Hallo aus dem Norden,
die 1. BImSchV sagt zur Position der Messöffnung folgendes:
Anlage 1 (zu § 12)
Messöffnung
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 50)
1.Die Messöffnung ist grundsätzlich im Verbindungsstück zwischen Wärmeerzeuger und Schornstein hinter dem letzten Wärmetauscher anzubringen. Wird die Feuerungsanlage in Verbindung mit einer Abgasreinigungseinrichtung betrieben, ist die Messöffnung hinter der Abgasreinigungseinrichtung anzubringen. Die Messöffnung soll in einem Abstand, der etwa dem zweifachen Durchmesser des Verbindungsstücks entspricht, hinter dem Abgasstutzen des Wärmetauschers oder der Abgasreinigungseinrichtung angebracht sein.
Daran habe ich mich mich bei der Errichtung meiner Anlage gehalten.
MbG
Daniel