Beiträge von xudabit

    Hallo Zusammen,


    ich bin aktuell auf Informationssuche und hoffe, dass ich hier ein paar Infos mehr bekomme.


    Wir haben vor kurzem eine Doppelhaushälfte in NRW gekauft (Bj. 1922) und sind aktuell mit der Sanierung beschäftigt. Zum Garten wurde damals ein Wintergarten angebaut, welcher auch einen offenen Kamin beinhaltet. Dieser ist bereits damals in der Baugenehmigung so vermerkt worden.


    Der Bezirksschornsteinfeger sagte uns nun, dass der Kamin nie angemeldet gewesen wäre und er diesen auch nicht abnehmen kann, da er zu nah an den Fenstern ist. Der Kamin befindet sich im Abstand von 12 Metern zu unserem Fenster. Außerdem müsste er dann erst eine Messung der Abgase vornehmen.


    Für mich ist das aus folgenden Gründen unverständlich:
    1) In der Baugenehmigung steht folgendes: "Zur Schlussabnahme ist eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeistes über die Benutzbarkeit der Schornsteine einschließlich der Anschlüsse beizubringen". Der Schlussabnahmeschein liegt uns vor und ist vom August 1976.
    2) Die 15-Meter-Regelung gilt laut der aktuellen BImSchV ausschließlich für Feuerstellen, welche (Zitat BImSchV §19 - Ableitbedingungen für Abgase) „[…] ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert […]“ wurden. Da der Kaminofen bereits während des Anbaus in den 70er Jahren errichtet wurde, dürfte diese Regelung hier auch nicht greifen. Die Errichtung des Kamins vor dem genannten Datum, wäre hier sicherlich ohne Probleme von Zeugen (Nachbarn, Kinder des Vorbesitzers) zu Bestätigen.
    3) Da es sich um einen offenen Kamin handelt, muss dieser aufgrund der Ausnahmeregelungen laut §26 Absatz 3 nicht die neuen Grenzwerte einhalten. Eine Messung wäre hier also ebenfalls nicht nötig.


    Liege ich hier richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler, bzw. etwas vergessen? Der Schornsteinfeger ist der Meinung, dass der Kamin die 15-Meter-Regelung einhalten muss. Scheinbar, da der Kamin schon sehr lange, bzw. nie angemeldet war.


    Danke &
    viele Grüße
    Marcel