70 % schwierig zu erreichen. Es ist nicht eindeutig definiert wie das Brauchwasser bereitet werden soll um den Geschwindigkeitsbonus zu bekommen:
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne
Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen,
wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für
die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus
berechtigten Heizung.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe b und Buchstabe g wird der Bonus nur
gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/
oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie
die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten
der DIN V 18599
Eben die DIN V 18599 ist einzuhalten.
Für den Einkommensbonus dürfen alle die im Haushalt lebenden Personen ein Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro nicht
überschreiten. Ohne passenden Energieberater HWK oder einen Heizungsbauer der sich damit auskennt eine schwierige Kiste...
Wenn man dann eine Brauchwasserwärempumpe ausschließlich mit PV betreibt ohne zusätzliche Hilfsenergie und ohne Strom vom Energieversorger dann sollte es passen. Allerdings auf die Gefahr hin das Du vielleicht im Winter ab und an mal kein warmes Wasser hast....
Für den Umweltbonus darf der Staubausstoß der Pelletheizung max. 2,5mg/m3 betragen. Oft nur erreichbar mit elektrostatischem Partikelabscheider. Die Kosten allerdings Geld und fressen Dir die 2.500 Euro Zusatzbonus mit der Anschaffung und den Betriebskosten schnell auf.