Zur Info:
Seit heute, 09.07.2026 sind bei einer Heizungsumstellung keine neuen Förderanträge nach bisherigem Recht möglich. Ab dem 21.07.2026 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen neuen (teils reduzierten) Förderrichtlinien. Während diesem Übergangszeitraum können lediglich schon erteilte Bestätigungen (BzA/TPB) noch zu den alten (besseren) Konditionen eingereicht werden:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- Absenkung der förderfähigen Maximalsumme von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Ab 2027 fortlaufende Reduktion dieser Summe um 750 Euro alle 6 Monate.
- Senkung des Klimageschwindigkeitsbonus von 20% auf 16%. Auslaufend bis 2029.
- Wegfall des Effizienzbonus und anderer Boni.
- Fokus auf Fossilen-Ausstieg: Keine Föderung mehr beim Austausch von bestehenden Wärmepumpen oder von Fernwärme.
- Die Grundförderung von 30% bleibt (im Prinzip) erhalten:
- Ab 2027 Einführung eines Wertschöpfungsbonus von 15% für Wärmepumpen, der nur gewährt wird, wenn die WP aus EU-Ländern stammen. Der neue Bonus wird Bestandteil der Grundförderung, d.h. wenn die WP aus Nicht-EU-Ländern kommt, gibt es nur noch 15% Grundförderung. Bei Biomassekesseln bleibt es bei 30% Grundförderung, unabhängig vom Fertigungsstandort.
- Neuer dreistufiger Einkommensbonus gestaffelt nach Haushaltseinkommen:
- 40% bis 30.000 Euro.
- 30% bis 40.000 Euro.
- 10% bis 50.000 Euro.
- Neuer Kinderbonus: Bei mindestens einem minderjährigen Kind, reduziert sich das anzurechnende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro.
- Neuer Spitzenfördersatz jetzt 80% statt bisher 70%.
Viele Grüße von Karlheinz ![]()