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Sehr geehrter Herr Datko, ihrer Polemik zum trotz antworte ich hier und nicht in anderen Foren. Die gesetzlichen Massstäbe dürften Ihnen bekannt sein. Solange keine Feststoffmessung im FSB erwähnt ist kann diese auch nicht vom Eigentümer beauftragt werden. Sollte dieses vergessen worden sein, so sollte ein kostenneutraler und korrigierter Bescheid, mit einer angemessenen Fristsetzung zur Durchführung der Messung erlassen werden.
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Auch in diesem Fall hilft reden und die Kirche mal im Dorf stehen lassen
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(Zitat von Gust) Moin Moin, Mensch hast Du ein Glück ich bein ein waschechter Schorni. Gibts die in Bayern nicht Sorry ich hab gerade den PC runtergefahren und das 2. Bier intus nachdem langen Tag. Aber zurück zu Deiner Frage. Alles was Du im dunkeln in Deinem Keller machst ist natürlich Deine Sache. Wenn es um die Vermarktung der Idee geht müsste man sich schon die globalen Spielregeln halten. Wie bautechnische Zulassungen und Prüfungen. Wenn Du das nötige Kleingeld hast, wäre es nett wenn Du m…
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Das ist zwar OT aber hier folgender Hinweis. Es sind ab dem Veranlagungszeitraum 2014 nur noch die reinen Kehrarbeiten in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig (max. 20%). Für vermietete Wohnungen sind alle Kosten abzugsfähig. Quelle: http://www.dstv.de/interessenv…altsnahe-dl-nach-e-35estg P.S. Keine Ahnung wer sich das wieder ausgedacht hat ist aber leider so
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Also zu den rund 80% grein wählbaren Tätigkeiten gehört das klassische Messen und fegen und ein paar anderen Kleinigkeiten. Sprich auch bei der Feststoffmessung gibts keine Gebührenordnung mehr und auch die alten Kürzel und Bezeichnungen sollten der Vergangenheit angehören. Diesbezüglich sei erwähnt das im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur noch die reinen Kehrarbeiten abgesetzt werden können. Alles andere nicht mehr !!!!
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Das schaut er sich ja dann als Handwerker an bei der Messung. Wenn es um Einzelfeuerstätten geht ist er im Auftrag unterwegs
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Also wenn ich diese Schornsteinfeger Polemik mal wieder so lese sträuben sich mir die Nackenhaare aber das nur am Rande. Ich möchte für meine Kunden, dass es bei der Messung zu keinen Problemen kommt. Vorher bekommt er von mir eine rechtzeitige Anmeldung und ein paar Tipps für die Voraussetzungen (leerer Pufferspeicher etc.). Was er mit seiner Anlage macht, wenn ich nicht mehr da bin kann ich nicht beurteilen. Hierbei sei nur gesagt, dass die Müllheizer im Promillebereich liegen und sollten die …