Hallo,
noch eine abschließende Rückmeldung und Richtigstellung meinerseits.
Das Wort "gesetzlich" habe ich vermutlich etwas laienhaft für allgemein "Vorschriften" verwendet, das war nicht korrekt.
Ich habe zum eigentlichen Thema nachgefragt:
Nach DIN EN 12828 muss jeder Wärmeerzeuger mit einem Heizungssystem mit einem Ausdehnungsgefäß verbunden sein. Das heißt, dass er immer, auch im Fall einer Absperrung, über ein Ausdehnungsvolumen verfügen muss.
Schon geringe Temperaturunterschiede reichen aus (z.B. der Heizraum erwärmt sich im Sommer durch den von der Solarthermie erwärmten Pufferspeicher) um eine Ausdehnung der Wassermenge im Kessel zu verursachen. In einem fest verrohrten System geht dann bei Absperrung des Kesselkreises nahezu sofort (Wasser lässt sich nicht komprimieren) das Sicherheitsventil auf.
Viele Grüße!