu traditionellen Kaminöfen, die über einen gusseisernen Rost und einen Aschekasten im Brennraumboden verfügen, wird hier auf diese Öffnung verzichtet. Der Boden ist massiv (z. B. aus Schamotte) geschlossen. Die Verbrennungsluft wird nicht von unten durch das Glutbett geleitet, sondern dem Feuer von oben oder von der Seite zugeführt (sogenannter oberer Abbrand). Dies führt zu einer sauberen Verbrennung, da die Holzgase gut verwirbelt und nachverbrannt werden.Durch den geschlossenen Boden verbleibt die isolierend wirkende Asche im Brennraum.

    Das habe ich bei Google dazu gefunden... Handelt es sich um einen Brunner?

  • Hallo Iceman


    wieso diese Frage? Meine Nachfrage deshalb weil Deine Frage anscheinend etwas aus einem Kontext gerissen wurde.

    Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Nachfrage bzgl. der BImSchV handelt.


    Ob ein geschlossener Brennraumboden patentiert ist wie Renusi schreibt wage ich zu bezweifeln. Und es gibt auch andere Öfen, die einen geschlossenen Brennraumboden haben siehe Leenders Boxer Plus.

    Klassische vor Ort gemauerte Kachelöfen haben i.d.R. einen geschlossenen Brennraumboden. Und mit klassisch meine ich nicht einen mit Kacheln verkleideten

    Ofeneinsatz, sondern einen Grundofen.


    Mein alter ABC ist der 1. BImSchV zum Opfer gefallen. Als ich meinen neuen Kaminofen Leenders Boxer Plus gekauft habe, sagte mir der Verkäufer sinngemäß,

    wenn ich den Ofen schon vorher gehabt hätte wäre er wegen der Art der Feuerung

    von der Austauschpflich ausgenommen gewesen. Diese Info aber nur unter Vorbehalt.


    ciao Peter

  • Hi, hier der Nachtrag,


    ich war im Netz unterwegs und hab mir die Firmendaten angesehen. Teilweise sind da nach meiner Meinung sehr bedenkliche Bilanzen veröffentlicht bzw. wurden keine Veröffentlicht was mir wiederum zu bedenken gibt...


    Unter anderem bin ich bei Brunner hierbei auf diese Patent vom 27.08.2025 gestoßen. Leider gab es hierzu keine weiteren Angaben...


    Also da es sich dann vermutlich um einen Kamin handelt - ist es für mich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt eher uninteressant.


    Dennoch Danke.


    Zusätzlich habe ich auch bei Fröling gefunden:


    • am 04.06.2024 die Wortmarke T5 sich schützen lassen

    • am 18.02.2025 die Wortmarke S5 sich patentieren lassen

    • am 26.03.2025 die Wortmarke TM5 sich schützen lassen


    gibt es hier evtl. schon wieder Verbesserungen oder was verstckt sich hinter der Bezeichnung TM ?


    LG ICE

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