Pelletlager ohne Fenster in Österreich: Vorschriften, Empfehlungen?

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  • Hallo,
    bei uns kommt in einen kleineren Raum ein Pelletssacksilo. Der Raum hat ein Kellerfenster, an das man nach aufstellen des Sacksilos nicht mehr dran kommt. Wir haben zum Lüften dann also nur die Möglichkeit das Kellerfenster offen zu lassen oder zu schließen. Es offen zu lassen, ohne dass ich im Notfall dran komme es zu schließen scheint mir sehr fraglich. Aber ohne Lüftung scheint es mir auch nicht in Ordnung zu sein. Sollte sich da mal Kohlenmonoxid geben, bleibt mir nur eine Lüftungsfunktion zum Heizraum hin, was ja wohl rechtlich auch fragwürdig sein wird.
    Habt ihr Vorschläge, Erfahrungen was sinnvoll ist?

    Bin am Überlegen, ob es sinnvoll ist, ganz oben durch die Wand eine Lüftung mit Ventilator einzubauen?
    Gibt es irgendwelche Vorschriften für einen solchen Raum?

    MfG Ulrich

    PS: Wir sind in Österreich

  • Etaminator

    Changed the title of the thread from “Pelletslager, Vorschriften, Empfehlungen” to “Pelletlager ohne Fenster in Österreich: Vorschriften, Empfehlungen?”.
  • Hi,

    da Du in Österreich bist, dürfte diese Seite recht gut die Anforderungen an Pelletlager aufführen. Dort sind zwei Dokumente zu den Anforderungen verlinkt (1 und 2).


    Für Dich stellt sich vor allem die Frage, ob der Pelletbehälter luftdurchlässig ist oder nicht. Wenn er nicht luftdurchlässig ist, reicht die Belüftung über die Befüll-/Absaugstutzen aus. Diese müssen Lüftungsöffnungen haben. Hierbei wird im Prinzip nur der Behälter selbst belüftet.

    Ist der Behälter luftdurchlässig, muß zwingend eine Raumbelüftung vorgesehen werden (siehe Punkt 6.4 "Belüftung" im 2. Dokument). Das gleiche trifft zu, wenn nur ein Befüllstutzen am Behälter existiert, aber kein Absaugstutzen.


    Schau Dir die Dokumente mal in Ruhe an.

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